Am 12.5.2022 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften ( BGBl. 2022 I 730). Der Bundesrat stimmte der Gesetzesänderung am 20.5.2022 zu. Durch dieses Gesetz, das bereits am 22.5.2022 in Kraft getreten ist, wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung und Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Krisenfall geschaffen.

 

Prof. Dr. Martin Kment untersucht die neu eingeführten Vorschriften des EnSiG. Die recht offene Formulierung der §§ 17-23 EnSiG ermöglicht eine flexible Reaktion durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wird nach Ansicht von Prof. Kment aber dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot noch gerecht. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen – zumindest in der Gesetzesbegründung – nähere Ausführungen zu machen, unter welchen Umständen nach der Vorstellung des Gesetzgebers eine Gefahr für das Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit drohen. Dies hätte zu einer höheren Rechtssicherheit sowohl für den Rechtsanwender als auch für die betroffenen Unternehmen geführt.

 

Hinsichtlich des betroffenen Adressatenkreises wäre es, auch unter Berücksichtigung des verfolgten Normzwecks, nach Prof. Kments Auffassung durchaus möglich gewesen, Unternehmen, an denen eine mehrheitliche kommunale Beteiligung besteht, vom Zugriff der §§ 17-23 EnSiG zu befreien. Eine Gefahr für die Versorgungssicherheit scheine in diesen Fällen nicht naheliegend, da hier durch die Kommunen als Mehrheitseigentümer ohnehin vorwiegend Allgemeininteressen verfolgt werden dürften. Die Verfahrens- und Rechtsschutzvorschriften würden im Großen und Ganzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 14 GG beachten. Lediglich die Regelungen im Hinblick auf die Entschädigung im Rahmen der Anordnung einer Treuhandverwaltung seien überarbeitungsbedürftig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Kment, Die Änderung des Energiesicherungsgesetzes – neue Vorgaben zu Treuhandverwaltung und Enteignung, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2022, S.2302-2308. Die Bearbeitung wird in Kürze erscheinen.

Suche