Im Verhältnis souveräner Staaten untereinander wird nach der herkömmlichen Rechtsdogmatik zwischen der inneren und der äußeren Sphäre unterschieden: Verwaltungsrecht ist dabei innerhalb eines Staates geltendes Innenrecht, Völkerrecht ist Außenrecht. Diese Trennlinien verschmelzen jedoch mit fortschreitender Internationalisierung. Es sind eine Zunahme völkerrechtlicher Regelungen und eine zunehmende Verflechtung staatlicher Verwaltungsbehörden zu verzeichnen. Auf dieser Grundlage ergehen immer öfter nationaler Verwaltungsentscheidungen mit Rechtswirkungen, die – wenn auch zum Teil nur faktisch – über den jeweiligen Staat hinausgehen, aus dem die Verwaltungsbehörde kommt. Das internationale Verwaltungsrecht setzt hier an und regelt den Geltungs- und Anwendungsbereich des Verwaltungsrechts bei grenzüberschreitenden Bezügen. Hierzu gehört auch die Erarbeitung eines Regelwerks, welches im Konfliktfall mehrerer möglicherweise anwendbarer Rechtsordnungen das maßgebliche Recht bestimmt (Kollisionsrecht).  

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