Emissionsmanagement nach dem Bundesklimaschutzgesetz

 

Der Klimaschutz in Deutschland ist zunehmend in den Fokus der gesellschaftlichen, öffentlichen Debatte gelangt. Ein Grund dafür ist darin zu sehen, dass die Gesellschaft mit immer stärker spürbaren Auswirkungen im Alltag konfrontiert wird. Exemplarisch dafür stehen die extremen Wetterlagen mit Hitzesommern, Waldbränden und Überschwemmungen. Es entstanden politische Initiativen wie die Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050 und der Europäische „Green Deal“. Daneben formierte sich die jüngste, zivile Klimabewegung 2018 durch die Schülerproteste „Fridays for Future“ mit Greta Thunberg an der Spitze. Der Klimaschutz als globale Aufgabe steht in dem rechtlichen Kontext des Mehrebenensystems.


Meilensteine in der Entwicklung waren der Erdgipfel von 1992 in Rio de Janeiro und die dortige Verabschiedung der Rahmenerklärung der Vereinten Nationen, die United Nations Framework Convention on Climate Change. Ihr Ziel ist es, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern. Den jüngsten Wendepunkt bildeten die Verhandlungen auf der vom 30.11.2015 bis 11.12.2015 in Paris abgehaltenen 21. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention. Dort wurde das erste verbindliche Klimaschutzabkommen verabschiedet. Kern des Abkommens ist gem. Art. 2 I a) Pariser Abkommen, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.


In diesem Kontext ist auch der nationale Klimaschutz zu sehen. Durch den Beitritt zum Pariser Klimaabkommen ist Deutschland verpflichtet, die vereinbarten Ziele in nationales Recht umzusetzen. Wegen dieser Verpflichtungen und den direkt-demokratischen Initiativen der Zivilgesellschaft, die für eine Sensibilisierung der Politik auf das Thema Klimaschutz sorgten, wurde im Herbst 2019 das Klimapaket der Bundesregierung verabschiedet, dessen Herzstück das am 18. Dezember 2019 in Kraft getretene Bundesklimaschutzgesetz (= KSG) bildet. Dieses junge Gesetz wurde nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 noch im Jahr 2021 novelliert.


Die Dissertation möchte das KSG dogmatisch und systematisch in das internationale, europäische und nationale Klimaschutzrecht einordnen und seine Funktion als Motor des Deutschen Emissionsmanagements im Rahmen des Klimaschutzrechts untersuchen. Den Kernauftrag der Dissertation bildet die Evaluation, inwiefern die im KSG angelegten Gesetzesinstrumente und deren Orchestrierung geeignet sind, die in § 3 KSG definierten Klimaschutzziele zu erreichen.

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