Bewerbung

Der Studiengang Rechtswissenschaft ist an der Universität Augsburg ab dem 2. Fachsemester zulassungsfrei. Für Studienortwechsler gibt es daher keine Zulassungsbeschränkungen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkennung Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung, die im selben Studiengang an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule bestanden wurde, wird anerkannt. Dort bestandene Teilprüfungen der Zwischenprüfung und vergleichbare Studien- und Prüfungsleisungen werden angerechnet. Fehlversuche in Zwischenprüfungen an anderen Universitäten werden ebenso angerechnet.

Anerkennung Übungen für Fortgeschrittene

Wer an der bisherigen Hochschule zur Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene berechtigt ist (z.B. durch eine erfolgreich absolvierte Übung für Anfänger - sog. "Kleine Scheine"), ist dazu auch in Augsburg berechtigt. Allerdings muss die Zwischenprüfungsleistung in dem betreffenden Fach erbracht sein. Ist dies nicht der Fall, dann sind im Einzelfall Ausnahmen möglich, wenn nachgewiesen wird, dass an der bisherigen Hochschule keine Zwischenprüfung zu absolvieren war.

Wer an der bisherigen Hochschule noch nicht zur Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene berechtigt ist, muss die in Augsburg dafür erforderlichen Leistungsnachweise erbringen. D.h. drei Vorlesungsabschlussklausuren in jedem der drei Hauptfächer und eine Anfängerhausarbeit in einem beliebigen Fach. Auf Antrag könne Studierende, die ihr Studium in Augsburg ab dem dritten Fachsemester fortsetzen, in jedem Fach von einer Volesungsabschlussklausur befreit werden, wenn die Erbringung vergleichbarer Klausurleistungen an der bisherigen Universität nicht möglich war. Klausurleistungen, die an der bisherigen Fakultät erbracht wurden, werden bei der Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene angerechnet. Hausarbeiten ebenfalls.

An der bisherigen Universität erfolgreich absolvierte Übungen für Fortgeschrittene bedürfen keiner zusätzlichen Anerkennung; auch dann nicht, wenn sie an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät außerhalb Bayerns absolviert wurden, aber den Anforderungen der dort geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO, JAPrO, etc.) entsprechen.Gleiches gilt für die praktische Studienzeiten.

Anerkennung Grundlagenscheine

Scheine über Seminare und gleichwertige Grundlagenveranstaltungen bedürfen, sofern sie nicht den Anforderungen der an der bisherigen Universität geltenden Bestimmungen der JAPO, JAPrO, etc. entsprechen, der Anerkennung des hiesigen Dekanats.

Anerkennung Schwerpunkt

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen der Juristischen Universitätsprüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät.

Wichtiger Hinweis für den Studienortwechsel

Die Exmatrikulation an Ihrer bisherigen Hochschule beendet nicht automatisch ein dort bereits begonnenes "Prüfungsrechtsverhältnis"! Bitte klären Sie vor dem Wechsel nach Augsburg deshalb unbedingt mit Ihrer bisherigen Hochschule (am besten mit einer Bestätigung), dass begonnene Prüfungsverfahren an die Universität Augsburg abgegeben werden.

Ansprechpartner

Dr. Matthias Kober
Studienberatung für den Studiengang Rechtswissenschaft
Juristische Fakultät

E-Mail:

Prüfungsamt Jura

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