Das Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht ist eine Einrichtung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Es deckt das öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht im Spektrum der bio-, gesundheits- und medizinrechtlichen Themen ab.

 

Biotechnologie,  Gesundheitswesen und Medizin werfen heute grundlegende gesellschaftliche Fragen auf. Inwieweit sollen die Stammzellforschung, die Embryonenforschung oder das Klonen möglich sein? Welche gesellschaftlichen Folgen wird die Entwicklung der Gendiagnostik haben? Wo sind die Grenzen zwischen Therapie und Enhancement? Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit das Sterben menschenwürdig ist?  Wie kann eine patientengerechte Versorgung mit medizinischen Leistungen gewährleistet werden?

 

Das Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht bearbeitet bio-, gesundheits- und medizinrechtliche Themen intra- und interdisziplinär.

Programm

  • Intra- und interdisziplinäre Forschungsprojekte im Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht
  • Aufbau eines nationalen und internationalen Netzes von Forschern aus Rechtswissenschaft, Medizin, Sozialwissenschaft­en, Ethik und Theologie
  • Kooperation mit der Praxis
  • Jahrestagungen zu übergreifenden und aktuellen Themen aus den Arbeitsfeldern des Instituts
  • Fachtagungen zu speziellen Themen
  • Ringvorlesungen und Seminare
  • Augsburger Foren für Medizinprodukterecht
  • Türkisch-Deutsche Symposien zum Medizin- und Biorecht
  • Beteiligung an der Fortbildung für Rechtsanwälte in Kooperation mit dem Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer an der Universität Augsburg
  • Herausgabe der Schriftenreihe „Schriften zum Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht“ beim Nomos-Verlag, Baden-Baden.

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