Planung durch Gesetz

Eine verfassungsrechtliche Analyse gesetzlicher Vorhabenplanung am Beispiel des Standortauswahlgesetzes

 

Obschon die Problematik der Planungen durch ein förmliches Gesetz bereits seit einem langen Zeitraum diskutiert wird und in naher Vergangenheit etwas aus dem Blickfeld geraten ist, tritt die gesetzliche Vorhabenplanung wieder in den Vordergrund. Der Gesetzgeber hat nach Jahren der Streitigkeiten über die Standorte für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Asse und Gorleben die Suche nach ebensolchen auf null und die Endlagersuche auf ein neues rechtliches Fundament gestellt. Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) sieht vor, dass der Standort des Endlagers durch ein förmliches Bundesgesetz für das nachfolgende Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz verbindlich festgelegt wird.

 

Bereits Anfang der 90er Jahre ergingen mit den Investitionsmaßnahmegesetzen zur Südumfahrung Stendal und der Umfahrung Wismar zwei gesetzliche Vorhabenplanungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folge die Verfassungsmäßigkeit des Investitionsmaßnahmegesetzes zur Südumfahrung Stendal bestätigt. Dennoch war und ist es in der Rechtswissenschaft umstritten, ob der Gesetzgeber einzelne Vorhaben durch Gesetz beschließen kann. Diese Diskussion wird durch das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) neu entfacht.

Neben den gesetzlichen Planungen zur Zulassung einzelner Projekte, gibt es jedoch noch weitere Planungsgesetze. Diese betreffen vor allem große Infrastrukturprojekte im Straßen-, Stromnetze- und Eisenbahnbau. Dabei wird zumeist die Erforderlichkeit der Planung durch Bundesgesetz verbindlich festgelegt. Währenddessen die detaillierte Planung der Verwaltung überlassen wird. Als Beispiele seien hierfür der Bundesverkehrswegeplan und der Bundesbedarfsplan genannt. Im Unterschied zur gesetzlichen Vorhabenplanung setzen diese Planungsgesetze jedoch nicht ein einzelnes Vorhaben fest. Es wird lediglich ein Bedarf und zum Teil eine sehr grobe Linienführung für Infrastrukturvorhaben bestimmt. Diese Arbeit soll sich in Abgrenzung zu diesen Planungsgesetzen jedoch alleine mit der Frage auseinandersetzen, ob die Zulassung eines bestimmten Vorhabens bzw. dessen Standort durch ein förmliches Gesetz verfassungsrechtlich zulässig sein kann.

 

Zunächst wird zur Analyse dieser Fragestellung ein historischer Überblick über Planungen durch Gesetz gegeben, um die nachfolgenden Ausführungen in einen historischen Kontext zu setzen. Darauffolgend wird die vorhabenbezogene Planung durch förmliches Gesetz anhand des Verfassungsrechts betrachtet. Es soll ein theoretischer Unterbau der in diesem Zusammenhang auftauchenden verfassungsrechtlichen Problematiken der Gewaltenteilung, des Abwägungsgebots, der Legalenteignung, der Rechtschutzgarantie und des Verbots von Einzelfallgesetzen geschaffen werden, um im weiteren Teil der Arbeit das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) anhand dieser verfassungsrechtlichen Problematiken zu analysieren.

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