Tagungsbericht


Tagung zur Individualisierung des Rechts

Am 31. Oktober/1. November 2025 veranstaltete Prof. Hellgardt gemeinsam mit Prof. Busch von der Universität Osnabrück eine Tagung unter dem Titel "The Law between Singularity and Equality" im Harnack-Haus in Berlin. Die Tagung war eine gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der Forschungsprojekte „Granular Society - Granular Law?“ (Christoph Busch, Osnabrück) und „Regulatory Instruments in the Real World“ (Alexander Hellgardt, Augsburg), die beide durch einen Momentum Grant der VolkswagenStiftung gefördert werden. Gleichheit ist ein fundamentales Grundprinzip des Rechts. Vor dem Recht sind alle gleich und das Recht muss Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Allerdings muss das Recht auch jedem Einzelfall gerecht werden. Da jeder Fall für sich genommen "Singularitäten" aufweist, gibt es bei einzelfallorientierter – granularer – Betrachtung gar keine gleichen Fälle, sodass das Gleichheitspostulat leerlaufen würde. Bislang konnte ein Mehr an Einzelfallgerechtigkeit nur um den Preis geringerer Rechtssicherheit und höherer Komplexitätskosten erzielt werden. Aus Praktikabilitätsgründen abstrahiert daher das Recht in vielen Fällen von den Singularitäten des Einzelfalls und kreiert dadurch, sozusagen als Nebeneffekt, eine Vergleichbarkeit von Fällen, die bei granularer Betrachtung Unterschiede aufweisen. Abstraktion dient im Recht dabei nicht nur der Gleichbehandlung, sondern hat darüber hinaus auch eine freiheitliche Dimension. Bleiben bestimmte Aspekte im Tatbestand einer Norm unberücksichtigt, schützt dies zugleich die Privatsphäre der Normadressaten. Die Metapher der blinden Justitia verweist insoweit sowohl auf Gleichheit vor dem Recht als auch auf Freiheit durch das Recht. Das fragile Gleichgewicht von Individualität und Gleichheit gerät zunehmend ins Wanken. Neben dem aus soziologischer Sicht diagnostizierten gesellschaftlichen Strukturwandel tragen dazu auch technologische Entwicklungen bei. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere im Bereich von Künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data, wird es zukünftig möglich sein, jeden Einzelfall mit einer viel höheren Granularität zu verarbeiten. Das Praktikabilitätsargument für die Abstraktion und Herstellung von Vergleichbarkeit verliert damit an argumentativer Kraft. Vielmehr wird es möglich werden, jeden Einzelfall einer individuellen Lösung gemäß seinen Singularitäten zuzuführen. Unter den Schlagworten „personalized law“ und „granular law“ wird aktuell kontrovers über Möglichkeiten und Grenzen eines datenbasierten Rechts diskutiert, das die soziale Wirklichkeit viel granularer erfasst, als dies bislang möglich war. Befürworter erhoffen sich davon ein höheres Maß an Einzelfallgerechtigkeit, Kritiker sehen Gefahren für die Privatsphäre und eine Erosion des Gleichheitsgrundsatzes. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Tagung der Frage nachgegangen, ob das Verhältnis von Gleichheit und Singularität in der Datengesellschaft neu kalibriert werden muss. Dazu wurde das Spannungsfeld von Singularität und Gleichheit aus interdisziplinärer Perspektive vermessen. Neben juristischen und soziologischen Perspektiven, wurden auch Ansätze anderer Fächer wie Data Science, Ethik und Volkswirtschaftslehre einbezogen.


 

Vergangene Veranstaltungen

  • Antrittsvorlesung "Freiheit und Privatrecht", Universität Augsburg, 05.12.2025
  • Workshop "Regulatory Contract Law", Universität Zürich vom 02.-05.07.2025 (gemeinsam mit Prof. Atamer)
  • Regulation between Public Interest and Freedom of Contract", Konferenz "Regulation and Contract Law", Universität Zürich, 06.12.2024
  • „Der Zweck heiligt die (Regulierungs-)Mittel?“, Augsburger Rechtsgespräche, Universität Augsburg, 04.06.2024
  • „The Role of Private Law in Times of Polycrises: Prevention, Crisis Management, Balancing Conflicting Interests“, Konferenz „Law and Political Economy in Germany“, HU/FU Berlin, 29.06.2024
  • „Regulatory Instruments in the Real World“, Regensburg Forum for Sustainability, Universität Regensburg, 03.07.2024 (gemeinsam mit K. Ströhlein)
  • „Greenwashing in der Kapitalmarktkommunikation: Haftungsrisiken“, Seminar „ESG Haftung am Kapitalmarkt“, Online, 22.07.2024
  • „Zum Ausstrahlungspotential der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz in das Privatrecht“, Vorfeldveranstaltung zum 74. DJT „Neuer Wein in alten Schläuchen? Möglichkeiten und Grenzen der Anpassung etablierter Rechtsinstitute an die Herausforderungen der Klimakrise“, Universität Tübingen, 23.07.2024

 

Kontakt zum Lehrstuhl

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard) - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts

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  • Persönlich am Lehrstuhl:
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  • Per Mail/telefonisch: Freitag vormittags

 

Hausanschrift:
Universität Augsburg
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg

 

 

 

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