Neben der Klimakrise zeichnet sich derzeit eine weitere Krise ab, die zwar ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf das Leben jetziger und zukünftiger Generationen haben wird, jedoch nicht dieselbe Beachtung findet: die Biodiversitätskrise. Eine der Hauptursachen für den Verlust der Artenvielfalt ist dabei die konventionelle Landwirtschaft. Dennoch werden landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmaßnahmen im deutschen Naturschutzrecht nach wie vor privilegiert.

 

Das Dissertationsvorhaben arbeitet heraus, dass eine solche Privilegierung im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nicht vorgesehen ist. Landwirtschaftliche Tätigkeiten - wie beispielsweise das Düngen oder Mähen einer Wiese - sind vielmehr einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung eines Schutzgebietes besteht. Weiter wird untersucht, ob und welche Besonderheiten bei der Durchführung der Verträglichkeitsprüfung in der Landwirtschaft bestehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Frage gelegt werden, wie die Verträglichkeitsprüfung praxistauglich durchgeführt werden kann und welche Spielräume das Unionsrecht diesbezüglich lässt.

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