Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls sind die Geschichte des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Versicherungsrechts, das deutsche Bürgerliche Recht, das Europäische Privatrecht sowie die (historische) Rechtsvergleichung.

Geschichte des Wirtschaftsrechts und des Versicherungsrechts

Die Geschichte des Wirtschaftsrechts hat in der rechtshistorischen Forschung lange eine nur untergeordnete Rolle gespielt. In jüngerer Zeit ist sich die Forschung dieser Lücke wieder bewußt geworden. Ausgehend von seiner Monographie zur Geschichte des AGB-Rechts hat sich Phillip Hellwege vor allem der historisch-vergleichenden Aufarbeitung des Versicherungsrechts zugewandt. Daneben setzt er sich etwa mit der Geschichte des Arbeitsrechts aber auch mit anderen Aspekten der Wirtschaftsrechtsgeschichte auseinander.

Deutsches Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht

Im deutschen Bürgerlichen Recht standen bisher vor allem Fragestellungen aus den ersten beiden Büchern des BGB im Zentrum der Forschung des Lehrstuhls. So hat Phillip Hellwege zum AGB-Recht, zu den verschiedenen Rückabwicklungsregeln des BGB, zum Leistungsstörungsrecht, zum Kaufrecht und zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre geforscht. Diese Rechtsgebiete nimmt Phillip Hellwege auch in seinen Arbeiten zum Europäischen Privatrecht in den Blick.

Rechtsvergleichung und historische Rechtsvergleichung

Daneben beleuchtet Phillip Hellwege Fragen des allgemeinen Teils, des Schuldrechts, aber auch des Sachenrechts aus vergleichender und historisch-vergleichender Perspektive. Dabei ist seine Forschung, anders als seine Arbeiten zur Wirtschaftsrechtsgeschichte, vor allem dogmengeschichtlich ausgerichtet. Phillip Hellwege konzentriert sich vor allem auf das deutsche und englische Recht, legt mit dem schottischen Recht aber auch einen besonderen Fokus auf eine sogenannte Mischrechtsordnung. Schließlich hat er bereits zu den Rechten der Kanalinseln gearbeitet.

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