Rechtliche Analyse von Akzeptanzmodellen im Bereich Erneuerbarer Energien

Am Beispiel von Windenergieanlagen und Energieleitungen

 

Seit der Ankündigung der Energiewende im Jahre 2011 vollzieht sich in Deutschland eine Transformation des Energiesektors in Abkehr von fossilen Energieträgern hin zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien. Dieser energiepolitische Wandel wird zwar von einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung befürwortet und erfährt insoweit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. Die mit der Energiewende verbundene Dezentralisierung der Energieversorgung hat im dicht besiedelten Deutschland jedoch auch zur Folge, dass die Energieerzeugung immer näher an den Einzelnen heranrückt. Vor allem seit den Auseinandersetzungen um das Bahnprojekt Stuttgart 21 formiert sich fortlaufend erheblicher, lokaler Widerstand gegen die Verwirklichung umweltrelevanter Vorhaben. Um der dadurch bedingten schleppenden Umsetzung der Energiewende insgesamt sowie speziell der Realisierung von Windenergieanlagen oder von Einrichtungen der Netzinfrastruktur entgegenzuwirken, ist eine Akzeptanzsteigerung innerhalb der Bevölkerung vor Ort unabdingbar.
 

Vor diesem Hintergrund wird Akzeptanz auch immer stärker zu einer entscheidenden Komponente, wobei allerdings auf die Schaffung sog. optimierender Akzeptanz und in diesem Sinne (lediglich) auf die Herbeiführung einer Akzeptanzsteigerung und nicht die Erreichung bzw. Herstellung von Akzeptanz selbst abzustellen ist. Insofern erlangt die Frage nach einer Akzeptanzsteigerung auch rechtliche Relevanz in Form eines Verfahrensziels, ohne dass Akzeptanz als solche jedoch zu einer Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Zulassungsentscheidung und somit auch nicht zum Maßstab behördlichen Handelns wird.

 

In der Folgezeit von Stuttgart 21 sind die Versuche, für konfliktträchtige umweltrelevante Vorhaben in der Bevölkerung eine höhere Akzeptanz zu erzielen, im rechtswissenschaftlichen Diskurs intensiviert worden. Die insofern vorgeschlagenen Strategien reichen von diversen (neuartigen) verfahrensbezogenen Beteiligungsmöglichkeiten über die Festlegung von pauschalen Siedlungsabständen bis hin zu materiell-finanziellen Maßnahmen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese bereits existenten Vorschläge singulär und isoliert angewandt nicht in hinreichendem Maße zu der gewünschten Akzeptanzsteigerung von umweltrelevanten Vorhaben beitragen. Vielmehr ist diesbezüglich ein mehrdimensionaler Ansatz erforderlich, was sowohl die Fortentwicklung dieser Modelle als auch anschließend ihre Eingliederung in ein stringentes Gesamtkonzept unerlässlich macht.

 

Ziel der Untersuchung ist es daher, unter In Bezugnahme von wesentlichen Akzeptanzparametern und nach Herausarbeitung eines subsumierfähigen Akzeptanzbegriffes, die bestehenden Strategien in akzeptanzstiftender Weise zu optimieren. Dazu wird ein gesamtheitliches und verallgemeinerungsfähiges gesetzliches Regelungskonzept zur Akzeptanzsteigerung bei umweltrelevanten Vorhaben entwickelt, welches im Sinne einer breit gefächerten Herangehensweise sowohl den Kriterien der Verfahrens- als auch der Verteilungsgerechtigkeit in ausgewogener und angemessener Weise gerecht wird. Zur rechtlichen Implementierung dieser akzeptanzfördernden Maßnahmen wird eine gesetzgeberische Perspektive eingenommen und ein konkreter Gesetzesvorschlag präsentiert und textlich formuliert.

 

Die Arbeit ist 2022 in der Reihe Schriften zum Infrastukturrecht, herausgegeben von Wolfgang Durner und Martin Kment, Verlag Mohr Siebeck, erschienen.

Suche