Vorhabenbezogene Legalplanung nach dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

 
Mit der Verabschiedung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG) im Jahr 2018 beabsichtigte der Gesetzgeber das Instrument der Legalplanung wieder aufleben zu lassen. Besonders bedeutende Verkehrsinfrastrukturvorhaben sollten zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung statt im Wege der Planfeststellung vom Deutschen Bundestag durch ein förmliches Gesetz zugelassen werden. Dazu schafft das MgvG einen gesetzlichen Rahmen für ein der Gesetzgebung vorgeschaltetes, vorbereitendes Verfahren. Mit dem Gesetz zur Beendigung der Kohleverstromung wurden dem Anwendungsbereich des MgvG weitere, strukturpolitische, Verkehrsinfrastrukturvorhaben hinzugefügt. Noch wurde kein Vorhaben nach dem System des MgvG zugelassen, entsprechende Verfahren werden aber vorbereitet.
 
Die vorhabenbezogene Legalplanung sieht sich beständig verschiedener Kritik ausgesetzt. Das Promotionsvorhaben untersucht die Zulässigkeit der Vorhabenzulassung durch förmliches Gesetz unter verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Gesichtspunkten. Dabei werden insbesondere staatsorganisationsrechtlichen und grundrechtliche Fragen untersucht. Im Unions- und Völkerrecht werden hinsichtlich des europäischen Umweltrechts und der Arhus-Konvention Beteiligungs- und Rechtsschutzfragen aufgeworfen und beantwortet.
 
Daneben untersucht der Promovend die Systematik des MgvG und das vom Gesetz etablierte vorbereitende Verfahren. Die Dissertation soll schließlich auch einen Blick in die europäischen Mitgliedstaaten werfen, in denen legalplanende Instrumente zur Vorhabenzulassung angewandt werden.
 
 
Veröffentlichungen:
 
Kment/Wenzel, Instrumente der Energiewende: Wegenutzungsverträge für reine Wasserstoffnetze, RdE 2022, 153.
 
 

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