Die Grundfunktionen des öffentlichen Wirtschaftsrechts sind die Ordnung, Planung, Steuerung und Förderung wirtschaftlicher Betätigung. Es gliedert sich, je nach der systematischen Verortung ihrer normativen Grundlagen, in Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Ersteres umfasst alle (verfassungsrechtlichen) Regelungen aus dem Grundgesetz, die die Fundamente des Wirtschaftslebens festschreiben. Letzteres umfasst alle einfachgesetzlichen Regelungen wie z.B. aus dem Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Energiewirtschaftsrecht, Vergaberecht oder dem Recht der Öffentlichen Unternehmen.

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