Grundstudium

Während des Grundstudiums lernen die Studierenden die wesentlichen Inhalte des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Mit Vorlesungsabschlussklausuren werden die Studierenden von Anfang an mit der selbstständigen praktischen Falllösung vertraut gemacht. Daneben erfahren die Studierenden intensive Betreuung in Fallbesprechungen. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.

Hauptstudium

Im Hauptstudium vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse aus dem Grundstudium. Das Verfahrensrecht kommt hinzu. Außerdem beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich, sie absolvieren die sog. "Übungen für Fortgeschrittene" (= Tutoria) und sie besuchen eine Veranstaltung zum Erwerb sog. "Schlüsselqualifikationen".

Schwerpunktstudium

Im dritten Studienjahr beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich. Die Studierenden haben die Wahl zwischen neun Schwerpunkten. Die Schwerpunkte spiegeln die Forschungsschwerpunkte der Fakultät wider. Dieser Abschnitt ist später Gegenstand der Juristischen Universitätsprüfung.

Die Struktur des Ausbildungsangebots trägt dem Umstand Rechnung, dass die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern ein reines Klausurexamen mit anschließendem mündlichen Teil ist.

Prüfungen

Vorlesungsabschlussklausuren

Mit Vorlesungsabschlussklausuren werden die Studierenden während des Grundstudiums von Anfang an mit der selbstständigen praktischen Falllösung vertraut gemacht.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft besteht aus folgenden vier Fachprüfungen, die bis zum sechsten Fachsemester absolviert sein müssen:

Klausur im "Grundkurs Strafrecht II"
Klausur im "Grundkurs Bürgerliches Recht III"
Klausur im "Grundkurs Öffentliches Recht III"
Klausur in einem Grundlagenfach

Erste Juristische Prüfung

Die Erste Juristische Prüfung setzt sich aus einem staatlichen und einem universitären Prüfungsteil zusammen. Die Erste Juristische Staatsprüfung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz durchgeführt. Sie setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Die Juristische Universitätsprüfung erfolgt in einem Schwerpunkt, den die Studierenden frei wählen. Als Prüfungsleistungen sind zwei studienbegleitende und eine mündliche Abschlussprüfung zu erbringen.

Examinatorium

Zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung bietet das kostenlose und anmeldefreie Examinatorium ein einjähriges Komplettprogramm.

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Ansprechpartner

Dr. Matthias Kober
Studienberatung für den Studiengang Rechtswissenschaft
Juristische Fakultät
Prüfungsamt Jura
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel
Studiendekan der Juristischen Fakultät
Juristische Fakultät

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