Seminar im Schwerpunkt IV - „Neue Entwicklungen im Umwelt-, Planungs- und Infrastrukturrecht“
Im Wintersemester 2022/23 werden Frau Anna Weininger und ich ein Seminar zum Thema „Neue Entwicklungen im Umwelt-, Planungs- und Infrastrukturrecht“ anbieten. Das Umweltrecht ist aus der Natur der Sache heraus ein dynamisches Rechtsgebiet. In jüngster Zeit wird die Entwicklung insbesondere auch politisch breit diskutiert. In diesem Seminar soll ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Umwelt-, Planungs- und Infrastrukturrecht mit besonderem Fokus auf der Windenergie, dem Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases und dem Ausbau der Energienetze erarbeitet werden.
Termin:
Das Seminar findet verblockt am 23-24.01.2023 statt, je nach pandemischer Entwicklung in Präsenz oder online. Das Seminar wird in jedem Fall als Prüfungsleistung anerkannt. Alle Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Themen:
Grundlagen
1. Verpflichtung des Gesetzgebers hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien (Klimabeschluss des BVerfG)
2. Juristischer Nachhaltigkeitsbegriff und seine gesetzliche Konkretisierung
Förderung des Ausbaus der Windenergie
3. Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz – auch unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Kompetenzen
4. Die Änderungen des § 249 BauGB n.F. zur Förderung der Windenergie
5. Neues zu Artenschutz und Windenergie unter Berücksichtigung der neuen TA Artenschutz
6. Raumordnung und Windenergie – der neue Steuerungsauftrag an die überregionale Planung
7. Denkmalschutz und Windenergie – neues Austarieren eines alten Verhältnisses
8. Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien nach § 2 EEG – Auswirkungen für das Umwelt- und Planungsrecht
9. Anpassungen des Landesrechts an neue rechtliche Gegebenheiten unter Berücksichtigung der 10 H-Regelung
Das neue Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG)
10. Auswirkungen des LNGG auf den Rechtsschutz
11. Auswirkungen des LNGG auf die Umweltverträglichkeitsprüfung
12. Auswirkungen des LNGG auf Naturschutz und Wasser
13. Auswirkungen des LNGG auf das Energiewirtschaftsrecht
Ausbau der Energienetze
14. Das Verhältnis von Bauleitplanung und Landesplanung zur Bundesfachplanung (§ 15 NABEG)
15. Rechtsschutz gegen die Bundesfachplanung
16. Netzausbau und Naturschutz
17. Netzausbau und Nachbarschutz
18. Das neue Recht der Vorarbeiten nach § 44 EnWG, insbesondere die Duldungsanordnung
19. Die neuen Netzausbaupläne nach § 14d EnWG
20. Der Präferenzraum in der Energiewirtschaft
Bewerbung:
Die Teilnahme ist auf 20 Studierende begrenzt.
Interessierte können sich per E-Mail mit dem Betreff „Bewerbung zum SP-Seminar (SP IV): Neue Entwicklungen im Umwelt-, Planungs- und Infrastrukturrecht“ bei Frau Anna Weininger (anna.weininger@jura.uni-augsburg.de) bis zum 02.11.2022 (12:00 Uhr) formlos bewerben. Die Platzvergabe erfolgt nach dem Losverfahren.
Vorbesprechung und Themenvergabe:
Die Vergabe der Themen findet mit den 20 ausgelosten Teilnehmenden und Herrn Prof. Dr. Martin Kment am 03.11.2022 um 8:30 Uhr statt.
Zeitplan:
bis 02.11.2022 (12 Uhr) |
Bewerbung |
Die Teilnahme ist auf 20 Studierende begrenzt.
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03.11.2022 (8:30 Uhr)
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Vorbesprechung und Themenvergabe
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Die Vergabe der Themen findet mit den 20 ausgelosten Teilnehmenden und Herrn Prof. Dr. Martin Kment am 03.11.2022 um 8:30 Uhr statt.
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03.11.2022 (ab Themenvergabe) bis 17.11.2022 (24:00 Uhr) |
Anmeldefrist STUDIS (zwei Wochen)
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Eine Anmeldung ist nur mit zugeteiltem Thema möglich. Die Themenwahl wird durch die Anmeldung in STUDIS verbindlich! Eine erneute Abmeldung ist innerhalb dieses Zeitraums aber noch möglich.
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17.11.2022 bis 15.12.2022 (11:00 Uhr) |
Bearbeitungszeit (vier Wochen)
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Anmeldung und Themenwahl sind nun verbindlich. Abmeldung bzw. Themenwechsel sind nicht mehr möglich!
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23.-24.01.2023 | Präsentation |
Das Seminar findet verblockt am 23. und 24.01.2022 statt, je nach pandemischer Entwicklung in Präsenz oder online. Das Seminar wird in jedem Fall als Prüfungsleistung anerkannt. Alle Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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Abgabemodalitäten:
Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf 60.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Abgabe erfolgt doppelt: schriftlich als gebundener Ausdruck in den Briefkasten des Lehrstuhls bzw. Prüfungsamts und digital im Digicampus. Letzteres ist im Zweifel maßgeblich für die Frage der Fristwahrung; im Digicampus kann die Abgabe auf Tag und Minute genau festgehalten werden. Weitere Bearbeitungs- und Abgabemodalitäten erfahren die ausgewählten Teilnehmenden bei der Vorbesprechung.