Ab dem 12. Mai 2020 wird die Bibliothek eine kontaktlose Ausleihe für Studierende mit Literaturbedarf für den Studienabschluss anbieten, sodass auch alle LL.M.-Studienrenden wieder Zugriff auf die Ressourcen der Bibliothek haben und ihre Arbeiten fertigstellen können.

 

Aufgrund der Schließung der Universitätsbibliothek wurde der Ablauf der Abgabefristen für Abschlussarbeiten ausgesetzt. Mit der nun bevorstehenden Öffnung der kontaktlosen Ausleihe für Studierende mit Abschlussarbeiten wird der Fristablauf wieder fortgesetzt. Zudem werden pauschal zwei Wochen Fristverlängerung eingeräumt.

 

Dies bedeutet, dass mit dem 12.05. die zum Zeitpunkt der Bibliotheksschließung (14.03.) noch verbleibende Abgabefrist zuzüglich zwei Wochen Fristverlängerung maßgeblich ist.

 

Konkretes Beispiel:

  • ursprüngliche Abgabefrist: 31.3.
  • Hemmung des Fristlaufs mit Schließung der Bibliothek (14.3.); 18 Tage ausstehend
  • Ende der Fristaussetzung (am 12.5.) zzgl. ursprünlich verbleibende Dauer bis zur Abgabefrist: 29.5.
  • zuzüglich zwei Wochen pauschale Fristverlängerung: 12.6.
  • Endgültiger Abgabetermin ist daher der 12. Juni 2020

Unabhängig von dieser pauschalen Fristverlängerung können Studierende einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, falls sich weitere Verzögerungen ergeben, die nicht von dem/der betroffenen Studierenden zu vertreten sind. Hierzu zählen etwa Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit der Universität, nicht hingegen das Bedürfnis zusätzlicher Bearbeitungszeit.

 

Informationen über die genauen Modalitäten der Ausleihe erhalten Sie auf den Seiten der Uiversitätsbibliothek.

 

 

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Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen erhalten Sie unter
www.uni-augsburg.de/corona

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