Rechtskraft und Prozessvergleich beim Umwelt-Rechtsbehelf

 

Der Umwelt-Rechtsbehelf, d.h. die Umweltverbandsklage nach § 2 UmwRG, ist als Instrument des sog. überindividuellen Rechtsschutzes zu verstehen und stellt damit eine bereichsspezifische Ausnahme im herkömmlichen (deutschen) System des Individualrechtsschutzes dar. Die Besonderheit liegt dabei im Wesentlichen in der weit gefassten Klagebefugnis, während im Übrigen das allgemeine Prozessrecht der Verwaltungsgerichtsordnung unverändert fortgilt.

 

Im Rahmen des Dissertationsvorhabens wird herausgearbeitet, dass durch diese "neuartige" Rechtsschutzmöglichkeit, die teilweise auch als Systembruch bezeichnet wird, einige bisher noch unbeachtete verwaltungsprozessuale Friktionen entstanden sind. So erscheinen vor allem die Institute der Rechtskraft und des Prozessvergleichs nicht mehr interessengerecht, sodass hierzu eine Folgeanpassung der gesetzlichen Vorschriften vorgeschlagen wird.

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