Das Verfassungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und umfasst Regelungen, welche die Staatorganisation und die Grundrechte in Deutschland betreffen. Das Grundgesetz steht als elementare Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland an der Spitze der nationalen Normenhierarchie und geht als nationaler Verfassungstext allen anderen Gesetzen vor. Das Verfassungsrecht regelt zunächst die Staatsorganisation, d.h. den Aufbau des Staates und seiner Organe sowie die Rechtsverhältnisse der Staatsorgane untereinander. Des Weiteren trifft es Aussagen zu den elementaren Strukturprinzipien des Staates, wie z.B. das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratieprinzip, das Bundesstaatsprinzip (Föderalismus) und das Sozialstaatsprinzip. Zudem wird im Grundgesetz das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern geregelt, insbesondere werden ihnen dort die sog. Grundrechte garantiert. Dabei handelt es sich zuvorderst um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie stellen elementare Rechte von Mitgliedern der Gesellschaft dar, die beständig, dauerhaft und einklagbar gewährt sind.

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