Joschka Selinger beschäftigt sich in seiner Dissertation mit den regulatorischen Voraussetzungen einer nachhaltigen Wohnraumversorgung in Städten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist gegenwärtig eine der drängendsten sozialen Fragen. Steigende Mieten und Bodenpreise in Ballungsräumen haben dazu geführt, dass bezahlbarer Wohnraum ein knappes Gut geworden ist. Zeitgleich gewinnt die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der drohenden Klimakrise rasant an Bedeutung. Die wachsenden Städte stehen vor der Herausforderung des anthropogenen Klimawandels. Städte gelten nicht nur als Ursache, sondern auch als Lösungen sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Probleme. Unter den Schlagworten „smart cities“ und „sustainable cities of the future“ ist die nachhaltige Stadtentwicklung auch in das Blickfeld der rechtswissenschaftlichen Forschung gerückt. Das Dissertationsvorhaben widmet sich den Nachhaltigkeitsaspekten der Wohnungsfrage mit der übergeordneten Fragestellung, ob und durch welche rechtlichen Instrumente eine nachhaltige urbane Transformation, die sowohl Klimaschutz als auch bezahlbaren Wohnraum leistet, gefördert und erreicht werden kann. Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtung ist das Konzept der Nachhaltigkeit, da es zentrale Aspekte beider Debatten vereint. Im rechtswissenschaftlichen Kontext kommt Nachhaltigkeit eine ganzheitliche Bedeutung zu, die neben einer wirtschaftlichen auch eine soziale und ökologische Komponente einschließt. Davon ausgehend wird ein systematischer Überblick über bestehende Normen und Instrumente, die zum Leitbild der nachhaltigen Stadt beitragen können, erarbeitet. In Bezug auf Klimaschutz und auf Wohnraumfragen haben sich auf diesem Gebiet innovative Instrumente auf verschiedenen Ebenen der Normsetzung entwickelt, von der Habitat-Agenda der Vereinten Nationen bis hin zu Initiativen für die Vergesellschaftung von Wohnraum in Städten. Der Schwerpunkt der Arbeit wird auf einer Untersuchung der Instrumente des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts liegen. Dazu werden die einschlägigen Gesetze mit Hinblick auf die übergeordnete Zielsetzung, nachhaltigen Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten, analysiert, Handlungsspielräume identifiziert und auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit geprüft. Als Ergebnis wird eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmen vorgeschlagen. Beispielhaft sollen u.a. folgende Themenkomplexe behandelt werden: Möglichkeiten der Flächenaktivierung für nachhaltigen Wohnraum, Nachhaltigkeitsgesichtspunkte bei der Bauleitplanung und die Frage, wie bei Wohnungsneubau und Sanierung im Bestand ökologische und soziale Interessen in Einklang gebracht werden können.

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