Wer an der bisherigen Hochschule zur Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene berechtigt ist (z.B. durch eine erfolgreich absolvierte Übung für Anfänger - sog. "Kleine Scheine"), ist dazu auch in Augsburg berechtigt. Allerdings muss die Zwischenprüfungsleistung in dem betreffenden Fach erbracht sein. Ist dies nicht der Fall, dann sind im Einzelfall Ausnahmen möglich, wenn nachgewiesen wird, dass an der bisherigen Hochschule keine Zwischenprüfung zu absolvieren war.
Wer an der bisherigen Hochschule noch nicht zur Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene berechtigt ist, muss die in Augsburg dafür erforderlichen Leistungsnachweise erbringen. D.h. drei Vorlesungsabschlussklausuren in jedem der drei Hauptfächer und eine Anfängerhausarbeit in einem beliebigen Fach. Auf Antrag könne Studierende, die ihr Studium in Augsburg ab dem dritten Fachsemester fortsetzen, in jedem Fach von einer Volesungsabschlussklausur befreit werden, wenn die Erbringung vergleichbarer Klausurleistungen an der bisherigen Universität nicht möglich war. Klausurleistungen, die an der bisherigen Fakultät erbracht wurden, werden bei der Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene angerechnet. Hausarbeiten ebenfalls.
An der bisherigen Universität erfolgreich absolvierte Übungen für Fortgeschrittene bedürfen keiner zusätzlichen Anerkennung; auch dann nicht, wenn sie an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät außerhalb Bayerns absolviert wurden, aber den Anforderungen der dort geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO, JAPrO, etc.) entsprechen.Gleiches gilt für die praktische Studienzeiten.