Eigenrechte von Naturgütern

 

Die Natur wird in der deutschen Rechtsordnung als Rechtsobjekt betrachtet, weshalb ihr selbst keine eigenen Rechte zukommen. Diese Einstufung wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert und gefordert, dem Wert der Natur durch die Anerkennung als Rechtssubjekt zu entsprechen. Vorbilder hierfür finden sich weltweit mittlerweile zu Genüge. So wurden etwa in Neuseeland in den letzten Jahren bereits einem Fluss und einem Waldgebiet eine eigene Rechtsposition zugeschrieben.

 

Katharina Bader untersucht in ihrem Dissertationsvorhaben, wie es am anderen Ende der Welt zur Anerkennung der Rechtssubjektivität der Naturgüter gekommen ist und wie die neuseeländische Gesetzgebung diesbezüglich ausgestaltet ist. Darüber hinaus geht die Arbeit darauf ein, ob die Normierung von Rechten der Natur auch in der deutschen Rechtslandschaft möglich und erstrebenswert ist. Hierfür wird zunächst auf die Ausgestaltung des Umweltrechts zum jetzigen Zeitpunkt eingegangen, bevor analysiert wird, inwiefern eine Einführung der Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung geschehen könnte.

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