Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I 2022, S. 1362) und dem Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I 2022, S. 1726) wurden die gesetzlichen Regelungen zum Repowering von Windenergieanlagen in kurzen Zeitabständen zweimal geändert. In einem Beitrag zur Festschrift für Frau Andrea Versteyl stellt Prof. Martin Kment die neuesten Änderungen dar und geht der Frage nach, ob die bisherigen Unklarheiten durch die Reformen beseitigt sind und die geäußerte Kritik an der bis dahin bestehenden Gesetzeslage berücksichtigt wurde. Dabei werden sowohl die Neufassung des § 16b BImSchG als auch der neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügte § 45c BNatSchG betrachtet. Nachzulesen ist der Beitrag mit dem Titel „Das Repowering von Windenergieanlagen – Eine kritische Analyse der § 16b BImSchG und § 45c BNatSchG“, in: Mann/Mainzer/Kersandt/Spieler (Hrsg.), Recht und Verantwortung, Festschrift für Andrea Versteyl, Baden-Baden 2023, S.147-168.

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