Die Erde ist die Grundlage unserer menschlichen Existenz. Ihrem Schutz dient auch das Umweltrecht. Zum Umweltrecht zählt man daher alle staatlichen Normen, deren Zweck es ist, die natürliche Umwelt zu schützen und die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme zu erhalten. Umweltschutz spielt in einer Vielzahl von Gesetzen eine Rolle. Dazu gehören etwa das Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, das Bodenschutzrecht, das Abfallrecht, das Gewässerschutzrecht, sowie das Immissions- und Strahlenschutzrecht. Das heutige Umweltrecht basiert auf Prinzipien und Grundsätzen: Hierzu zählt insbesondere das Vorsorgeprinzip (Umweltbelastungen gar nicht erst entstehen lassen), das Verursacherprinzip (verantwortlich ist, wer verschmutzt) oder das Kooperationsprinzip (Mitwirkung von Privaten bei Entscheidungen der öffentlichen Hand). Das Prinzip der Nachhaltigkeit gewinnt gerade in jüngerer Zeit erheblich an Bedeutung.

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