Von der Demokratie zur Algokratie?

Rechtliche Implikationen der Algorithmisierung für die Herrschaft des Volkes

 

„Panta rhei“ – diese Paraphrase (wörtlich „alles fließt“) ist eine Metapher für die Prozessualität der Welt. Das Sein ist danach einer ewigen Dynamik unterworfen, bildet im Kern aber eine Einheit. Wenngleich zurückgehend auf die Philosophie der griechischen Antike, hat die Idee nichts an Aktualität eingebüßt, wie die Digitalisierung veranschaulicht. Diese bezeichnet zunächst den technologiebasierten Transformationsprozess, der neuartige Chancen und Herausforderungen für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik generiert. Die Substanz der Gemeinschaft als Ganzes besteht in dem Wandel allerdings fort. Das Recht befindet sich dabei in einer dualen Position: Es ist Teil des Werdens und des Seins. Ihm haftet zum einen eine Interdependenz mit anderen Lebensbereichen und damit eine transformative Seite an, zum anderen normiert es universale Maximen, die nicht von der Digitalisierung beeinflusst werden, sondern diese selbst beeinflussen (sollen). Die Verifizierung der Hypothese, dass dies nicht immer der Fall ist, sondern eben doch eine umgekehrte Relation zwischen Digitalisierung und Rechtsprinzipien, konkret dem Demokratieprinzip besteht, verdient vor diesem Hintergrund eingehender Betrachtung. Bestätigt sich die Vermutung, dass die Digitalisierung ein Demokratiedefizit erzeugt, ist es unerlässlich, die Einstellung ihr gegenüber mit Blick auf die elementare Bedeutung der Demokratie kritisch zu hinterfragen. Daran anknüpfend ergeben sich Forschungsfragen nach möglichen regulativen Ansatzpunkten zum Ausgleich des Defizits.

 

Sophie Borchert geht in ihrem Promotionsvorhaben der Frage nach, inwiefern sich der zunehmende Einsatz von (intelligenten) Algorithmen defizitär auf die Integrität der Demokratie auswirkt. Dabei wird zunächst das Demokratieprinzip in seinen wesentlichen Zügen skizziert und eine Differenzierung zwischen der Begründung und der Ausübung demokratischer Herrschaft vorgenommen, die im Folgenden die Basis der Bearbeitung bildet. Der Grundlagenteil wird durch eine kursorische Einführung in die Algorithmik flankiert, soweit dieses Vorwissen für das weitere Verständnis relevant ist. Im Anschluss daran folgt die Untersuchung der algorithmischen Degradierung der beiden Betrachtungsgegenstände.

 

Bei der Herrschaftsbegründung wird weiter zwischen Verzerrung und Manipulation der Meinungsbildung im digitalen Raum differenziert, wobei die Phänomene der Filter Bubble und Echo Chamber sowie Social Bots eine zentrale Rolle spielen. In puncto Herrschaftsausübung erfolgt eine Identifikation von Gliedern in der demokratischen Legitimationskette, die durch den staatlichen Algorithmeneinsatz (über-)strapaziert werden. Die organisatorisch-personelle Legitimation wird dabei mit der Intransparenz algorithmischer Entscheidungen konfrontiert, die sachlich-inhaltliche Legitimation mit den Spezifika der sozial-technischen Entscheidungskonstruktion und der problematischen Translation der natürlichen in die maschinelle Sprache. Sofern angezeigt, schließt sich in einem weiteren Schritt die Diskussion von Optionen zur Demokratisierung des Algorithmeneinsatzes an, etwa eine Anpassung des Wettbewerbsrechts, eine dichtere begleitende Kontrollarchitektur oder Wege zur „digitaltauglichen Gesetzgebung“. Im Rahmen der Untersuchung werden Bezüge zum Europarecht und Vergleiche mit anderen Rechtsordnungen hergestellt, der Fokus liegt jedoch auf dem nationalen Recht. Darüber hinaus ist die Betrachtung nicht auf das rein Rechtliche limitiert, sondern stellt interdisziplinäre Bezüge zur Informatik, Psychologie und Soziologie her.

 

Veröffentlichungen

Kment/Borchert: Künstliche Intelligenz und Algorithmen in der Rechtsanwendung, 2022

 

Kment/Borchert: Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht Verwaltungsrecht – Eishockey mit Leichtbier, JuS 2023, 38-43

 

Kment/Borchert: Intertemporalität in der Energiewende. Neukonstruktion des Umweltrechts unter verfassungsrechtlichem Einfluss, AöR 147 (2022), 582-647

 

Kment/Borchert: Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht – Waldkindergarten, JuS 2023, 948-954

 

Kment/Borchert: Die Zulassung des „vorvorzeitigen“ Beginns nach § 31e BlmSchG in der kritischen Analyse, NVwZ 2023, 1529-1537

Sonstiges

Duet Interview "Are algorithms taking over?" mit Frau Dr. Maria Cristina Caldarola [ Link]

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