Häufig gestellte Fragen

Das Graduiertenprogramm zur "Erforschung zentraler Fragen der Regulierung und Gestaltung in Wirtschaft und Gesellschaft" der Juristischen Fakultät unter dem Dach der Graduiertenschule der Universität Augsburg fördert im Rahmen einer strukturierten Graduiertenausbildung den wissenschaftlichen Nachwuchs inter- und intradisziplinär. Hierbei geht es insbesondere um den wissenschaftlichen Austausch der Doktorand*innen untereinander und mit den betreuenden Professor*innen sowie Gastvortragenden.

Das Graduiertenprogramm besteht seit dem Wintersemester 2011/2012.

Das Graduiertenprogramm wird semesterweise nach dem Rotationsverfahren von jeweils zwei Professor*innen betreut. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus allen interessierten Doktorand*innen der Juristischen Fakultät zusammen.

Es werden während des Semesters regelmäßig drei Arten von Veranstaltungen angeboten:

 

  1. Doktorandenkolloquien: Die teilnehmenden Doktorand*innen stellen jeweils ca. 20 Minuten lang ihre Forschungsergebnisse vor und diskutieren diese anschließend zwanglos im Kreis anderer Nachwuchswissenschaftler*innen für ca. 25 Minuten. Die jeweils betreuenden Professor*innen des Graduiertenprograms geben hierbei Feedback auf die vorgestellten Arbeitsergebnisse.
  2. Sonderveranstaltungen begleiten thematisch den Prozess von der Themenfindung bis hin zur Veröffentlichung der Dissertation, vermitteln aber auch Soft Skills.
    In vergangenen Semestern fanden unter anderem Sonderveranstaltungen zu folgenden Themen statt:
    Formalien bei der Erstellung einer Dissertation, Besuch einer Disputatio, Einsatz empirischer Methoden in der Dissertation, Arbeits- und Zitiertechnik, Rhetorik-Workshop, Typische Fehlerquellen und Probleme bei der Erstellung einer Dissertation, Deutsch für Juristen, Plagiate, Fallstricke bei der Ausarbeitung einer Dissertation, Präsentationstechniken, Lehr- und Forschungsaufenthalte im Ausland, Ökonomische Analyse des Rechts.
  3. Fachvorträge geben exemplarisch einen Einblick in aktuelle Forschungsprojekte und das jeweilige methodische Herangehen an derartige Forschungsfragen.

Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular.

 

Zu den einzelnen Veranstaltungen ist keine gesonderte An- oder Abmeldung erforderlich.

Selbstverständlich sind auch Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Eine Promotion ist ein herausforderndes Unterfangen. Das Graduiertenprogramm versucht, die Teilnehmer*innen größtmöglich in diesem Prozess zu unterstützen und diesbezüglich Hilfestellungen an die Hand zu geben.

Fakultätsmitarbeiter*innen, die an mindestens fünf Terminen des Graduiertenprogramms teilgenommen haben und dabei auch selbst einmal vorgetragen haben, können jährlich eine gewisse Reisekostenförderung über das ACELR in Anspruch nehmen.

 

Bei einer Teilnahme an mindestens sieben Terminen stellt das ACELR ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Wird zusätzlich ein Vortrag übernommen, stellt das ACELR ein qualifiziertes Zertifikat aus.

Bitte wenden Sie sich an das ACELR ( acelr@jura.uni-augsburg.de).

Selbstverständlich ist es möglich, im Rahmen des Doktorandenkolloquiums auch mehrmals vorzutragen, beispielsweise am Anfang, in der Mitte und gegen Ende des Promotionsvorhabens.

Die Teilnehmer*innen sind bei der Gestaltung des Vortrags inhaltlich völlig frei: Ob nun die Hauptforschungsfragen der Dissertation oder nur einzelne Teile/Aspekte vorgestellt werden, bleibt den Vortragenden überlassen. Im Hinblick auf einen eventuellen Medieneinsatz gibt es ebenfalls keinerlei Vorgaben.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich jederzeit an das ACELR ( acelr@jura.uni-augsburg.de) wenden.

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