Der Lehrstuhl forscht hauptsächlich zu den Grundlagen des Strafrechts (Strafrechtstheorie, Strafverfassungsrecht, Ideengeschichte), zum Besonderen Teil des Strafrechts, zu kriminalpolitischen und dogmatischen Fragen des Wirtschafts- und Unternehmenssanktionenrechts (auch DSGVO, GWB, LkSG), Medizinstrafrechts, Internationalisierung des Strafrechts und Rechtshilfe sowie Sportrechts in ihren internationalen und europäischen Bezügen.

 

Hier finden Sie das vollständige Publikationsverzeichnis.

Ausgewählte Publikationen und Aktivitäten

2024

© Universität Augsburg

30. Mai und 31. Mai 2024

Bewerbung für den bundesweiten Moot Court im Strafrecht in Münster

Vom 30. bis 31. Mai 2024 findet an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster der bundesweite Moot Court im Strafrecht statt. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch die Universität Augsburg mit einem Moot Court-Team vertreten sein. Für das Team der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg sucht unser Lehrstuhl mindestens vier Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer.

 

Aufgabe der Moot Court-Teams ist die Vorbereitung von Abschlussplädoyers. Je zwei Studierende der beteiligten Teams nehmen die Position der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ein, wobei sie jeweils gegen Teams anderer Fakultäten antreten. Nach den beiderseitigen Plädoyers von maximal 20 Minuten schließen sich eine Replik der Staatsanwaltschaft und eine Duplik der Verteidigung von jeweils fünf Minuten an. Im Anschluss können noch Fragen durch das Gericht an die Teams gestellt werden. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird der Moot Court vor einer prominent besetzten Jury vorgetragen.

 

Die Teams erhalten den Sachverhalt am 14. Februar 2024. Anschließend haben die Teams ca. drei Monate Zeit, den Moot Court-Fall eigenständig zu lösen und die Plädoyers vorzubereiten. Sie können bei der Vorbereitung durch eine von ihren Lehrstühlen organisierte Betreuung unterstützt werden, solange dies die eigenständige Lösung der Aufgabe nicht in Frage stellt. Für das Moot Court-Team der Universität Augsburg wird die Betreuung durch Frau Wiss. Mit. Alina Preiß, Ass. jur., erfolgen.

 

Haus der Geschichte Baden-Württemberg

9. Februar 2024

"Fritz Bauers Erbe" - Gerechtigkeit verjährt nicht

 

Der Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel bietet unter der Leitung von Frau wiss. Mit. Alina Preiß (BA Geschichte), Ass. jur. am Freitag, den 09.02.2024 eine Exkursion nach Stuttgart zur Filmvorführung und Gespräch "Fritz Bauers Erbe - Gerechtigkeit verjährt nicht“ an. Die Filmvorführung erfolgt im Rahmen der vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg im Erinnerungsort "Hotel Silber" organisierten Sonderausstellung "Gestapo vor Gericht. Die Verfolgung von NS-Verbreche(r)n".

Herr Thomas Will (Oberstaatsanwalt und derzeitiger Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg) und Herr Dr. Stefan Lode (Nebenklägervertreter in mehreren Verfahren gegen NS-Täter*innen) begleiteten den Filmabend mit einem Gespräch. Die Moderation erfolgt durch Gigi Deppe (ARD-Redaktion).

Die Exkursion hat das Ziel, den Horizont von jungen Nachwuchsjuristen und Nachwuchsjuristinnen zu erweitern und sie mit Fragen der justiziablen Aufarbeitung von Verbrechen unter Unrechtssystemen zu sensibilisieren.

Der Eintritt zur Ausstellung beträgt 1 EUR (ermäßigt). Die Filmvorführung ist frei. Die Reisekosten werden von der juristischen Fakultät bis zu EUR 50,00 pro Studierende bzw. Studierendem erstattet. Es werden nur tatsächlich angefallene Kosten erstattet. Hierzu ist ein Antrag zu stellen und die Originalbelege einzureichen.

Die Teilnahme zur Exkursion erfolgt unter Anmeldung bei Frau wiss. Mit. Alina Preiß alina.preiss@jura.uni-augsburg.de bis zum Mittwoch, den 07.02.2024.

 

Facts:

Was: Sonderausstellung: Gestapo vor Gericht. Die Verfolgung von NS-Verbreche(r)n + Filmvorführung und Gespräch „Fritz Bauers Erbe - Gerechtigkeit verjährt nicht“

Wann: 09.02.24, Abfahrt von der Universität Augsburg vrsl. um 14:00 Uhr

Kostenerstattung: bis zu 50 EUR (tatsächliche Kosten)

Anmeldung: bis Mittwoch, den 07.02.24 bei Frau wiss. Mit. Alina Preiß.

Link: https://www.geschichtsort-hotel-silber.de/#ausstellung

Flyer: herunterladen

2023

© Universität Augsburg
Dezember 2023

Wissenschaftliches Kolloquium am 21.12.2023

Mit einem wissenschaftlichen Kolloquium beschloss der Lehrstuhl das Jahr 2023. Frau Ass. iur. Alina Preiss (B.A.) referierte zur Münchener Räterepublik, zu der sie auch kürzlich publiziert hatte, wobei der Vortrag seinen Ausgang in einem Gedicht von Kurt Tucholskys nahm. Im Anschluss verglich Prof. Kawaguchi (Tokyo) die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Maskendeal mit einer ähnlich gelagerten Konstellation des japanischen Obersten Gerichtshofs, dem sog. Lockheed-Fall. Abschließend sprach Herr Ass. iur. Jonas Schulz über die historische Genese und Funktion des sog. legal privilege in England. Zur Illustration verwendete er Fotos, Skizzen und Urteilspassagen eines spektakulären Mordfalls aus England, anhand dessen die weitreichenden Wirkungen des Privilegs deutlich wurden. Besonders erfreulich war, dass neben Herrn Kawaguchi noch zwei weitere japanische Kollegen der Universität Kobe - die Herren Professoren Morinaga und Takeuchi - an dem Kolloquium teilgenommen haben.
 

Besuch Delegation der Central South University aus Changsha (China)

Am 22.12. besuchte eine Delegation der Central South University aus Changsha (China) den Lehrstuhl. Mit dem Dekan der Juristischen Fakultät, Herrn Xu Zhongyuan, Frau Dr. Lan Ying und einem ehem. Augsburger Gastforscher, Herrn Dr. Zheng Zexing, sprach Prof. Kubiciel über Kooperationen und die Möglichkeit einer Gastprofessur in der Hauptstadt der Provinz Hunan im Süden Chinas.
 
© Universität Augsburg

November 2023

Teilnahme an Anhörung EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung

 

Am 13.11.2023 nahm Prof. Kubiciel an der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags teil, die sich mit einem Richtlinien-Entwurf des Europäischen Parlaments zur Korruptionsbekämpfung befasst hat.

 

Eine umfassende Kritik der Richtlinie erschien auch im juris PraxisReport Strafrecht 21/2023 Anm. 1.

© Universität Augsburg

8. November 2023, 17:30 Uhr, Hörsaal 1010 - hybrid

Ne bis in idem: Die Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme

Am 31.10.2023 verkündete das BVerfG seine seit Langem erwartete Grundsatzentscheidung, in der erstmals der Schutzbereich des Art. 103 Abs. 3 GG vermessen und die Frage seiner Begrenzung geklärt wurde. Gegenstand des Verfahrens war ein umstrittenes Gesetz, das die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zuungunsten eines Freigesprochenen zulässt, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe dafür bilden, dass sich der Freigesprochene wegen Mordes, Völkermordes oder anderer Völkerstraftaten strafbar gemacht hat. 

In dem von Daniel Wolff moderierten Gespräch analysierten Johannes Kaspar und Michael Kubiciel die Entscheidung. Kubiciel hat das Gesetz als Prozessbevollmächtigter einer Bundestagsfraktion vor dem Zweiten Senat verteidigt, Kaspar als vom Gericht geladener sachverständiger Dritter das Gesetz kritisiert. 

                              zum Flyer
 

© Universität Augsburg
Das Moot Court-Team beim OLG Köln (2023) © Universität Augsburg

Bewerben Sie sich mit ihrem Notenauszug sowie einem kurzen Motivationsschreiben bis zum 31.12.2023 bei Frau Wiss. Mit. Alina Preiß: alina.preiss@jura.uni-augsburg.de.  

 

Mitte Januar 2024 wird unser Lehrstuhl in einer "Vorrunde", in der Sie ihre rhetorischen Fähigkeiten unter Beweis stellen, die endgültigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Moot Court-Team der Universität auswählen.

 

Ankündigung herzunterladen

 

 

Jeanne Herry

19. Dezember 2023, 18:00 Uhr

Weihnachtskino

Prof. Kubiciel bietet an, am 19.12.2023 um 18:00 Uhr, im Anschluss an die Vorlesung "Grundkurs Strafrecht III", gemeinsam mit Studierenden den Film "All eure Gesichter" im Mephisto Kino in Augsburg zu besuchen.

 

Die französische Filmregisseurin und Drehbuchautorin Jeanne Herry beschäftigt sich in dem Film mit der "justice restaurative", einem Programm, das in Frankreich 2014 eingeführt worden ist und es ermöglicht, dass Strafgefangene Personen begegnen, die Opfer von Straftaten geworden sind. Die Begegnung mit dem fremden Gegenüber soll Verständnis für die Folgen von Straftaten wecken und letztlich den durch Straftaten gestörten Frieden durch Aufarbeitung der Tat und ihrer Folgen wiederherstellen. Der hochgelobte Spielfilm stellt den Grundgedanken des Programms und die oft emotionale Reise, auf die sich die Teilnehmer begeben, vor und ist zugleich eine Anregung, über neue Konzepte in der Strafjustiz nachzudenken.

Interessierte Studierende können Karten für die Kinovorstellung an der Abendkasse erwerben. Eine Reservierung wird empfohlen.

 

Film: "All eure Gesichter" von Jeanne Herry - Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=4ENEbC3x-iU&t=9s

Wo: Mephisto Kino Augsburg, Adresse: Karolinenstraße 21, 86150 Augsburg (Link: https://www.kino-zeit.de/kinoprogramm/augsburg/mephisto-augsburg ).

 

Weitere Informationen/Links:

Zur Restaurativen Justiz:

Luise Pfitzinger, Wie wird die Community in Restorative-Justice-Maßnahmen einbezogen?, BRZ 2020, 107 – 115 (Link: https://berlinerrechtszeitschrift.de/wp-content/uploads/2020/10/BRZ-2_2020_Pfitzinger.pdf [zuletzt aufgerufen am 14.12.2023]).

 

Rezession zum Film:

Sebastian Seidler, "All Eure Gesichter" - Das Band des Verzeihens, in: die Zeit v. 13.12.2023 ( https://www.zeit.de/kultur/film/2023-12/all-eure-gesichter-film-frankreich-justiz) [zuletzt aufgerufen am 14.12.2023]).

 

Info herunterladen

 

 

© Universität Augsburg

Aktuelles Strafrecht im Fokus - WS 2023/24

jeweils von 18:00 - 19:30 Uhr in Raum 2003 und via Zoom: 

 

Dienstag, 24. Oktober 2023

Multilaterale Entwicklungsbanken und ihr Kampf gegen die Korruption

Dr. Yas Froemel, EBRD/London                                                                

 

Dienstag, 7. November 2023

Der Klimanotstand - Ist Protest strafbar?

Simon Kemper, Universität Freiburg

 

Dienstag, 5. Dezember 2023

Bayerisches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hate Speech
Staatsanwältin Teresa Ott, Hate Speech Beauftragte der bayerischen Justiz      zum Plakat

 

 

Foto: Ina Wagner / Foto-Hirsch

28. November 2023

Moderiertes Gespräch an der UniA zum Raser-Urteil im IKEA-Fall und zu § 315d StGB

Am Dienstag, den 28.11.2023, befragte Herr Prof. Kubiciel um 17.30 Uhr eine Stunde lang im Hörsaal 1009 und per Zoom Herrn Rechtsanwalt Dr. Florian Engert zum Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ (§ 315d StGB). 
 
Den Hintergrund des Gesprächs bildeten spektakuläre Verurteilungen, wie zuletzt jene vor dem LG Augsburg, in dem ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden ist, weil er nach einer Fahrt mit sehr hoher Geschwindigkeit einen Unfall verursacht hat, bei dem seine Beifahrerin starb. Die Vorschrift - namentlich das sog. Solorennen - ist umstritten und war in den letzten Jahren Gegenstand diverser Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Daher ist die Vorschrift nicht nur für Ausbildung und Examen von besonderer Relevanz, sondern auch gesellschaftlich. 
In dem Gespräch wurden die Voraussetzungen des Tatbestandes, seine teils drastischen Rechtsfolgen, aber auch die Grundsätze der Strafzumessung besprochen. Ferner ging es um die grundsätzliche Frage, ob weite Strafrahmen mit erheblichen Höchststrafen in der Lage sind, Sühnegefühlen Betroffener oder der Gesellschaft angemessen Rechnung zu tragen oder ob diese nicht die falsche Erwartung nach noch strengeren Strafen wecken.

 
v. li.: Prof. Kubiciel, Dr. Goena Vives, Prof. Kawaguchi © Universität Augsburg

Oktober 2023

Neue Gastdozenten am Lehrstuhl

Im Oktober begrüßte der Lehrstuhl zwei wissenschaftliche Gäste. Zum einen Frau Assistenz-Professorin Dr. Beatriz Goena Vives (Universitat Pompeu Fabra, Barcelona), die für zwei Monate am Lehrstuhl forschen und mit Prof. Kubiciel auch ein Seminar zum Thema Umwelt, Menschenrechte, ESG und Unternehmenssanktionenrecht anbieten wird.

 

Zum anderen Herrn Professor Hirokazu Kawaguchi (Meiji Universität, Tokio), der für ein Jahr als Gast-Wissenschaftler am Lehrstuhl tätig sein wird und sich insbesondere mit dem Medizinstrafrecht und der Korruption befassen wird. Das ganze Team freut sich sehr. Bienvenida und irasshaimase!

 

 

Prof. Dr. Stefan Braum Universität Luxemburg

26. Oktober 2023, 18:00 Uhr, Raum 1010

Vortrag "Experimentelles Recht" - Der Ausnahmezustand als Denkfigur europäischen Rechts
Prof. Dr. Stefan Braum, Universität Luxemburg

Der Vortrag beruht auf einem Forschungsprojekt, das die Pandemiegesetzgebung im Rechtsvergleich ausgewählter EU-Mitgliedstaaten kritisch analysiert hat (Stefan Braum (Hrsg), Experimental Law – The Rule of Law and the Regulation of the Corona Pandemic in Europe, Baden-Baden 2023) . Ein Befund dieser Analyse ist ein „experimenteller Stil“ des Rechts, der die Politik der Pandemieregulierung kennzeichnet. Der Vortrag geht der Frage nach, ob der Ausnahmezustand – ein Kernelement dieses „Experimentellen Rechts" – zu einer Rechtsfigur transformiert wurde, die als seit langem normalisierte Technik der Regelsetzung jegliche politische Regulierung von Krisen (Klima, Migration, Finanzsysteme, Sicherheit) künftig bestimmen wird – mit zerstörerischer Wirkung auf die Prinzipien des demokratischen Rechtstaats.       zum Plakat

 

September 2023

Stichwortkommentar zum "eSport-Recht" erschienen

Zu dem von Professor Martin Maties herausgegebenen Band haben Dr. Sven Großmann und Prof. Kubiciel drei Kapitel über Compliance in der eSport-Branche sowie über Wettbewerbsverzerrungen durch Doping und Match-Fixing beigesteuert. Download Flyer
 
Schärfere Waffen gegen Korruption © Universität Augsburg

September 2023

Strategische und politische Korruption

In der F.A.Z. erschien ein Beitrag von Prof. Kubiciel zu einem Maßnahmenpaket der Europäischen Union, das auch und gerade der Bekämpfung der strategischen Korruption dient - nicht nur mit klassischen Mitteln des Strafrechts, sondern auch erstmalig systematisch durch Außenhandelssanktionen und smart sanctions. Der Beitrag kann hier abgerufen werden (Paywall): https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schaerfere-waffen-gegen-korruption-19168925.html
 
Außerdem ist Prof. Kubiciel weiterhin über eine Arbeitsgemeinschaft des DICO e.V. in die Debatte um die Neuregelung des § 108e StGB involviert. Ein Bericht dazu findet sich hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/korruption-abgeordnetenbestechung-bundestag-reform-maskenaffaere-108e/
 
© Universität Augsburg

August 2023

Tagungsbericht in der Zeitschrift "Medizinrecht"

Der Gesetzgeber hat im November 2022 eine rudimentäre Regelung zur Triage in der Pandemie erlassen (§ 5c des Infektionsschutzgesetzes). Vor diesem Hintergrund lud das Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) der Juristischen Fakultät Augsburg mit Beginn des neuen Jahres zu einer interdisziplinären Tagung, welche sich der Regelung des neugeschaffenen § 5c IfSG widmete. In der Augustausgabe der Zeitschrift Medizinrecht (MedR) behandeln Frau Wiss. Mit. Alina Preiß, Ass. jur. und Herr Wiss. Mit. Marvin Berndt in einem gemeinsam verfassten Tagungsbericht ausgewählte Schwerpunkte der Vorträge der Redner und Rednerinnen sowie der anschließenden Diskussionen.

 

 

© Universität Augsburg

August 2023

DICO-Vorschlag zu § 108e StGB

Vor dem Hintergrund der Reformierung der Bestechlichkeit von Abgeordneten leitete Herr Professor Kubiciel unter der Schirmherrschaft des Deutschen Instituts für Compliance e.V. die Arbeitsgemeinschaft "Compliance in der Politik". Gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen politischer Jugendorganisationen tauschten sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft in den vergangenen 12 Monaten regelmäßig digital aus. Am 9. August 2023 stellte die Arbeitsgruppe einen viel beachteten Diskussionsvorschlag zu § 108e StGB vor. Der Vorschlag plädiert dafür, den bisherigen § 108e StGB unangetastet zu lassen und eine neue Strafnorm (§ 108f StGB n.F.) zu schaffen. Über den Vorschlag berichteten sowohl die LTO als auch beck-aktuell:

 

© Universität Augsburg

 

 

Juli 2023

Vortrag Leo O'Toole „US-amerikanische und deutsche pharmazeutische Opioidsysteme. Warum haben die USA eine Opioidkrise und Deutschland nicht?“

Im Juli referierte der Gastwissenschaftler des Lehrstuhls Leo O'Toole (New York/Yale) in der Juristischen Gesellschaft Augsburg über die Ursachen der Opioidkrise in den USA. Vor allem aber ging er der Frage nach, weshalb Deutschland auf Platz 2 der weltweiten Verschreibungen opioidhaltiger Medikamente rangiert, aber deutlich kleinere Probleme mit Abhängigkeiten und viel weniger Tote in Folge von BtM-Abhängigkeiten hat als die USA. Dabei ist die Regulierung in den USA teils strikter ist als in Deutschland. Herr O’Toole wies auf institutionelle und kulturelle Unterschiede als mögliche Ursachen hin, betonte aber auch den Wert verdachtsunabhängiger Kontrollen in Apotheken.

Juli 2023

Einwilligung und Wahrheitspflichtverletzung. Zur Bedeutung von Fehlvorstellungen für den Unrechtsausschluss

In der Juli-Ausgabe des Goltdammer's Archiv für Strafrecht ist der Beitrag "Einwilligung und Wahrheitspflichtverletzung. Zur Bedeutung von Fehlvorstellungen für den Unrechtsausschluss" von Dr. Matthias Wachter erschienen. Der Verfasser zeigt darin, dass die herkömmlicherweise in der Unterlassungsdogmatik verorteten Zuständigkeitsfiguren für die seit langem diskutierte Frage heranzuziehen sind, wann Irrtümer im Bereich der Einwilligung zu einer Strafbarkeit des Eingreifenden führen. Ebenfalls im Juli ist ein Aufsatz von ihm in einem Tagungsband zum strafrechtlichen Neukantianismus erschienen, in dem Dr. Wachter der Frage nach dem Einfluss des Neukantianismus auf die Entwicklung der normativen Schuldlehre nachgeht.

 

Colourbox

Juni 2023

Anhörung vor dem Rechtsausschuss zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Im Juni nahm Professor Kubiciel an einer Anhörung im Rechtsausschuss zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens teil. Er arbeitete heraus, dass es weder zwingende Gründe für noch gegen eine Entkriminalisierung gebe, riet von einer vollständigen Sanktionslosigkeit ab und plädierte für eine Umwandlung des Straftatbestandes in eine Ordnungswidrigkeit.

 

Das Team beim Finale im OLG Köln © Universität Augsburg

Juni 2023

Das Augsburger Team beim 4. bundesweiten Moot Court im Strafrecht in Köln

Am 9. Juni 2023 fand in Köln der 4. bundesweite Moot Court im Strafrecht (MCS) statt. In einem fiktiven Strafprozess traten Teams Juristischer Fakultäten gegeneinander an, wobei jedes Moot Court-Team sowohl aus Sicht der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung zu plädieren hatte. In diesem Jahr befasste sich der MCS in Anlehnung an den jüngst vom BGH entschiedenen sog.  „Insulin-Fall“ mit der Problematik der Tötung auf Verlangen sowie mit strafrechtlichen Fragen der sog. Klimaproteste.

 

Unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Frau Wiss. Mit. Alina Preiß (Ass. jur.) bereiteten sich fünf Augsburger Studierende auf den Wettbewerb vor. Für das Team der Staatsanwaltschaft traten Carina Dietmayer, Alexandra Jahn und Mathias Klein an, für das Team der Verteidigung Maja Hohenester und Kerim Kaytas.

 

Neben materiell-rechtlichen Fragen hatte unser Team komplizierte Probleme des Strafverfahrensrechts und der Strafzumessung zu klären, die in der universitären Ausbildung nur am Rande thematisiert werden. Insoweit bot der MCS den Teilnehmenden Einblicke in die Praxis und einen Vorgeschmack auf den juristischen Vorbereitungsdienst. Darüber hinaus konnten die Teilnehmenden ihre rhetorischen Fähigkeiten erproben, sich mit Studierenden aus ganz Deutschland vernetzen und das exzellente Rahmenprogramm genießen, zu dem ein Vortrag von Adrian Daub, Professor für vergleichende Literaturwissenschaft an der Universität Stanford, gehörte, der dem Thema "Cancel Culture" gewidmet war.

 

Colourbox

Mai 2023

Verfassungsblog zu Ermittlungen gegen die sog. "Letzte Generation"

Im Mai veröffentlichte Professor Kubiciel einen Beitrag auf dem Verfassungsblog, in dem er sich kritisch mit den Ermittlungen gegen die sog. "Letzte Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung auseinandersetzt. Eine grundrechtssensible Interpretation der Norm, insbesondere des Abs. 3, müsse berücksichtigen, dass die große Mehrzahl der Handlungen in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit falle und die Strafbarkeit der Blockaden nach § 240 StGB noch nicht restlos geklärt sei.     zum Beitrag

 

Verleihung Preis für gute Lehre Bayern 2022 (Foto: Peter Kolb) © Universität Augsburg

Mai 2023

Preis für gute Lehre 2022 des Freistaates Bayern

Am 28. April 2023 wurde Herrn Dr. Sven Großmann für sein besonderes Engagement in der Lehre vom bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume der Preis für gute Lehre 2022 des Freistaates Bayern verliehen. Die Verleihung fand im Rahmen des Tags der Lehre 2023 an der Universität Bayreuth statt. Die Pressemitteilung zur Preisverleihung finden Sie hier.

 

 

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe © Universität Augsburg

Mai 2023

Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem BVerfG zur Wiederaufnahme
zuungunsten eines Freigesprochenen

 

Am 24.5. fungierte Professor Kubiciel als Prozessbevollmächtigter vor dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen. Erwartet wird eine Grundsatz-Entscheidung des Senats, in der erstmalig der Gewährleistungsinhalt des Art. 103 Abs. 3 GG vermessen wird. Nach einer sechsstündigen Verhandlung ist das Urteil für Oktober geplant.

GA April 2023 © Universität Augsburg

Mai 2023

Zur Rolle der Strafrechtswissenschaft in der Strafgesetzgebung

Gemeinsam mit Professor Ralf Kölbel hat Professor Kubiciel ein Sonderheft des Goltdammer‘s Archiv editiert, das sich dem Verhältnis von Rechtswissenschaft und Politik widmet. In ihrem Eröffnungsaufsatz skizzieren sie die verschiedenen Haltungen und Handlungsmodi der Wissenschaft. Im Heft widmen sich Autoren dem Thema aus politikwissenschaftlicher, verfassungsrechtlicher und historischer Perspektive.

 

Medstra 2/2023 © Universität Augsburg

April 2023

Infektionsschutzrechtliche Vorgaben für die Triage -
Kritik des § 5c IfSG und Folgen für die strafrechtliche Bewertung

 

In der Zeitschrift für Medizinstrafrecht erschien ein von Professor Kubiciel und Dr. Wachter verfasster Aufsatz, der sich kritisch mit den infektionsschutzrechtlichen Regelungen zur Triage auseinandersetzt. Nach Auffassung der Autoren sind die unklaren und widersprüchlichen Regelungen vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu interpretieren, die das Fehlen von Organisationsregeln moniert hat. Verhaltens- bzw. Bewertungsnormen für Einzelfälle, die über strafrechtliche Rechtfertigungsgründe garantiert werden, enthalte die Regelung hingegen nicht.

 

Colourbox

April/Mai 2023

Aktuelles Strafrecht im Fokus

Zeit:      jeweils dienstags, 17:00 – 18:30 Uhr

Ort:       HS 1010 der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und via Zoom

 

Dienstag, 25.04.2023

Der Krieg in der Ukraine und das Völkerstrafrecht

Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg


Dienstag, 13.06.2023, 17:30 Uhr   

Klimaproteste im Lichte des Strafverfassungsrechts

Dr. Svenja Behrendt, Universität Konstanz

 

 

© Universität Augsburg

März 2022

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette -
normentheoretisch betrachtet


In der "Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft", einem der ältesten juristischen Journale in Deutschland, erschien ein Themenheft, dessen Inhalt zurückgeht auf eine Tagung an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. In seinem Beitrag, dem ein dortiger Vortrag zu Grunde liegt, analysiert Professor Kubiciel das Lieferkettengesetz normentheoretisch und zeigt, welche praktischen und dogmatischen Auswirkungen sich aus dieser Metatheorie ableiten lassen.

22. bis 24. März 2023

Verfassung, Verfassungsgericht, Demokratie

Legal Masterclass 2023 mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)

 

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm © Universität Augsburg

Organisation und Moderation: Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale)

 

Das Konzept

Im Rahmen der Masterclass wird eine renommierte Persönlichkeit aus der Rechtswissenschaft (die sog. "Meisterin" bzw. der sog. "Meister") mit einer Gruppe von 15 ausgewählten Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern und besonders interessierten Studierenden ins Gespräch gebracht. Konkret wird über ein von der jeweils eingeladenen Persönlichkeit intensiv und prägend erforschtes Generalthema auf Grundlage von Publikationen der Meister:in diskutiert.

 

Das Thema

Die Legal Masterclass behandelt aus dogmatischer, theoretischer, historischer und vergleichender Perspektive das Spannungsverhältnis von sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratie auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Der Ablauf

Die Veranstaltung beginnt am 22.03.2023 um 13:30 Uhr und endet am 24.03.2023 um 12:30 Uhr (Raum 2003). Dazwischen liegen ein (öffentlicher) Abendvortrag des Meisters am 23.03.2023 um 18:00 Uhr (HS 2001) sowie sechs 90-minütige Seminarsitzungen. Der Abendvortrag richtet sich an ein größeres Publikum, das neben aktuellen Angehörigen der Universität auch Alumni und Freunde der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg umfasst.

 

Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung

Bitte entnehmen Sie die Teilnahmevoraussetzungen dem Flyer.

 

 

Februar 2023

Mandatsträgerbestechung neu regeln?

 
Im Februar erschien ein Beitrag von Professor Kubiciel in der Zeitschrift für Rechtspolitik, in dem er Handlungsoptionen des Gesetzgebers bei der Neufassung der Straftatbestände gegen Korruption im politischen Sektor beschreibt. Der Beitrag ist Ertrag einer Arbeitsgemeinschaft, in der Nachwuchs-Politikerinnen und Nachwuchs-Politiker mit Vertretern des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) über die Verankerung von Compliance Standards in der Politik beraten. Zu diesem Thema gab er der Augsburger Allgemeinen ein Interview. 
 

Verfassungsprinzipien und demokratische Gesetzgebung

 
Zudem erschien in der Juristen-Zeitung ein Debattenbeitrag von Professor Kubiciel zur Bedeutung verfassungsrechtlicher Prinzipien in der Strafgesetzgebung. 
 
 
 
 
 
© Universität Augsburg

20.01.2023

Herzliche Einladung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht zur Tagung "Triage nach der Entscheidung des Gesetzgebers (§ 5c IfSG)

Wann?   20. Januar 2023, 13:00 - 18:30 Uhr                                                  Flyer herunterladen

Wo?       HS 1012, Juristische Fakultät der Universität Augsburg

 

Der Gesetzgeber hat im November 2022 eine rudimentäre Regelung zur Triage in der Pandemie erlassen (§ 5c des Infektionsschutzgesetzes). Diese wirft eine Vielzahl straf- und verfassungsrechtlicher Probleme auf, mit denen sich die Tagung am 20.01.2023 befasst.

 

Triage meets Data Science: Wie Daten Triage-Entscheidungen unterstützen können

Dr. Christina Bartenschlager, Lehrstuhl für Health Care Operations/Health Information Management (Universität Augsburg)

 

Triage aus der Sicht des Grundgesetzes: Ist § 5c IfSG verfassungskonform?

Prof. Dr. Stefan Huster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial-, Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie (Universität Bochum)

 

Das Verhältnis von § 5c IFSG zum allgemeinen Strafrecht

Prof. Dr. Armin Engländer, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie (LMU München)

 

Ante, inter und post COVID-19: Eine medizinische Perspektive auf Triage und Zivilschutz

Prof. Dr. med. Axel Heller, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin (Universitätsklinikum Augsburg)

 

Ex post-Triage - Gründe für und gegen ihre Zulassung

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg

Prof. Dr. Bijan Fateh-Maghadam, Professor für Grundlagen des Rechts und Life Sciences Recht (Universität Basel)

 

2022

© Universität Augsburg

20. Dezember 2022

Internationaler Workshop der Gastwissenschaftler*innen, Post-Docs und Doktorand*innen

Im Dezember trafen sich die Gastwissenschaftler, Post-Docs, Doktorandinnen und Doktoranden zu einem Workshop, auf dem drei Referenten über ihre Forschungsprojekte berichteten.

 

Leo O'Toole (USA) berichtete von dem von ihm geführten Verfahren des Staates New York gegen verschiedene US-Pharmaunternehmen, deren Marketingstrategien zu einem deutlichen Anstieg der Verschreibung von Opioiden auch bei Patienten geführt haben, die dieser Betäubungsmittel nicht bedurften. In einem Aufsehen erregenden Verfahren gelang es der Generalstaatsanwaltschaft New York, ihre Klage (die auf einem dogmatischen Kunstgriff) basierte, zum Erfolg zu führen. Im Anschluss berichtete ein türkischer Gastforscher von einem Projekt zur IT-Security, bevor Prof. Tan Gan (VR China) zu den weit gefassten Tatbeständen und scharfen Rechtsfolgen des chinesischen Straßenverkehrsstrafrechts referierte.

 

Aktuelles Strafrecht im Fokus - WS 2022/23 © Universität Augsburg

November/Dezember 2022

Aktuelles Strafrecht im Fokus

Das Institut für die gesamte Strafrechtswissenschaft lädt alle Interessierten herzlich ein zur Vortragsreihe "Aktuelles Strafrecht im Fokus". Die Vorträge finden jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr in Hörsaal 1010 und online via Zoom statt. Der Zoom-Link kann bei Interesse angefragt werden.

 

Entkriminalisierung von Cannabis - eine gute Idee?

Donnerstag, 17. November 2022

RA Konstantin Grubwinkler, München

 

Weg mit § 218 StGB?

Verfassungsrechtliche Einordnung einer ur-feministischen Forderung

Donnerstag, 1. Dezember 2022

Valentina Chiofalo, Freie Universität Berlin

 

Der Krieg in der Ukraine und das Recht -

eine völkerstrafrechtliche Einordnung

Mittwoch, 14. Dezember 2022

Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE),

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

© Universität Augsburg

1. Dezember 2022

Vortragsabend "Femizide in Deutschland: Begriff - Strafverfolgungspraxis - Reformvorschläge" (Universität Potsdam)

Wann: Donnerstag, 1. Dezember 2022, 18:00 - 20:00 Uhr

Wo:     Universität Potsdam, Hörsaal H02, Haus 6, Campus Griebnitzsee      Flyer herunterladen

 

Referentinnen: Julia Habermann (Soziologin, Goethe-Universität Frankfurt am Main

                         Viktoria Piekarska (Juristin, Universität Leipzig)

Moderation:      Dr. Sven Großmann (LS-Vertretung, Universität Potsdam)

 

Dr. Sven Großmann lädt als derzeitiger Vertreter des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht II an der Universität Potsdam herzlich zum Vortragsabend "Femizide in Deutschland: Begriff - Strafverfolgungspraxis - Reformvorschläge" ein. Im Anschluss an eine Vorlesung im Grundkurs Strafrecht Besonderer Teil I kam es zu einer angeregten Diskussion über Femizide in Deutschland.

Frau Habermann und Frau Piekarska befassen sich seit Jahren wissenschaftlich mit diesem Thema, weshalb es ihn sehr freut, dass sie sich bereit erklärt haben, im Rahmen eines Vortragsabends ihre Forschungsergebnisse mit Studierenden und Interessierten zu teilen und anschließend darüber zu diskutieren.

 

© Universität Augsburg

 

 

November 2022

Beide Seiten der Sitzblockade -
Nötigung durch und Notwehr gegen Klimakleber

In einem Artikel für die Frankfurter Allgemeine geht Professor Kubiciel der Frage nach, wie das Verfassungsrecht die strafrechtliche Bewertung von Blockaden durch Klimaschützer sowie die Ausübung des Notwehrrechtes durch blockierte Autofahrer beeinflusst.

© Universität Augsburg

November 2022

Expertinnen- und Experten-Treffen im Bundesjustizministerium

Dr. Sven Großmann, der gegenwärtig einen Lehrstuhl an der Universität Potsdam vertritt, hat im November an einem Fachgespräch im Bundesjustizministerium teilgenommen, bei dem kriminalpolitische Vorschläge zur Anpassung des Ehrschutzstrafrechts an das Phänomen digitalen Hasses vorgestellt worden sind. Damit fand die Tätigkeit einer Expertengruppe ihren Abschluss, zu deren Ergebnissen auch ein gemeinsam von Dr. Großmann und Professor Kubiciel verfasster Änderungsvorschlag zu § 185 gehört. Dieser hält an der tradierten und verfassungsrechtlich fundierten Ausrichtung am Schutz der individuellen Ehre fest und weist das Ansinnen zurück, überindividuelle und institutionelle Güter, wie den Diskurs im Allgemeinen, zu schützen. Zugleich schneidet er den Tatbestand auf besonders strafwürdige Beleidigungstaten zu. Der Vorschlag lässt sich hier abrufen.

 

Kriminalpolitik als Zeitspiegel © Universität Augsburg

 

 

Oktober 2022

Tagung "Kriminalpolitik als Zeitspiegel"

 

Im Oktober referierte Prof. Kubiciel zunächst auf einer chinesisch-japanisch-deutschen Online-Tagung, die die Renmin Universität in Peking dem Schuldgrundsatz und dem Präventionsstrafrecht gewidmet hat. Gegenstand des Vortrages war die Schuld der juristischen Person. Der Beitrag wird in chinesischer Übersetzung erscheinen.

 

 

Auf einer deutsch-chinesischen Hybrid-Tagung an der LMU München trug Prof. Kubiciel zum sog. positiven Strafrecht vor, analysierte und kritisierte diese in China entwickelte kriminalpolitische Konzeption. Der Beitrag wird in einem von Prof. Saliger herausgegebenen Band erscheinen.   

JZ 2022, Hefte 15/16, 18, 19 © Universität Augsburg

Oktober 2022

Anmerkungen zum BVerfG zur rechtspolitischen Dimension des Verschleifungsverbots und zum BGH zur notwendigen Verteidigung
Ersetzung § 219a durch Straf- und Bußgeldtatbestände im Heilmittelwerbegesetz

 

In den vergangenen Wochen waren Angehörige des Lehrstuhls in drei Heften der traditionsreichen Juristen-Zeitung vertreten.

 

Den Auftakt bildete eine - zustimmende - Anmerkung von Prof. Kubiciel zu einer Entscheidung des BVerfG, die sich mit der rechtspolitischen Dimension des sog. Verschleifungsverbots befasst und diese verneint. Sodann veröffentlichte Dr. Wachter eine kritische Anmerkung zu einer BGH-Entscheidung zur notwendigen Verteidigung und der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Schließlich geht ein Aufsatz von Prof. Kubiciel der Frage nach, ob es verfassungskonform und rechtspolitisch sinnvoll gewesen ist, den § 219a durch Straf- und Bußgeldtatbestände im Heilmittelwerbegesetz zu ersetzen und ob die gesetzliche Aufhebung aller Verurteilungen nach § 219a StGB auf der bisherigen, verfassungsrechtlich fundierten Linie vergleichbarer Rehabilitationsgesetze liegt.

Der Kern des VerSanG: Evolution statt Revolution © Universität Augsburg

September 2022

Studie zum Verbandssanktionenrecht

 

Im September erschien in der Reihe „Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften“ eine Untersuchung, in der Prof. Kubiciel die Debatte um das Verbandssanktionengesetz bis zu den Anfängen zurückverfolgt, diese ideengeschichtlich und wirtschaftspolitisch einordnet, Regelungsoptionen - Korporations- oder Unternehmensmodell vs. Rechtsträgerhaftung, strikte Zurechnung vs. Organzurechnung etc. - vergleicht und bewertet sowie der Frage nach der Rechtsnatur der Unternehmenssanktion nachgeht.

BAV Berliner Anwaltverein

August 2022

Podiumsdiskussion zur Wiederaufnahme nach § 362 Nr. 5 StPO

Auf Einladung des Berliner Anwaltvereins diskutierte Professor Kubiciel mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Anwaltschaft die Neuregelung der Wiederaufnahme zuungunsten von Freigesprochenen. 

 

Berlin Invalidenstraße © Universität Augsburg

Juli 2022

Roundtable zur Auslandsbestechung

Im Juli nahm Professor Kubiciel an einem Experten-Roundtable im Bundeswirtschaftsministerium teil. Unter der Leitung der Staatssekretäre Anja Hajduk und Sven Giegold diskutierten 12 Expertinnen und Experten aus Industrie, Strafverfolgungsbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Herausforderungen bei der Prävention und Strafverfolgung transnationaler Korruption. Professor Kubiciel wies darauf hin, dass das deutsche Strafrecht - anders als das Verbandssanktionenrecht - keine Lücken aufweise. Da Auslandskorruption aber seine Ursachen häufig auf der "Nehmerseite", d.h. bei Gatekeepern in ausländischen Unternehmen, Verwaltungen und Regierungen habe, gelte es, mit sog. Integrity Pacts und einer stärkeren europäischen Vernetzung der Strafverfolgung für ausreichenden Gegendruck zu sorgen.

 

 

Lausanne © Universität Augsburg

Juli 2022

Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern

Am 1.Juli 2022 referierten Herr Wiss. Mit Jonas C. Schulz und Frau Wiss. Mit. Rebekka Lucia Müller (Universität Bonn) die ersten Ergebnisse des Forschungsprojekts „Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern“ in Lausanne (Schweiz). Der Vortrag erfolgte auf eine Einladung des Unternehmens Koenig & Bauer Banknote Solutions SA, das das Projekt finanziell fördert. Neben dem Vortrag stand auch der inhaltliche Austausch mit den anderen rund 40 geförderten Projektteams auf der Tagesordnung. Das an den Universitäten Augsburg, Bonn und Hamburg angesiedelte Projekt läuft noch bis Ende des Jahres 2022. 

 

 

Koenig & Bauer Banknote Solutions SA © Universität Augsburg
© Universität Augsburg

Juni 2022

Internationale Konferenz zu transnationalen Fragen der organisierten Suizidhilfe

Im Juni nahm Professor Kubiciel an einer internationalen Konferenz zu transnationalen Fragen der organisierten Suizidhilfe an der KU Leuven (Belgien) teil. Expertinnen und Experten aus verschiedenen europäischen Ländern stellten die sowohl im Grundsatz als auch in Einzelfragen teilweise erheblich abweichenden Regelungen vor und gingen der Frage nach, welche transnationalen Auswirkungen, insbesondere auf den sog. Sterbehilfe-Tourismus, diese Unterschiede haben.
Einige der in Leuven erörterten Aspekte finden sich in dem Beitrag von Professor Kubiciel im Verfassungsblog aus Anlass der Debatte im Bundestag.

 

Neuer Band der Schriften "Unternehmensstrafrechtliche Tage"

Ferner erschien im Juni ein neuer Band der von Professor Kubiciel mitherausgegeben Schriftenreihe "Unternehmensstrafrechtliche Tage". In diesem Band befasst sich Professor Kubiciel mit den Vor- und Nachteilen von Sanktionszumessungsrichtlinien im Unternehmensstrafrecht. Die weiteren Beispiele haben verschiedene prozessuale und materielle Fragen der Rechtsstellung von Unternehmen in Sanktionsverfahren zum Gegenstand.

 

 

Aktuelles Strafrecht im Fokus © Universität Augsburg

Juni 2022

Vortragsreihe: Aktuelles Strafrecht im Fokus

Convictions without Truth

Dienstag, 21. Juni 2022, 18.00 Uhr, online via Zoom                             Flyer herunterladen

Prof. Dr. Robert Schehr, Northern Arizona University

 

Doping im Leistungssport

Dienstag, 28. Juni 2022, 18:00 Uhr, in HS 1012 und online via Zoom

OStA Dr. Kai Gräber, Schwerpunktstaatsanwaltschaft München

 

Die Reform des Beleidigungstatbestands zur Bekämpfung von digitalem Hass

Donnerstag, 7. Juli 2022, 18:00 Uhr, in HS 1009 und online via Zoom

Dr. Sven Großmann, Universität Augsburg

 

Das Institut für die gesamte Strafrechtswissenschaft lädt alle Interessierten herzlich ein.

 

Deutscher Bundestag

Mai 2022

Anhörung Deutscher Bundestag zur geplanten Streichung des § 219a StGB

In einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Mai nahm Prof. Kubiciel als Sachverständiger zu der geplanten Streichung des § 219a StGB und der ebenfalls geplanten rückwirkenden Aufhebung aller Verurteilungen seit 1993 Stellung. Er schlug eine Einschränkung des § 219a StGB vor, um mehr öffentliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten zu ermöglichen und gleichzeitig das Verbot anstößiger oder anpreisender Werbung aufrechtzuerhalten. Zudem machte er verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken gegen die Aufhebung der Strafurteile geltend. Eine solche Aufhebung habe es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang drei Mal gegeben: NS- und DDR-Urteile, die gegen Menschenrechte verstießen, sowie die ebenfalls menschenwürdewidrige Verurteilung homosexueller Handlungen. Damit ließen sich die Urteile, die auf § 219a StGB basieren, in keiner Weise vergleichen. Die Stellungnahme können Sie hier abrufen.

 

 

Solidarität im Gesundheitswesen, Peter Lang Verlag © Universität Augsburg

Mai 2022

Vorträge beim Jungen Forum der deutsch-chinesischen Strafrechtswissenschaft

Am 13. Mai 2022 fand das erste virtuelle Symposium des Jungen Forums der deutsch-chinesischen Strafrechtswissenschaft statt. Thema war „Das Vermögensstrafrecht vor den Herausforderungen einer modernen Gesellschaft – Ein fallbasierter Strafrechtsvergleich im Lichte der deutschen und chinesischen Rechtsprechung“. Dr. Matthias Wachter und Dr. Sven Großmann haben dabei Vorträge zur Dogmatik des Betrugstatbestands gehalten.

 

Strafrechtlich garantierte Solidarität?

In einem soeben erschienenen Band, an dem sich Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosophen beteiligt haben, gehen Professor Kubiciel und Dr. Matthias Wachter der Frage nach, ob, wie und inwieweit sich strafrechtliche Solidaritätspflichten legitimieren lassen. Sie entwickeln ein freiheitstheoretisch akzeptables Begründungsmodell von Solidaritätspflichten und verdeutlichen die Konsequenzen anhand von aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts, von der Sterbehilfe bis hin zur Impfpflicht.

 

Wiederaufnahme zu Lasten Freigesprochener

In einem Beitrag für die Legal Tribune analysiert Professor Kubiciel die Entscheidung des OLG Celle zur Neuregelung der Wiederaufnahme zu Ungunsten von freigesprochenen Angeklagten. In dieser spektakulären Entscheidung setzt sich das Oberlandesgericht intensiv mit der Verfassungskonformität der Norm auseinander und bejaht diese unter Rückgriff auf Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und in der Literatur. Der Beitrag ist hier abrufbar.

 

 

© Universität Augsburg

April 2022

Gastwissenschaftler an der Universidad Pompeu Fabra, Barcelona

Im März und April forschte Prof. Kubiciel als Gastwissenschaftler an der Universität Pompeu Fabra, Barcelona. Auf Einladung seines spanischen Kollegen Jesús Silva-Sanchez arbeitete Prof. Kubiciel in einem Team spanischer, argentinischer und chilenischer Kolleginnen und Kollegen, referierte und diskutierte über Funktion und Inhalt strafrechtlicher Metatheorien und Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Das strafrechtliche Institut der UPF Barcelona ist seit Jahren eng mit der deutschen Strafrechtswissenschaft verbunden und fungiert als Bindeglied nach Südamerika. 

 

Virtuelle Podiumsdiskussion zur Regulierung der Suizidunterstützung

Im April nahm Prof. Kubiciel überdies an einer virtuellen Podiumsdiskussion der Elsa-Hochschulgruppe der Goethe Universität Frankfurt am Main zur Regulierung der Suizidunterstützung teil.

 

 

März 2022

Übersetzung des Buches „Die Wissenschaft vom Besonderen Teil des Strafrechts. Ihre Aufgaben, ihre Methoden“ erschienen

Im argentinischen Verlag Editores del Sur ist die Übersetzung des Buches „Die Wissenschaft vom Besonderen Teil des Strafrechts. Ihre Aufgaben, ihre Methoden“ erschienen. In den letzten Jahren haben die argentinischen Strafrechtler Raúl Béguelin und Leandro Dias die Übersetzung der 2013 bei Vittorio Klostermann erschienenen Schrift besorgt. Das Buch handelt von den Aufgaben, die sich der Wissenschaft auf dem Feld des BT stellen, von den Methoden, derer sich die Wissenschaft bedienen sollte, und vom Nutzen der Straftheorie für die Interpretation und Legitimation der Tatbestände.

 

Übersetzung des Buches „Die Wissenschaft vom Besonderen Teil des Strafrechts. Ihre Aufgaben, ihre Methoden“ © Universität Augsburg
Rechtsgespräch Folge 33 © Universität Augsburg

Februar 2022

Podcast "Rechtsgespräch"

Im Podcast "Rechtsgespräch" setzte sich Prof. Kubiciel mit den kriminalpolitischen Vorschlägen des SZ-Journalisten und Autors Ronen Steinke auseinander, die dieser in seinem Sachbuch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz“ unterbreitet hat. Während Prof. Kubiciel u.a. eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe befürwortet und eine weitere Ausweitung der notwendigen Verteidigung für nicht zwingend geboten erachtet,  lehnt er Ronen Steinkes Vorschlag der Abschaffung des Strafbefehlsverfahrens ab. Das ganze Gespräch mit Herrn Steinke und Herrn Kubiciel hören Sie hier.

 

Beiträge zum Unternehmenssanktionenrecht

Im Februar schloss Professor Kubiciel zwei Studien zum Unternehmenssanktionenrecht ab. Für einen Band der Universität Göttingen beleuchtete er die Debatte um das Verbandssanktionengesetz. Er vertritt die Auffassung, dass das Gesetz letztlich an politischen Gründen gescheitert sei, es aber im Kern dogmatische Strukturen fortentwickelt, die im geltenden Recht angelegt sind. Der Beitrag kann hier abgerufen werden.

Für den kommenden Band der Reihe "Unternehmensstrafrechtliche Tage" befasste sich Prof. Kubiciel mit der Rationalisierung der Sanktionszumessung im Unternehmenssanktionenrecht. Am Beispiel der Regelungen des OWiG und der DSGVO zeigt er, weshalb verhältnismäßige Sanktionszumessungen und anschlussfähige Sanktionsbegründungen einer systematischen Zügelung der "Sanktionszumessungtopik" bedürfen. Richtlinien könnten dazu einen Beitrag leisten, wenn sie sich nicht an schlechten Vorbildern im Ausland orientieren.  Der Beitrag kann hier abgerufen werden.

 

 

Januar 2022

Strafrechtliche Metatheorien

Im Januar erschien die von Professor Kubiciel mitherausgegebene Festschrift zum fünfzigsten Jubiläum der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. In seinem Beitrag entwickelt Prof. Kubiciel den Begriff strafrechtlicher Metatheorien und verdeutlicht deren Funktionen. Der Aufsatz zeigt, dass sich das geltende Strafrecht ohne ein theoretisches Verständnis „vom Strafrecht hinter dem Strafrecht“ nicht dauerhaft sinnvoll interpretieren und fortentwickeln lässt. Zudem zeigt er auf, dass sich diese Metatheorien mit der Gesellschaft, als dem Rezeptionsboden des Rechts, fortentwickeln.

50 Jahre Juristische Fakultät Augsburg © Universität Augsburg

Januar 2022

Herzliche Einladung zur Ringvorlesung „Strafrecht im Fokus“                 Flyer herunterladen

jeweils dienstags, 18:00 Uhr, HS 1009 derJuristischen Fakultät der Universität Augsburg

 

11.01.2022:  Terroristische Haushaltsführung? -   Strafbarkeit des Lebens im Gebiet „staatenbildender“ terroristischer Vereinigungen nach §§ 129a, 129b StGB

                     RiBGH Dr. Raik Werner, Karlsruhe

 

18.01.2022:  Mandatsträgerbestechung           

                     Dr. Kristina Peters, LMU München

 

25.01.2022:  Die NSU-Entscheidung des BGH - Erosion der Beteiligungsdogmatik       

                     Dr. Carsten Kusche, Universität Würzburg

 

 

 

2021

© Universität Augsburg

Dezember 2021

Regulierung digitaler Plattformen

Am 22.12. erschien in der Frankfurter Allgemeinen ein Beitrag von Professor Kubiciel zur Regulierung digitaler Plattformen und Sanktionierung von Unternehmen nach dem sog. Digital Services Act (DSA). Für eine Festschrift hatte Professor Kubiciel zuvor verschiedene Regulierungsmodelle analysiert. Obwohl sich der Gesetzgeber zuletzt auf eine (strafrechtliche) Nutzerregulierung konzentriert und diverse Straftatbestände an die Besonderheiten der digitalen Verbreitung angepasst hat, ist die Regulierung der Plattformen der einzige erfolgversprechende Weg. Analysiert man das deutsche Recht, zeigen sich verschiedene Regulierungsmodelle, angefangen vom strafrechtlichen Schwert über die regulierte Selbstregulierung des NetzDG bis hin zum feinen Florett verwaltungsaktakzessorischer Regulierung im GWB. Einige dieser Modelle finden sich auch im sog. Digital Services Act. Interessant ist dabei, dass der DSA die Regelungen des NetzDG zwar teils übernimmt, teils aber auch deutlich abschwächt und die Verhaltensnormen - mittlerweile ja Standard - mit einer umsatzbezogenen Geldbuße härtet. Obwohl der DSA als Verordnung angelegt ist - ob das so bleibt, ist nicht ganz unumstritten - belässt er den Mitgliedsstaaten Ausgestaltungsspielraum bei den Sanktionsregeln. Das dürfte einen Streit um die Anwendbarkeit des § 30 OWiG, wie er ggw. zur DSGVO geführt werden muss, vermeiden.

 

Beiträge zur politischen Korruption

Am Weltantikorruptionstag erschien auf dem Verfassungsblog ein englischsprachiger Beitrag von Professor Kubiciel, in dem er sich für eine stärkere transnationale Rechtsdurchsetzung im Kampf gegen politische Korruption aussprach. Der Beitrag kann hier abgerufen werden.  Zuvor hatte sich Professor Kubiciel auf demselben Blog kritisch mit den Beschlüssen des OLG München und der sog. Maskenaffäre auseinandergesetzt.    Siehe hier

 

 

November/Dezember 2021

Ringvorlesung im Wintersemester 2021/22: Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Coronakrise

Wann?                             jeweils mittwochs, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Format:                           Präsenz und Livestream über DigiCampus, auf individuellen Wunsch auch öffentlich (Stream wird nicht gespeichert)

                                        Vorträge von je max. 35 Minuten, mit je 15 Diskussion

 

Themen- und Zeitplan:

 

03.11.2021     

Prof. Dr. Josef Lindner

Freiheit in und nach der Pandemie - eine rechtsphilosophische und verfassungsrechtliche Perspektive

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel                     Solidarität in der Pandemie? Schwächen einer politischen und rechtlichen Legitimationsressource

10.11.2021

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger

Pandemiebekämpfung als Stunde der Exekutive: eine Krise des Rechts?

Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale)

Alles neu oder alles wie gehabt? Inhalte, Formate und Methoden rechts­wissenschaftlicher Forschung und Ausbildung nach der Pandemie

17.11.2021

Prof. Dr. Martin Maties

Homeoffice und Arbeitsrecht

Prof. Dr. Christoph Becker

Bei Ausfall Gutschein! Alle Risiken zum Veranstaltungsgast?

25.11.2021 (Do

Dr. Stephan Christoph

Katzenkönig 2.0? Verschwörungsnarrative im Lichte des  § 17 StGB

Dr. Matthias Wachter

Strafverfahren unter den Bedingungen der Pandemie: Konflikt mit zwingenden Verfahrensprinzipien oder Chance für eine beschleunigte Modernisierung?

01.12.2021

Prof. Dr. Gregor Kirchhof

Die finanziellen Folgen der Pandemie - Next Generation EU, die Schulden­bremsen und die Frage nach der Generationengerechtigkeit

Prof. Dr. Dr. h.c. Rainer Schmidt

Kommentar

12.01.2022

Prof. Dr. Matthias Rossi

Aufgabenverteilung zwischen Wissenschaft und Politik

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel

Abschluss und Ausblick: Ist unser Recht krisenresilient?

 

 

26.11.2021: Freiwilligenseminar zum Strafverfassungsrecht  

Professor Kubiciel veranstaltet am Freitag, den 26.11.2021, ein Freiwilligenseminar zum Strafverfassungsrecht. Studierende, die bereit sind, sich vertieft in eine wichtige Entscheidung des BVerfG einzuarbeiten und darüber zu diskutieren, sind herzlich eingeladen, sich per E-Mail zu bewerben: sekretariat.kubiciel@jura.uni-augsburg.de. Bitte teilen Sie darin mit, in welchem Semester Sie studieren und weshalb Sie mitwirken wollen. Eine Leistungsbescheinigung (Schein) wird nicht ausgestellt. Gleichzeitig ist keine Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit erforderlich, wohl aber die sorgfältige Lektüre und die Bereitschaft, einzelne Aspekte der Entscheidung mündlich vorzustellen und mit uns zu diskutieren.

 

Konkret geht es um drei Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Diskussion soll auch der Analyse dienen, ob und inwieweit das geltende Recht (also die §§ 219 ff. StGB, SchwKG) verändert werden können. Idealerweise werden Teams zu je drei Personen gebildet, die je eine Entscheidung und die Rezeption dieser Entscheidung in der Lehre vorstellen. Folglich ist der Kreis der TeilnehmerInnen auf rund 10 Studierende begrenzt. Das Seminar wird voraussichtlich an einem externen, aber gut erreichbaren Ort stattfinden.

 

 

Oktober 2021

Neues zur Sanktionierung von medizinischen Einrichtungen – Die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung von Gemeinschaftspraxis, MVZ, Krankenhaus & Co 

Im Tagungsband „Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht“ des 11. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstags beschäftigen sich Herr Wiss. Mit. Jonas C. Schulz und Herr Dr. med. Mathias Priewer (Hengeler Müller) mit der Vorschrift der „öffentlichen Bekanntmachung der Verurteilung“ des VerSanG-Entwurfs (§ 14) und ihren Implikationen für das Gesundheitswesen. Auch wenn der Entwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Gesetzeskraft erwachsen ist, könnte er in Zukunft in ähnlicher – fortentwickelter – Fassung wiederaufleben. Die Auseinandersetzung mit der Vorschrift ist daher nicht nur aus rechtshistorischer, sondern vor allem aus rechtspolitischer Perspektive sinnvoll und geboten.

 

6. Unternehmensstrafrechtliche Tage an der Johannes-Kepler-Universität Linz

Am 1. Oktober 2021 referierte Professor Kubiciel auf den von ihm mitveranstalteten 6. Unternehmensstrafrechtlichen Tagen an der Johannes-Kepler-Universität Linz zur „Sanktionszumessung im Unternehmenssanktionenrecht“. Dabei ging er vor allem der Bedeutung verhältnismäßiger und relational gleicher Strafen nach und fragte, mit welchen (gesetzgeberischen) Mitteln diesen Zielen bei umsatzbezogenen Sanktionsrahmen Rechnung getragen werden kann. Die PPP kann hier abgerufen werden, der Beitrag erscheint Anfang des kommenden Jahres in einem Sammelband.

 

Vortrag bei den Kölner Datenschutzrechtstagen

Am 8. Oktober 2021 hielt Professor Kubiciel einen Vortrag bei den Kölner Datenschutzrechtstagen zur Sanktionierung von Unternehmen nach Art. 83 DSGVO“. Die Präsentation und der Vortragstext stehen zum Download bereit.

 

Universität Hamburg

September 2021

Tagung „Multinationale Unternehmen und internationale Anti-Korruptionsnormen“

Am 24. und 25.09.2021 veranstaltete Prof. Kubiciel zusammen mit seinen Kollegen Prof. Dr. Jens Koch, Dr. Philipp Maximilian Holle (beide Universität Bonn) und Dr. Alexander Baur (Direktion der Justiz und des Innern Kanton Zürich) eine internationale Tagung zum Thema "Multinationale Unternehmen und internationale Anti-Korruptionsnormen" .

 

Hier finden Sie die Präsentationen.

 

Konferenz zur Plattformkriminalität an der Universität Würzburg 

Zudem hielt Professor Kubiciel bei einer Konferenz zur Plattformkriminalität an der Universität Würzburg am 17. September 2021 einen Vortrag über die Regulierung digitaler Plattformen und die Sanktionierung von Unternehmen. Der Text erscheint Anfang des kommenden Jahres in einer Festschrift.

 

 

Konferenz zur Plattformkriminalität an der Universität Würzburg © Universität Augsburg
SZ/Handelsblatt © Universität Augsburg

August 2021

Wenn Unternehmen zu Tätern werden -   Sanktionen werden kommen

Im August sprach Professor Kubiciel mit der ,Süddeutschen Zeitung‘ und dem ,Handelsblatt‘ über das Verbandssanktionengesetz als unvollendetes Projekt der Großen Koalition.

 

Bestechung eines Wahlkandidaten für künftige Diensthandlungen im Amt

Zudem veröffentlichte Herr Professor Kubiciel in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) eine kritische Anmerkung zu einer Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Bestechung eines Wahlkandidaten für künftige Diensthandlungen im Amt.

© Universität Augsburg

Juli 2021

Aufsatz zur Neuregelung der Wiederaufnahme von Freigesprochenen in Goltdammer’s Archiv

Im Juli erschien im Goltdammer’s Archiv für Strafrecht eine verfassungsrechtliche Analyse von Professor Kubiciel zur Neuregelung der Wiederaufnahme von Freigesprochenen, bei denen neue Tatsachen einen dringenden Verdacht der Begehung unverjährbarer Straftaten begründen. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass die neue Regelung verfassungskonform ist.

 

Der Regierungsentwurf zum Verbandssanktionengesetz

Am 9. Juli 2021 referierte Professor Kubiciel im kriminalwissenschaftlichen Kolloquium der Universität Göttingen zu Grundsatzfragen des Verbandssanktionengesetzes. Er ging der Frage nach, ob es sich dabei um ein Sanktionsinstrument eigener Art handele.

 

Geschichts- und Begriffspolitik in der Debatte um das Unternehmensstrafrecht

Einen Tag zuvor hielt er einen spanischsprachigen Vortrag zur Diskussion um das Unternehmensstrafrecht auf einer Konferenz südamerikanischer Rechtswissenschaftler.

 

GA 7/2021 © Universität Augsburg

14.7.2021, 17:00-18.30 Uhr

Rechtspolitisches Panel als studentischer Redewettbewerb

Tierschutz im Strafgesetzbuch?

 

Veranstalter: Lehrstuhl Professor Kubiciel und Fachschaft Jura Augsburg

Thema: Sollte das Verbot der Tierquälerei (§ 17 TierSchG) in das StGB aufgenommen werden?

Wer kann mitmachen? Zweierteams von Studierenden der Uni Augsburg treten gegeneinander an.

Wo können sich interessierte Teams melden? Zweierteams melden sich bitte bei der Fachschaft. fachschaft@jura.uni-augsburg.de unter dem Betreff „Redewettbewerb“. Es gilt: First come, first serve!

Wie wird der Wettstreit vorbereitet? Nach Anmeldung wird entschieden, ob ein Team die Pro- oder Contra-Position vertreten soll. Danach beginnt die häusliche Vorbereitung, d.h. die Sichtung der relevanten Argumente. Zur Vorbereitung findet ein digitaler Workshop statt.

Wie läuft der Wettbewerb ab? Jedes Zweierteam darf exakt 8 Minuten plädieren (z.B. vier Minuten pro Mitglied des Teams). Es sollen drei Debatten geführt werden, so dass insgesamt sechs Zweierteams teilnehmen können. Aus jeder Debatte wird ein Siegerteam gewählt.

Gibt es etwas zu gewinnen? Ja, drei Preise, denn jedem Siegerteam winkt ein Geschenkgutschein.

 

Hier können Sie den Ausschreibungstext herunterladen.

 

© Universität Augsburg

Juni 2021

Das Gesetz gegen Doping im Sport in der Praxis

Im Juni erschien ein deutsch- und englischsprachiges Buch von Professor Kubiciel und Frau Professorin Hoven zur Anwendung des Anti-Doping Gesetzes in der Praxis. Das Buch basiert auf einer Evaluierungsstudie, die beide Autoren im Auftrag des Deutschen Bundestages erstellt haben. Seit Februar 2021 ist Professor Kubiciel zudem Mitherausgeber der neuen Zeitschrift für Sportrecht und eSportrecht in der Praxis.

 

Neuregelung der Suizidhilfe  -    Gesetz- bzw. Diskussionsentwürfe und die Rolle von Ärztinnen und Ärzten 

Auf Einladung des Vorstandes der Bundesärztekammer nahm Professor Kubiciel an einer Vorstandsklausur in Bad Wörishofen teil. Er referierte dort zur Neuregulierung der Suizidhilfe und den möglichen Rollen, die die einzelnen Gesetzentwürfe Ärzten bei der Unterstützung einer Selbsttötung zuweisen. Die PP-Präsentation des Vortrages findet sich hier.

 

Anhörung Deutscher Bundestag zur Reform der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten

Zudem wurde Professor Kubiciel im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zur Reform der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten (§ 362 StPO) gehört. Die schriftliche Fassung der Stellungnahmen finden Sie auf der Seite des Bundestages. Eine ausführliche verfassungsrechtliche Untersuchung erscheint im Juli-Heft des Goltdammer's Archiv für Strafrecht.

 

 

Bundesärztekammer
© Universität Augsburg

Mai 2021

Ungeklärte Rechtsfragen der Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO

Im Mai erschien ein Beitrag von Professor Kubiciel zur Frage, ob Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung eine taugliche Grundlage für die Sanktionierung von Unternehmen bietet und wie ggfs. das Bußgeld zu bemessen ist. Die Fragen werden gegenwärtig von deutschen Landgerichten unterschiedlich beantwortet. Dabei spielt auch das Strafverfassungsrecht der Europäischen Grundrechte-Charta eine Rolle, deren Artikel Professor Kubiciel in einem Standard-Kommentar erläutert.

 

Anhörungen im Deutschen Bundestag

Im Mai nahm Professor Kubiciel als Sachverständiger an drei Anhörungen im Deutschen Bundestag teil. Zunächst bewertete er im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung den in Folge der sog. Maskenaffäre erarbeiteten Entwurf zur Verschärfung des Abgeordnetenrechts. Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.

 

Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft analysierte Prof. Kubiciel einen Gesetzentwurf, der die Verschiebung des § 17 TierSchG (sog. Tierquälerei) in das StGB verlangt ( Link).

 

Schließlich wurde Prof. Kubiciel im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz  zu einem umfangreichen Änderungspaket des StGB gehört, in dem u.a. ein Straftatbestand gegen die gefahrgeeignete Publikation personenbezogener Daten (Feindeslisten/Doxing), die Verschiebung des § 42 BDSG in das StGB und das Verbot der verhetzenden Beleidigung vorgesehen war. Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.

Deutscher Bundestag

 

 

Fortgeschrittenen-Hausarbeit veröffentlicht

Dr. Großmann hat in der Mai-Ausgabe der juristischen Ausbildungszeitschrift JURA eine von ihm im Rahmen der Großen Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene gestellte Hausarbeit veröffentlicht. Neben Eigentums- und Vermögensdelikten hat die Hausarbeit u.a. auch den Umgang mit einer Sachverhaltsungewissheit zum Gegenstand und geht dabei näher auf die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG zur Zulässigkeit der echten Wahlfeststellung ein. Zudem befasst sie sich mit der Strafbarkeit des sog. „Containerns“.

 

 

Strafrecht-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten in Juristische Ausbildung (JURA) 2021, 571 © Universität Augsburg
© Universität Augsburg

April 2021

Rechtspolitisches Panel: „Compliance in der Politik, politische Compliance?“   

Vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse und bevorstehender Gesetzesänderungen zur Sicherung der Integrität in der Politik diskutierte Professor Kubiciel mit  Timo Frasch (F.A.Z.), Dr. Wolfgang Jäckle (Transparency International) und Dr.Volker Ullrich (MdB) über die Bedingungen, unter denen Compliance in der Politik nicht bloß symbolisch, sondern auch tatsächlich wirksam sein kann.

 

Virtuelle Vortragsreihe: Aktuelles Strafrecht im Fokus

Das Institut für die gesamte Strafrechtswissenschaft lädt alle Interessenten herzlich ein.

 

Neues Strafverfahren trotz Freispruch? Die Reform der Wiederaufnahmeregelungen

PD Dr. Christoph Zehetgruber, Universität Bayreuth

Präsentation herunterladen

 

 

 

Flyer Aktuelles Strafrecht im Fokus © Universität Augsburg
Tagung Sterbehilfe am 08.04.2021 © Universität Augsburg

Online-Tagung via Zoom„Sterbehile in Deutschland: Wie geht es weiter?“

Donnerstag, 8. April 2021, 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr

 

Das Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) der Universität Augsburg lädt Sie zu einer Online-Tagung zur aktuellen Diskussion um die Zukunft der Sterbehilfe in Deutschland ein, auf der auch die kürzlich in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe vorgestellt und diskutiert werden.

 

Suizidunterstützung: zwei Gesetzentwürfe wagen einen Neuanfang

Zur Diskussion um eine Neuregelierung der Suizidunterstützung publizierte Professor Kubiciel einen Gastbeitrag im Magazin F.A.Z. Einspruch, hier abrufbar

 

 

 

 

März 2021

Passwortübermittlung durch die Doppeltür

Dr. Großmann befasst sich in einem Beitrag für eine Spezialausgabe des Strafverteidigers (StV) zum Thema „Digitalisierung“ mit der im Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgesehenen strafprozessualen Zugriffsmöglichkeit auf Passwörter von Internetnutzern. Die Anpassung zielt vor allem auf Cloud-Dienste und Soziale Netzwerke und steht in einem engen Zusammenhang zu den im Jahr 2017 eingeführten strafprozessualen Ermächtigungsgrundlagen für heimliche Datenzugriffe  (Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung). In einer im Juli 2020 veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anforderungen an die Ausgestaltung des staatlichen Zugriffs auf personenbezogene Daten im Rahmen eines Auskunftsverfahrens weiter konkretisiert und eine Reihe bereits bestehender Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Der Beitrag analysiert zunächst die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Neuregelung und erörtert sodann den praktischen Nutzen der angestrebten Zugangsdatenübermittlung sowie die zentralen Defizite der geltenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse für heimliche Datenzugriffe.

 

Beitrag für das Magazin Einspruch der F.A.Z.

In einem Beitrag für das Magazin Einspruch der F.A.Z. vom 9.3.2020 beleuchtet Professor Kubiciel die Entscheidung des Zweiten Senats des BVerfG zu einer rückwirkenden Vermögensabschöpfung bei bereits verjährten Straftaten. Die Entscheidung korrigiere eine Perspektivverengung des 3. Strafsenats des BGH in seinem Vorlagebeschluss und bringe die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele angemessen zur Geltung.   

 

Passwortübermittlung durch die Doppeltür © Universität Augsburg

Februar 2021

Klausur aus der Großen Übung veröffentlicht

Jonathan Wehrstein und Dr. Großmann haben in der Februarausgabe der Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) eine Original-Klausur aus der Großen Übung im Strafrecht veröffentlicht.

 

Online-Vortrag an der Juristischen Fakultät der Universidad Torcuato Di Tella (Buenos Aires)

Professor Kubiciel hat zudem an der Juristischen Fakultät der renommierten Universidad Torcuato Di Tella (Buenos Aires) einen Online-Vortrag zur Geschichte der Strafbarkeit juristischer Personen gehalten.

Videoaufzeichnung des Vortrags

 

 

© Universität Augsburg

Januar 2021

Wahrung der Patientenautonomie in akuten Notfallsituationen

In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift für Medizinstrafrecht erschien ein Beitrag von Dr. Matthias Wachter zur Wahrung der Patientenautonomie in akuten Notfallsituationen. Der Aufsatz beruht inhaltlich auf einem Rechtsgutachten, das der Verfasser im vergangenen Jahr für einen Hospizverein verfasst hat und der unter anderem dem Bundesministerium für Gesundheit zugeleitet worden ist. Anliegen des Beitrags ist es, den Gesetzgeber auf Ungereimtheiten im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in den Ausbildungsverordnungen für nichtärztliches Notfallpersonal aufmerksam zu machen, welche der Wahrung patientenautnomer  Entscheidungen in akuten Notfallsituationen entgegenstehen können. Hierzu erarbeitet der Verfasser Gesetzesvorschläge, die zu mehr Rechtssicherheit führen sollen. Der Text wird derzeit in die chinesische Sprache übersetzt und erscheint in Kürze in einer chinesischen Fachzeitschrift.

 

Rechtsprechung des BVerfG zu den Verfahrensabsprachen

Ebenfalls im Januar ist ein Beitrag von Dr. Matthias Wachter in der Zeitschrift Strafverteidiger erschienen. Darin
analysiert er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfahrensabsprachen, soweit sie die richterlichen Mitteilungspflichten betrifft. Der Aufsatz gelangt zu dem Ergebnis, dass die Betonung des Öffentlichkeitsgrundsatzes aus straftheoretischen Gründen begrüßenswert ist und in dogmatischer Hinsicht den Eigenwert des Strafverfahrensrechts in Abgrenzung zum materiellen Strafrecht unterstreicht.
 

 

2020

 

Spanischsprachiger Band über Korruption, Compliance und Unternehmensstrafrecht © Universität Augsburg

Dezember 2020

Spanischsprachiger Band über Korruption, Compliance und Unternehmensstrafrecht

In Südamerika erschien im Dezember der spanischsprachige Band über Korruption, Compliance und Unternehmensstrafrecht, den Prof. Kubiciel zusammen mit seinem peruanischen Kollegen Andy Carrión herausgegeben hat. Er versammelt rechtsvergleichende Texte zur Rechtslage in den wichtigsten südamerikanischen Staaten, in den USA, dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Im Hintergrund der Publikation steht der so genannte Odebrecht-Skandal, der seit einigen Jahren fast ganz Südamerika erschüttert.

 

Kritik an Rechtsregeln zur Triage

In einem Beitrag für die "Zeitschrift für medizinische Ethik" und diversen Interviews (u.a. NZZ, Bayern 2) setzt sich Professor Kubiciel kritisch mit der herrschenden Meinung zur Triage auseinander. Dieser zufolge handelt ein Arzt in der sog. ex ante Triage stets rechtmäßig, selbst wenn er eine diskriminierende Entscheidung trifft; in der ex post Triage soll er hingegen stets rechtswidrig handeln. Kubiciel bezeichnet diese Rechtslage als „nicht hinnehmbar“, da sie Ärzten in der erstgenannten Konstellation freie Hand lasse, während sie ihren Handlungsspielraum in der zweiten Variante auf Null reduziere. Behandlungsentscheidungen sollten sich Kubiciel zufolge allein nach medizinischen Kriterien - den Erfolgsaussichten - richten, nicht nach sonstigen persönlichen Eigenschaften des Patienten.

 

Evaluierungsbericht zum Anti-Doping-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 2.12.2020 den Evaluierungsbericht zum Anti-Doping-Gesetz mit seinen Resultaten und Schlussfolgerungen beschlossen. Grundlage der vom Bundesjustizministerium mit dem Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium durchgeführten Evaluation war eine wissenschaftliche Studie, die Professor Kubiciel mit seiner Leipziger Kollegin Hoven auf Beschluss des Deutschen Bundestages zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 durchgeführt hat. Beide Wissenschaftler haben sämtliche Akten deutscher Staatsanwaltschaften ausgewertet, die Verfahren zum sog. Selbstdoping betreffen, und 18 Interviews mit ExpertInnen der Staatsanwaltschaften, der Gerichte, des Bundeskriminalamts, der Zollbehörden sowie von Sportverbänden und Athletenvereinigungen geführt.

Mehr zum Bericht erfahren Sie auf der Seite der Bundesregierung sowie auf der Seite des BMJV.

 

Besprechung der zweiten Raser-Entscheidung

Ferner erschien im Dezember eine Besprechung der zweiten Raser-Entscheidung des BGH von Professor Kubiciel in der Juristenzeitung, die sich kritisch mit der topischen Argumentation der Gerichte bei der Feststellung des bedingten Tatvorsatzes auseinandersetzt.
 

 

 

November/Dezember 2020

Virtuelle Vortragsreihe: Aktuelles Strafrecht im Fokus

In den letzten drei Jahren hat es sich das Institut zur Tradition werden lassen, unsere Studierenden an drei Abenden über aktuelle kriminalpolitische und strafrechtswissenschaftliche Fragestellungen zu informieren. Auch im kommenden Semester ist es uns gelungen, hochkarätige Referentinnen und Referenten für drei spannende Themen zu gewinnen. Aufgrund der gegenwärtigen Lage werden die Vorträge zwar live, aber digital (mittels Videotechnik und Streaming) durchgeführt werden.

 

Dienstag, 17.11.2020, 18 Uhr (s.t.)
Die Triage als strafrechtliches Problem
Referent: Prof. Dr. Till Zimmermann, Universität Trier

 

Videoaufzeichnung des Vortrags von Professor Zimmermann vom 17. November 2020:

"Die Triage als strafrechtliches Problem" Prof. Dr. Till Zimmermann

 

 

Dienstag, 24.11.2020, 18 Uhr (s.t.)
Kindersoldaten – Phänomen und strafrechtliche Herausforderung
Referentin: Dr. Laura Neumann, Vertretungsprofessorin Universität Leipzig

 

Videoaufzeichnung des Vortrags von Dr. Neumann vom 24. November 2020:

"Kindersoldaten – Phänomen und strafrechtliche Herausforderung" Dr. Laura Neumann

 

 

Dienstag, 1.12.2020, 18 Uhr
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder
Referentin: Prof. Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), Geschäftsführende Direktorin des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br.

 

Videoaufzeichnung des Vortrags von Professorin Hörnle vom 01. Dezember 2020:

"Sexualisierte Gewalt gegen Kinder" Prof. Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers)

 

 

 

Plakat "Aktuelles Strafrecht im Fokus 2020" © Universität Augsburg

November 2020

Digitale Schwangerschaftskonfliktberatung während und nach der Pandemie

Die Schwangerschaftskonfliktberatung gem. § 219 StGB bildet die verfassungsrechtliche Grundlage des § 218a StGB, der Schwangeren einen straffreien Abbruch innerhalb der zwölf Wochen der Schwangerschaft ermöglicht. Während der ersten Welle der CoVid-19-Pandemie stellte sich die Frage, was Frauen tun sollen, die wg. geschlossener Beratungsstellen, Reisebeschränkungen oder aus individuellen (gesundheitlichen) Gründen eine Reise zu den (oft weit entfernten) Beratungsstellen nicht antreten können.
Im März fielen daher ad hoc Entscheidungen, die u.a. eine Beratung per Telefon oder WhatsApp, Facetime etc. ermöglichten, obwohl die ganz herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft eine „räumliche Nähe“ zwischen BeraterIn und Schwangeren verlangt und eine telefonische Beratung explizit ausschließt.
Ein von Prof. Kubiciel im Auftrag von donum vitae e.V. verfasstes Rechtsgutachten zeigt auf, dass eine Präsenzberatung weder verfassungs- noch strafrechtlich erforderlich ist. Die Konfliktberatung soll Frauen keine Hürden in den Weg legen, sondern ihnen ein Hilfsangebot unterbreiten. Dies ist auch auf einigen, indes nicht allen digitalen Wegen möglich. Das Gutachten macht aber auch deutlich, dass selbst in der Ausnahmelage der Pandemie geltendes Verfassungs- und Strafrecht nicht einfach außer Kraft gesetzt werden darf. Forderungen, auf die Konfliktberatung kurzerhand zu verzichten, wie sie im Frühjahr zu vernehmen waren, sind daher zurückzuweisen. Die Folgen der Pandemie sind innerhalb des geltenden Verfassungsrahmens zu bewältigen, nicht durch dessen Außerkraftsetzung.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.donumvitae.org/service/rechtsgutachten

 

 

Goltdammer's Archiv 9/2020 © Universität Augsburg

 

Oktober 2020

Der Beleidigungstatbestand: Partielle Reform oder grundlegende Revision?

Im Oktober erschien in Goltdammer’s Archiv für Strafrecht ein Aufsatz von Dr. Großmann, in dem er die im Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgesehene Änderung von § 185 StGB analysiert und auf die Reformvorschläge des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz eingeht. Der Beitrag schließt mit einem eigenen Formulierungsvorschlag für eine Neufassung des Beleidigungstatbestands. Nach dem Entwurf von Dr. Großmann sollte der Anwendungsbereich von § 185 StGB auf besonders gravierende Beleidigungsformen begrenzt und die Begehung „einfacher“ Beleidigungen im Übrigen entkriminalisiert werden. 

 

September 2020

Fachgespräch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Professor Kubiciel nahm im September an einem Fachgespräch im BMJV zu den verfassungsrechtlichen Grenzen einer Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Freigesprochenen teil.

 

 

 

Veröffentlichung Tagungsband „Neues Unternehmenssanktionenrecht ante portas“

Deutschland steht vor der größten Reform des Wirtschaftsstrafrechts der letzten Jahrzehnte: einer Modernisierung des Unternehmenssanktionenrechts. Der Band analysiert unterschiedliche Regelungsmodelle, zeigt rechtsvergleichende Alternativen, widmet sich (transnationalen) internen Untersuchungen und skizziert die Auswirkungen auf das Berufsbild der Rechtsanwaltschaft (Bedeutung des Zeugenbeistands, Aufgaben des Unternehmensverteidigers).

 

Tagungsband: "Neues Unternehmenssanktionenrecht ante portas" © Universität Augsburg

August 2020

Strafrecht zwischen Novemberrevolution und Weimarer Republik

Im August ist der gemeinsam mit den Professoren Arnd Koch und Martin Löhnig herausgegebene Band "Strafrecht zwischen Novemberrevolution und Weimar Republik" bei Mohr Siebeck erschienen. Das Buch beleuchtet erstmalig die Frage, ob und inwieweit in dieser historisch bedeutsamen Umbruchsphase der deutschen Geschichte Grundlagen für die kriminalpolitische Entwicklung, strafrechtliche Institutione und Denkfiguren gelegt wurden, die die Weimarer Republik und die folgenden Epochen prägten.

 

Professor Kubiciel geht in dem Band der Frage nach, ob das Wirtschaftsstrafrecht - wie verbreitet behauptet wird - tatsächlich ein Produkt der Notzeiten des Ersten Weltkrieges und der Weimarer Republik darstellt oder ob seine Entwicklung Spuren folgt, die deutlich zuvor angelegt worden sind.

 

Dr. Sven Großman untersucht die Bedeutung der Weimarer Reichsverfassung für das Strafrecht, fragt also, ob das "Strafverfassungsrecht" nicht erst in der Bundesrepublik entstand, sondern bereits mit Inkrafttreten der WRV.

 

Tatbestand des Betrugs bei Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit einem sog. ELV-System

Dr. Matthias Wachter analysiert in einem Beitrag für die "JR", ob und wann bei Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit einem sog. ELV-System der Tatbestand des Betruges erfüllt ist.

 

 

 

Strafrecht zwischen Novemberrevolution und Weimarer Republik © Universität Augsburg

Juli 2020

Podiumsdiskussion zum Unternehmensstrafrecht im Deutschen Bundestag

Am 10.7.2020 nahm Professor Kubiciel an einer Podiumsdiskussion im Marie-Elisabeth Lüders Haus des Deutschen Bundestags zum Unternehmensstrafrecht teil. Auf Einladung von Dr. Jürgen Martens, MdB diskutierte er mit dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Müssig, Inga Vogt (Bundesverband der Unternehmensjuristen) und dem Berliner Journalisten Hendrik Wieduwilt über die Vor- und Nachteile des VerSanG.

 

Das Verbandssanktionengesetz auf der Zielgeraden des parlamentarischen Verfahrens

Am 27.7.2020 erschien im Magazin Einspruch der "Frankfurter Allgemeinen" ein Artikel von Professor Kubiciel über das Verbandssanktionengesetz auf der Zielgeraden des parlamentarischen Verfahrens.   hier erhältlich

 

 

Juni 2020

Evaluierungsstudie zur Anwendung des Anti-DopG

Abgeschlossen wurde die für die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, des Inneren und für Gesundheit erarbeitete Evaluierungsstudie zur Anwendung des Anti-DopG, die Ende des Jahres dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

 

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes

Zudem hat Professor Kubiciel mit den Mitgliedern seiner Forschungsgruppe „Verbandsstrafrecht“ (Henssler, Hoven, Weigend) für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes verfasst ( sie kann hier abgerufen werden). Zum Thema Verbandssanktionengesetz nahm Professor Kubiciel im Juni an Webkonferenzen des Deutschen Instituts für Compliance e.V. und des Verbands der Chemischen Industrie als Referent bzw. Panelist teil.

 

Festschrift für Reinhard Merkel

In der Festschrift für Reinhard Merkel ist der Beitrag „Das Strafrecht der fragmentierten Gesellschaft“ erschienen. In diesem Beitrag analysiert Professor Kubiciel den Zusammenhang zwischen gesellschafts- und strafrechtstheoretischen Modellen und arbeitet die Kennzeichen einer fragmentierten Gesellschaft in Auseinandersetzung zu Strafrechtsmodellen des 20. Jahrhunderts heraus (Strafrecht einer formierten Gesellschaft, Strafrecht einer individualisierten Gesellschaft, Strafrecht der Risikogesellschaft).

 

 

Festschrift Reinhard Merkel © Universität Augsburg
Tagungsband "Zukunftsperspektiven des Strafrechts" © Universität Augsburg

Mai 2020

Tagungsband „Zukunftsperspektiven des Strafrechts“

Erschienen ist der gemeinsam mit Frau Professorin Hoven herausgegebene (deutsch- und englischsprachige) Band „Zukunftsperspektiven des Strafrechts“. In diesem Band setzen sich Wissenschaftler aus Deutschland, Israel, Italien, den Niederlanden, Polen und den USA aus dogmatischer, kriminologischer und rechtsvergleichender Perspektive kritisch mit der Zukunft des Straf- und Strafverfahrensrechts auseinander. Professor Kubiciel hat einen Beitrag den Folgen der Digitalisierung der Lebenswelt für das Strafrecht beigesteuert. Der Band ehrt den Kölner Strafrechtswissenschaftler Thomas Weigend aus Anlass der Vollendung seines 70. Lebensjahres.

 

Veröffentlichung zur Triage

In der „Zeitschrift für Medizinstrafrecht“ erschien eine rechtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit der Triage. Dabei handelt es sich um Priorisierungsentscheidung beim Einsatz knapper medizinischer Ressourcen. Der von Professor Kubiciel zusammen mit seinen Kollegen Gaede (Bucerius Law School), Saliger (LMU) und Tsambikakis (Köln/Passau) verfasste Text setzt sich kritisch mit der Ad-hoc-Stellungnahme des Deutschen Ethikrates auseinander und beschreibt den Spielraum für Ärzte, innerhalb dessen sie rechtmäßige (und nicht bloß entschuldigte) Priorisierungsentscheidungen treffen können; dieser Unterschied ist auch bedeutsam für eine potenzielle Haftung von Krankenhausträgern, wie Kubiciel an anderer Stelle herausgearbeitet hat.

April 2020

Veröffentlichungen zur Corona-Pandemie

Zur Corona-Pandemie hat Professor Kubiciel mehrere Aufsätze publiziert: Zunächst erschien in der ,Neuen Juristischen Wochenschrift‘ (NJW) ein Beitrag über den gesellschafts- und strafrechtlichen Haftungsmaßstab bei unternehmerischen Risiko-Entscheidungen. Sodann publizierte Professor Kubiciel im Juris-Praxis-Report Strafrecht eine Analyse der Rolle des Arbeitsschutzstrafrechts in der Strategie der Bundesregierung zur Pandemieindämmung ( hier erhältlich). Schließlich untersuchte er auf FAZ Einspruch die straftheoretischen Wirksamkeitsbedingungen neuer Verbote bzw. Gebote anhand der so genannten Maskenpflicht und der Tracing-App ( hier erhältich).

1. Seite des Aufsatzes in der NJW, Heft 18 (2020) © Universität Augsburg
Titelseite des Buchs "Eine gewaltige Erscheinung des positiven Rechts" © Universität Augsburg

März 2020

Eine gewaltige Erscheinung des positiven Rechts

Im Verlag Mohr Siebeck ist ein Band zum Werk Karl Bindings erschienen: einem der bedeutendsten deutschen Strafrechtsdogmatiker und Wegbereiter der Rechtstheorie. Autorinnen und Autoren der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie analysieren Inhalt und Grundlagen von Bindings Normentheorie und fragen nach der Bedeutung seiner Überlegungen für die Dogmatik und Verbrechenslehre der Gegenwart.

Februar 2020

Drittmittelprojekt „Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern“

Gemeinsam mit seinen Kollegen Prof. Dr. Alexander Baur (Kriminologie, Universität Hamburg) und Prof. Dr. Jens Koch (Gesellschaftsrecht, Universität Bonn) sowie dessen Mitarbeiter Dr. Philipp Maximilian Holle untersucht Prof. Kubiciel, wie international tätige Unternehmen auf sich überschneidende internationale Legalitätserwartungen reagieren. Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Umstand, dass sich Unternehmen auf den Weltmärkten einer Vielzahl verschiedener und teils parallel anwendbarer Anti-Korruptionsvorgaben ausgesetzt sehen. Das Projekt soll mittels eines rechtsnormativen und rechtstatsächlichen Forschungsansatzes Unternehmen einen Fahrplan an die Hand geben, mit dessen Hilfe sie die damit verbundenen Herausforderungen sinnvoll bewältigen können. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer Harmonisierung in einer rechtspolitischen Perspektive ausgelotet werden. Das Projekt wird von den dem in der Schweiz ansässigen KBA-NotaSys Integrity Fund ( https://www.integrityfund.ch) großzügig unterstützt. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Independent Compliance Monitoring in Strafverfahren gegen multinationale Unternehmen

Am 11.02.2020 referierte Professor Kubiciel auf einer von seinem Kollegen Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums (Frankfurt) und der Sozietät SZA Schilling Zutt Anschütz veranstalteten Konferenz zum Independent Compliance Monitoring in Strafverfahren gegen multinationale Unternehmen. Aus US-Sicht trug Rechtsanwalt  (Cravath, Swaine & Moore) vor, die Rechtsanwälte  Dan Lavender und  Matthew McCartney (Macfarlanes) stellten das Vorgehen im Vereinigten Königreich vor, der ehemalige Legal Counsel und CCO von Bilfinger SE, Olaf Schneider, LL.M., brachte die Unternehmenssicht ein. Die Präsentation von Herrn Kubiciel zum Monitoring nach dem sog. VerSanG kann hier abgerufen werden.

 

 

Januar 2020

Widerspruchslösung im TPG

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Einspruch v. 16.1.2020) setzt sich Professor Kubiciel aus Anlass der Entscheidung des Bundestags zur Widerspruchslösung im TPG kritisch mit den widersprüchlichen Entscheidungen auseinander, die der Bundestag in den vergangenen Jahren zu medizinethischen Fragen getroffen hat. Der Beitrag kann hier abgerufen werden: https://www.faz.net/einspruch/exklusiv/medizinethik-im-bundestag-die-sternstunden-des-parlaments-16584305.html

 

 

2019

 

© Universität Augsburg

Dezember 2019

Zwischen Weltkrieg und Wirtschaftskrise: Das Wirtschaftsstrafrecht als Krisenphänomen?

In der JuristenZeitung (JZ) erschien ein Beitrag von Professor Kubiciel zur Genese des Wirtschaftsstrafrechts. Dabei ging er insbesondere der Frage nach, ob das Wirtschaftsstrafrecht historisch als Krisenphänomen darstellt, das in den Ausnahmejahren des 1. Weltkrieges und der Weimarer Republik entstanden ist und das sich mit seinen (problematischen) Wesenszügen bis heute erhalte habe. Diesen verbreiteten Narrativ korrigiert der Aufsatz.

 

Auslegung der klassischen Korruptionstatbestände

In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Goltdammer's Archiv für Strafrecht setzt sich Dr. Matthias Wachter kritisch mit der vorherrschenden Auffassung auseinander, nach der die Auslegung der klassischen Korruptionstatbestände rechtsgutorientiert zu erfolgen habe. Er hält dem eine an der modernen Gabentheorie angelehnte Unrechtsbestimmung entgegen, mit der sich die bislang höchstrichterlich entschiedenen Fallgruppen im Bereich der §§ 331 ff. StGB konsistent und praxistauglich lösen lassen.

 

Dezember 2019

Kolloquium: Sportwetten, eSport und Compliance

Der Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel) und die Forschungsstelle für eSport-Recht der Universität Augsburg veranstalteten am 05.12.2019, an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ein Kolloquium zum Thema "Sportwetten, eSport und Compliance".

 

Hier finden Sie das Programm.

 

 

Dezember 2019

Exkursion zum BGH in Karlsruhe

Am 3. Dezember 2019 besuchte Dr. Großmann mit den Teilnehmer*Innen seines Proseminars "Einführung in das Strafverfahrensrecht“ und weiteren interessierten Studierenden eine Sitzung des 1. Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

 

Vor der Sitzung führte eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des Gerichts in den Sachverhalt der anstehenden Verhandlung ein und erläuterte der Gruppe die Arbeitsabläufe und den Aufbau des BGH. In der Sitzung wurden schwerpunktmäßig anspruchsvolle Auslegungsfragen des Betrugs sowie die Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit erörtert.

© Universität Augsburg

November 2019

Europäische Staatsanwaltschaft, Verbandssanktionengesetz

In Frankfurt referierte Prof. Kubiciel zu der bevorstehenden Implementierung der Europäischen Staatsanwaltschaft und den damit verbundenen Auswirkungen auf Wirtschaftsstrafverfahren. Ein Beitrag zu diesem Thema erscheint in "Der Betrieb" 2020.

Zudem erschien auf der Seite "Recht und Staat" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 07.11.2019 ein gemeinsam mit Professorin Hoven verfasster Aufsatz zum Verbandssanktionengesetz.

 

 

Oktober 2019: 

Die strafrechtlichen Grenzen der Suizidbegleitung

Im Heft 42 der Neuen Juristischen Wochenschrift analysiert Prof. Kubiciel die neue Rechtsprechung des BGH zu Garantenpflichten und Hilfeleistungspflichten von Ärzten, die einen freiverantwortlichen Suidzid begleiten. Der Beitrag zeigt zudem die sich stellenden Anschlussfragen für die Rechtspraxis und die Rechtspolitik auf und plädiert für die Schaffung von rechtlichen Regelungen zu den Modalitäten ärztlicher Suizidbegleitung.

 

Tagung „Criminal Compliance“

In Düsseldorf referierte Prof. Kubiciel bei der Tagung "Criminal Compliance" zum Verbandssanktionengesetz und diskutierte u.a. mit dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Vorzüge und Schwächen des aktuellen Entwurfes.

 

 

September 2019

Rechtsvergleich zum Unternehmensstrafrecht

Für den Verein "Die Familienunternehmer" führte Prof. Kubiciel eine rechtsvergleichende Studie über das Unternehmensstrafrecht in den USA und ausgewählten Staaten der Europäischen Union durch. Die Ergebnisse der Untersuchung sind hier abrufbar. Außerdem referierte Prof. Kubiciel zu diesem Thema bei einer Tagung der "WisteV" in München.

 

August 2019

Entwicklung des Unternehmensstrafrechts in Deutschland

Angesichts der bevorstehenden Veröffentlichung eines Gesetzentwurfs zum Verbandssanktionenrecht analysierte Professor Kubiciel in FAZ Einspruch die ideengeschichtliche Entwicklung der Diskussion in Deutschland. An zentralen Wegmarken der bis zum Ende des 18. Jh. zurückreichenden Entwicklung hätten wirtschaftspolitische und rechtskulturelle Einflüsse nicht nur die rechtspolitische Entwicklung beeinflusst, sondern auch das Verständnis und die Verwendung strafrechtlicher Begriffe. Es sei keine dogmatische, sondern eine politische Frage, ob man Unternehmen für schuld- und straffähig halte. Rechtspolitisch sei die Einführung einer dritten Spur zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sinnvoll, die der Kölner Entwurf zum Verbandssanktionenrecht vorgeschlagen habe.

 

Außerdem fand am 22.08.2019 ein Interview mit Prof. Kubiciel und dem Deutschlandfunk zum Verbandssanktionengesetz statt.   

Zum Interview

 

 


Juli 2019

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

In einem Statement für die medstra zog Professor Kubiciel drei Jahre nach Einführung der Bestechlichkeit und

Bestechung im Gesundheitswesen Bilanz. Zwar müssten die Normen den Praxistest eines Haupt- und Revisionverfahren noch bestehen: Zahnlose Tiger seien sie aber nicht. Bereits ihre bloße Existenz habe eine Welle an Compliance-Vorkehrungen ausgelöst, so Kubiciel. Um Strafen für Bagatell-Beeinflussungen von Patienten zu vermeiden, schlägt er eine strafrechtsspezifische Auslegung des Begriffs der "Zuführung" vor.

 

Handhabung des § 193 StGB bei Politikern

Ferner kritisierte er vor dem Hintergrund der Ermordung Walter Lübckes in der Legal Tribune Online, dass Politiker durch eine äußerst großzügige Handhabung des § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) faktisch ehrschutzlos gestellt sind.

 

 

Juni 2019

Strafrechtslehrertagung in Hannover

Bei der 38. Tagung der deutschsprachigen Strafrechtslehrerinnen und -lehrer in Hannover hielt Professor Kubiciel ein Impulsstatement mit dem Titel "Entgrenztes Strafrecht: Strafrechtspolitik in einer fragmentierten Gesellschaft". Darin ging er der Frage nach, ob die Strafrechtswissenschaft ihren kriminalpolitischen Leitbildern ein zeitangemessenes Gesellschaftsbild zugrundelegt und unter welchen Voraussetzungen ein kohärente Strafrechtspolitik möglich ist.

 

© Universität Augsburg

Unternehmensstrafrecht in Deutschland: Geschichte, Gegenwart und nahe Zukunft

Am 26.06.2019 referierte Professor Kubiciel im Kriminalwissenschaftlichen Kolloquium der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Thema "Unternehmensstrafrecht in Deutschland: Geschichte, Gegenwart und nahe Zukunft". Dabei ging er insbesondere auf die soziokulturellen und wirtschaftspolitischen Hintergründe der wechselvollen Geschichte des Verbandssanktionenrechts ein und stellte die Grundzüge einer Neuregelung vor. Die Folien des Vortrages finden Sie hier.

 

 

Mai 2019

Geburtstagskolloquium zu Ehren von Prof. Thomas Weigend

 

Im Mai veranstaltete Professor Kubiciel zusammen mit seiner Kollegin Elisa Hoven das Geburtstagskolloquium zu Ehren von Prof. Dr. Thomas Weigend (Köln). 40 Wissenschaftler aus Deutschland, den USA, Großbritannien und Israel diskutierten Zukunftsfragen des Strafrechts. Auf diese Weise sollten die nationalen und internationalen Tendenzen des Strafrechts sichtbar und in die Zukunft verlängert werden. Professor Kubiciel referierte zu Thema „Vom Richter zum Roboter: Digitalisiertes Strafrecht“.

 

© Universität Augsburg

Integrität des E-Sports

Ferner fand im Mai die Eröffnung der Forschungsstelle für eSport statt. Dort hielt Professor Kubiciel einen Vortrag über die Integrität des E-Sports.

 

April 2019

Doxing als Testfall für das Datenschutzstrafrecht (NJW)/ Stellungnahme Deutscher Bundestag zur Legitimation und Reformbedürftigkeit der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB)

 

In der ,Neuen Juristischen Wochenschrift‘ erschien im April 2019 ein Beitrag von Professor Kubiciel und Dr. Grossmann, der ausgehend vom Phänomen und Un-recht des sog. Doxing die (defizitäre) Struktur des Datenschutzstrafrechts analysiert. Dieser Teil des Straf-rechts sei das Produkt einer reaktiven, am Einzelfall maßnehmenden und unsystematischen Gesetzgebung. Er weise daher zum einen schwer verständliche Strafbarkeitslücken, zum anderen nicht legitimierbare Überkriminalisierungen auf.

 

Gleichfalls im April nahm Professor Kubiciel im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Stellung zur Legitimation und Reformbedürftigkeit der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB). Die schriftliche Fassung der Stellungnahme können Sie hier abrufen.

 

Analyse der geplanten Kriminalisierung von internetbasierten Handelsplattformen im Darknet und Surface-Web

Außerdem erschien eine kritische Analyse von der geplanten Kriminalisierung von internetbasierten Handelsplattformen im Darknet und Surface-Web von Prof. Kubiciel und Wiss. Mit. Malte Mennemann. Das Paper ist hier zu finden.

 

 

März 2019

Abrechnungsbetrug – Grenzen der Betrugsdogmatik und Zweckmäßigkeit eines Spezialstraftatbestands

 

In einem Aufsatz in der aktuellen medstra befasst sich Professor Kubiciel mit der Anwendung des Betrugstatbestandes auf Fälle des sogenannten Abrechnungsbetruges.

Er fügt der bislang vornehmlich an der Normativierung des Schadensbegriffs ansetzenden Kritik weitere Kritikpunkte hinzu. So verlasse auch die Normativierung des Täuschungs- und Irrtumsbegriffs den konzeptionellen Rahmen des § 263, verändere den Tatbestand von einer Vorschrift zum Schutz des Vermögens zu einem Tatbestand zum Schutz einer Institution und führe zu einer eine Art Sanktionsautomatik: Jeder Verstoß gegen eine Primärnorm, die nicht einmal dem Vermögensschutz dient, wird automatisch zu einem Betrug hochgestuft. Dies sei auch verfassungsrechtlich problematisch und nähre die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht einer künftigen Verfassungsbeschwerde statt-gibt.

Außerdem erörtert der Beitrag die Schaffung eines Spezialtatbestandes zur Bekämpfung des Betrugs im Gesundheitswesen. Diesen gelegentlich vorgeschlagenen Weg lehnt der Beitrag ab und plädiert stattdessen für die Prüfung der Möglichkeit, besonders wichtige Primärnormen als Ordnungs-widrigkeit zu sanktionieren.

 

 

Februar 2019

Commentary to UN Convention against Corruption

Bei Oxford University Press ist der „Commentary to the United Nations Against Corruption“ erschienen, den Professor Kubiciel gemeinsam mit Frau Professorin Rose (Leiden) und Dr. Landwehr (Brüssel, Wien) herausgibt. Die UN Convention Against Corruption (UNCAC) ist das einzige weltweit geltende Übereinkommen mit verbindlichen und semi-verbindlichen Regeln zur Korruptionsbekämpfung. Verglichen mit anderen, nur regional geltenden Konventionen ist die UNCAC zudem deutlich umfassender, da sie sich auf sämtliche Korruptionsarten bezieht und eine Vielzahl von Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung vorschreibt oder vorschlägt. Das angezeigte Werk ist die erste systematische Kommentierung dieser Konvention. Professor Kubiciel hat in dem Band die Einleitung mitverfasst sowie die Artikel über „Bribery in the public sector“ (Art. 15), „Bribery of foreign public officials“ (Art. 16), „Bribery in the private sector“ (Art. 21) sowie die Artikel zur Beteiligung, dem Versuch und Vorsatz (Art. 27, 28, diese mit Cornelia Spörl) kommentiert.

 

Januar 2019

Handbuch des Strafrechts

Im Januar ist der Beitrag "Die Flexibilisierung des Strafrechts" in Band 1 des "Handbuch für Strafrecht" erschienen. In seiner umfangreichen Untersuchung thematisiert Professor Kubiciel sowohl die Erscheinungsformen und Triebfedern als auch mögliche Grenzen der Flexibilisierung des Strafrechts.

 

Abhandlung zur Frage der Maßstäbe wissenschaftlicher Gesetzgebungskritik

Außerdem erschienen ist in der „Kriminalpolitischen Zeitschrift“ eine Abhandlung der Professoren Kubiciel und Weigend zur Frage der Maßstäbe wissenschaftlicher Gesetzgebungskritik. Der Aufsatz ist online hier erhältlich.

Link:

 

https://kripoz.de/2019/01/15/massstaebe-wissenschaftlicher-strafgesetzgebungskritik/

 

 

2018

 

Dezember 2018

4. Unternehmensstrafrechtliche Tage

Im Dezember veranstaltete Professor Kubiciel in Augsburg die 4. Unternehmensstrafrechtlichen Tage mit dem Thema: "Unternehmenssanktionenrecht ante portas: Die Folgen für  Unternehmen und Rechtsanwaltschaft". Die Große Koalition hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung auf eine grundlegende Reform des Verbandssanktionenrechts verständigt. Deutschland sieht damit der rechtlich, wirtschaftlich und dogmatisch bedeutsamsten Veränderung des Wirtschaftsstrafrechts seit rund vier Jahrzehnten entgegen. Die Referentinnen und Referenten beleuchteten die Auswirkungen der Gesetzesänderungen für Unternehmen, Rechtsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden.

 

© Universität Augsburg

Hintergründe und Ursachen der sog. mass incarceration im US-amerikanischen Strafvollzug

Ferner untersuchte Dr. Sven Großmann in der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft“ (ZStW) die Hintergründe und Ursachen der sog. mass incarceration im US-amerikanischen Strafvollzug. Die USA haben weltweit eine der höchsten Inhaftierungsraten pro Kopf. Neben vielfältigen politischen und strafgesetz-geberischen Gründen sei dies, so eine Kernaussage des Aufsatzes, auch zentral auf die besonders prozessökonomische Ausrichtung des dortigen Strafprozesses zurückzuführen.

 

November 2018

Tagung "Strafrecht zwischen Revolution und Republik"

Gemeinsam mit Professor Arnd Koch veranstaltete Professor Kubicel die Tagung "Strafrecht zwischen Revolution und Republik". Professor Kubiciel ging in seinem Vortrag der Frage nach, ob die Ausnahmezeit des 1. Weltkrieges bzw. die Revolutionszeit der Weimarer Republik die Strukturen des heutigen Wirtschaftsstrafrecht geprägt haben. Diese oft vertretene These passe, so Kubiciel, zwar zu der verbreiteten Kritik, dass das Wirtschaftsstrafrecht eine (negative) Abweichung vom Normalstrafrecht darstelle, sei aber historisch unrichtig. Die Grundzüge des Wirtschaftsstrafrechts wurden vielmehr bereits um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert gelegt und sind vor allem Folge der Entstehung des Wirtschaftsverwaltungsrechts, dessen Normen das Wirtschaftsstrafrecht absichern.

 

Oktober 2018

Festschrift für Thomas Fischer

In der Festschrift für Thomas Fischer beleuchtet Professor Kubiciel das Selbstverständnis der "Strafrechtswissenschaft als kritische Wissenschaft", zeigt die Gründe für diese Haltung und daraus abzuleitende Handlungskonsequenzen: Weder könne sich die Strafrechtswissenschaft mit der Rolle eines Beraters zur gesetzestechnischen Optimierung der Gesetzgeber begnügen noch verlangen, dass die Gesetzgebung rechtsphilosophisch-wissenschaftlichen Systematizitätsforderungen genügt. Dennoch seien die Grenzen des Strafrechts nicht allein aus der Verfassung abzuleiten und die Strafrechtswissenschaft auch mehr als eine "angewandte Verfassungsrechtswissenschaft". Der Strafrechtswissenschaft obliege es nämlich, die innere Struktur des geltenden Rechts offenzulegen und die Fortschreibung des Strafrechts an dieser Struktur zu messen.

Vorträge in Lima/Peru zum Wirtschaftsstrafrecht

Im Oktober 2019 hielt Professor Kubiciel ferner zwei Vorträge an der Universidad Nacional Mayor de San Marco und der Universidad Católica in Lima, Peru zum Wirtschaftsstrafrecht.

 

September 2018

Kritische Auseinandersetzung mit der Online-Durchsuchung

In seinem Aufsatz in "Goltdammer‘s Archiv für Strafrecht" untersucht Dr. Sven Großmann die neue Regelung zur repressiven Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) auf die Einhaltung des vom BVerfG gezogenen Rahmens. Dabei zeigt er, dass Eingriffe in digitale Lebensbereiche die klassischen Ermittlungsbefugnisse in Umfang und Tiefe schnell um ein Vielfaches übersteigen können. Das geltende Recht werde dem nicht gerecht. Dr. Großmann hat auch vorbereitend an der Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. mitgewirkt. 

 

August 2018

Transplantationsmedizin und Widerspruchslösung

In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Magazin Einspruch) vom 29.08. geht Prof. Kubiciel der Frage nach, ob die sog. doppelte Widerspruchslösung verfassungskonform und effektiv ist. Malte Mennemann widmet sich derselben Thematik in der „Legal Tribune“ vom 31.08. unter Rückgriff auf Statistiken und thematisiert überdies praktische Umsetzungsaspekte. Beide gelangen zu dem Ergebnis, dass der Einführung einer doppelten Widerspruchslösung keine zwingenden verfassungsrechtlichen Einwände entgegenstehen, diese sich aber vermutlich nicht als effektiv erweisen wird.

 

Gutachten zur Verfassungskonformität der Widerspruchslösung

Inzwischen veröffentlichte Professor Kubiciel gemeinsam mit seinem Mitarbeiter Patrick Manfred Mayer ein Gutachten, das die Verfassungskonformität der Widerspruchslösung bejaht.

 

Juli 2018

BVerfG zu internen Untersuchungen in Sachen Jones Day

In einem Gastkommentar für „Der Betrieb“ analysiert Prof. Kubiciel die Entscheidung und zeigt die praktischen Schwierigkeiten, die sich (weiterhin) für Rechtsanwälte und Unter-nehmen ergeben. Er spricht sich dafür aus, diesen Problemen im Zuge der Reform des Verbandssanktionenrechts abzuhelfen. Eine Besprechung der Entscheidung ist überdies im Juris Praxisreport Strafrecht  erschienen.

 

Juni 2018

Vortrag bei Jahreskongress des Deutschen Instituts für Compliance (DICO)

Am 13.6. stellte Prof. Kubiciel im Rahmen einer Keynote Speech den "Kölner Entwurf eines Verbandssanktionsgesetzes" vor und nahm überdies an einer Panel-Diskussion zur Rechtpolitik teil.

 

Mai 2018

Strafrechtswissenschaft in der Berliner Republik

Bei einem Vortrag des Forums „Wissenschaft im Dialog“ in München stellte Prof. Kubiciel einige Beobachtungen und Thesen vor, die auch Gegenstand seines Beitrages für den Band „Die Rechtswissenschaft in der Berliner Republik“ waren, der zu Beginn des Jahres bei Suhrkamp erschienen ist. Sein Beitrag „Mit dem Rücken zur Wirklichkeit“ verdeutlicht, dass die Strafrechtswissenschaft – anders als die übrigen juristischen Teildisziplinen – dem Veränderungsdruck der  letzten beiden Jahrzehnte ausgewichen ist und damit an Bedeutung verloren hat.

 

April 2018

Vortrag bei der 8. Fachtagung "Betrug im Gesundheitswesen"

In seinem – inzwischen in der medstra erschienenen – Vortrag diskutierte Prof. Kubiciel die Frage, ob die Einführung eines Spezialtatbestandes des Abrechnungsbetruges in tatsächlicher Hinsicht sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Kategorische Einwände, so Kubiciel, stünden einem solchen Tatbestand zwar nicht entgegen, er könnte sogar die extensive Auslegung des § 263 StGB eindämmen, ein dringendes praktisches Bedürfnis gebe ist jedoch nicht.

 

März 2018

Tagung „Interne Untersuchungen als Querschnittsmaterie“

Am 09.03.2018 veranstaltete Prof. Kubiciel gemeinsam mit der Forschungsstelle Verbandsstrafrecht, Richterin am Bundesgerichtshof Renate Wimmer und Herrn RA Prof. Dr. Werner Leitner eine Fachtagung zum Thema Rechts- und Praxisfragen interner Untersuchungen im Unternehmen. Ziel der Tagung war es, das Phänomen interner Untersuchungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten: die des Vorstandes, die des Unternehmensverteidigers, die eines Arbeitsrechtlers, der das Befragungskonzept mitentwirft und schließlich die eines Individualverteidigers.

 

© Universität Augsburg

 

Februar 2018

Kriminalpolitik und Strafrechtswissenschaften

In einem Beitrag für die „Juristenzeitung“ arbeitet Prof. Kubiciel die untergründigen Strukturen der umfangreichen Strafgesetzgebungsaktivitäten der vergangenen Jahre heraus. Diesen kann die Strafrechtswissenschaft nicht pauschal das Fehlen einer „idee directrice“ attestieren, da ihr diese selbst abhandengekommen ist. Die Strafrechts-wissenschaft bedarf einer methodischen Öffnung und einer Modernisierung ihres Begriffsapparats.

 

Januar 2018

Kölner Entwurf eines Verbandssanktionsgesetzes

In der „Neuen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht“ stellt Prof. Kubiciel den mit einer Forschergruppe erarbeiteten Gesetzentwurf vor, der aus einem mehrjährigen, von der Volkswagen Stiftung unterstützten Forschungsprojekt hervor-gegangen ist. Der Entwurf, der eine dritte Spur zwischen Strafrecht und OWiG detailliert beschreibt, hat in konzeptioneller und terminologischer Hinsicht auch die Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition geprägt. Zeitgleich mit der Vorstellung des Entwurfes erschien überdies ein Band zu den „Grundlagenfragen eines modernen Verbandsstrafrechts“ sowie ein Namensbeitrag (mit Elisa Hoven) in „Der Zeit“.

 

Januar 2018

Strafbare Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

In der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ warnt Prof. Kubiciel vor einer übereilten, ersatzlosen Streichung des § 219a StGB. Die Vorschrift stamme aus der liberalen Weimarer Zeit, sei seinerzeit rational begründet worden und passe zu der heute geltenden Fristenlösung nach vorheriger Beratung. Informationen könnten schwangeren Frauen zur Verfügung gestellt werden, ohne das Verbot der Werbung und des öffentlichen Anbietens abzuschaffen. Im Juli 2018 ist Prof. Kubiciel dazu als Sachverständiger vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehört worden.

Betreute Dissertationsprojekte

  • Ärztliche Fahrlässigkeit – Strafgrund und Grenzen (Julian Hänßler)

  • Anforderungen an Compliance-Strukturen im Krankenhaus (Christoph Leo Gehring)

  • Die Strafbarkeit der Marktmanipulation unter dem europäischen Marktmissbrauchsregime (Thomas Richter)

  • Die Strafbarkeit von Geschäftsleitern nach § 54a KWG (Leonhard Gehlen)                    

  • Die Ermöglichung von Einzelfallgerechtigkeit mit Hilfe der Hemmschwellentheorie (Juliane Prömper)
  • Die Legitimation einer originären Verbandsstrafe. Eine straftheoretische Untersuchung (Maximilian Kohlhof)
  • Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren im Hinblick auf die gesellschaftliche und straftheoretische Entwicklung (Linda-Sue Blazko)
  • Der Strafgrund der Auslandsbestechung (Cornelia Spörl)
  • Haftung gemäß § 30 OWiG für die Begehung unternehmensbezogener Straftaten im internationalen Konzern – Status quo und Perspektiven (Kira Hellemacher)

  • Die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht bei der Untreue – Restriktionsversuche unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals „gravierend“ (Ioanna Ginou)

  • Strafverfahrensrecht und demografischer Wandel:  Das Phänomen der alternden Gesellschaft im Ermittlungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Vernehmungs- und Untersuchungshaftrechts (Sebastian Kretzschmann, LL.M.)
    Beachten Sie dazu auch den Vortrag:  "Recht und Alter - Das Phänomen der alternden Gesellschaft im Strafverfahrensrecht" am 11.01.2016 vor dem NRW Fortschrittskolleg - Wohlbefinden bis ins hohe Alter. Die Folien dazu finden Sie hier
  • Vorsatz in der Fahrlässigkeit ( Köroglu Kaya)
  • Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Die Tatbestände der §§ 299a, 299b StGB  (Beatrice Sartorius)
  • Strafbarkeit pränataler Einwirkungen mit postnatalen Folgen de lege ferenda – Kriminalisierung des Alkoholkonsums Schwangerer? (Lukas Wionzeck)
  • Das Geschäftsherrenmodell im Rahmen der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB (Nadine Borutta)
  • Täterschaft von Verbänden (Julian Dust, LL.B.)

An einer Promotion Interessierte Bewerber mit einer Note von "vollbefriedigend" (Staatsprüfung) wenden sich bitte mit ggfls. vorhandenen Themenvorschlägen und einem Lebenslauf an mein Sekretariat.

Suche