Die Alternativenprüfung im Umweltrecht


Alternativenprüfungen sind an verschiedenen Stellen im Umweltrecht vorgesehen. Sie stellen in der Regel nur einen vergleichsweise kleinen Teil einer Prüfung zur Zulassung eines Projekts oder Plans oder Programms dar, bergen aber erhebliches Potenzial hinsichtlich der Berücksichtigung von Umweltbelangen. Alternativenprüfungen werden teils sogar als Herzstück der Umweltverträglichkeitsprüfung bezeichnet. Neben den Alternativenprüfungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Strategischen Umweltprüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung lassen sich weitere Alternativenprüfungen im Fachrecht identifizieren.


Anna Weininger untersucht in ihrem Dissertationsvorhaben die verschiedenen Alternativenprüfungen und arbeitet Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede heraus. Die Untersuchung ist auf das Bundesrecht beschränkt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Strukturierung der Alternativenprüfungen. Ein Ansatzpunkt ist dabei die Unterscheidung der Alternativenprüfungen nach ihrer Funktion, ein weiterer die Auswirkung auf das materielle Recht.
Zudem werden Unstimmigkeiten in diesem System aufgedeckt, wie beispielsweise bei der Frage nach der Erforderlichkeit der Alternativenprüfungen. Auch die materiellen Anforderungen sowie der Konflikt von Umweltbelangen und Beschleunigungsbelangen werden untersucht.
 

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