Schwerpunktseminar "Das Recht auf Nichtwissen"
Schwerpunktseminar im WiSe 2022/2023
Im Wintersemester 2022/2023 werden Herr Struzina und ich ein Seminar unter dem Oberthema „Das Recht auf Nichtwissen“ abhalten. Auch mehr als ein Jahrzehnt nach Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenD) werfen genetische Untersuchungen und die Heranziehung dabei gewonnener Informationen über das Erbgut von Menschen zahlreiche Fragen auf. Neben ethischen Problemen stellen sich in rechtlicher Hinsicht vor allem Fragen der Vereinbarkeit einer entsprechenden (Pflicht zur) Erhebung und Verwertung genetischer Daten mit den Vorgaben des Grundgesetzes über die informationelle Selbstbestimmung und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Grund und Grenzen eines sogenannten „Rechts auf Nichtwissen“ sind insoweit jedoch nach wie vor unscharf. In unserem Seminar im Wintersemester 2022/2023 wollen wir diese Fragen insbesondere aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel erörtern.
Zielsetzung des Seminars
Das Seminar wendet sich an Studierende, die bereits die Grundlagen des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts kennengelernt haben. Angesprochen sind in erster Linie Studierende des Schwerpunktbereichs VI. Das Seminar kann im Ausnahmefall bei besonderem Interesse an der Thematik auch als propädeutisches Seminar abgelegt werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Seminar
Wer sich für dieses Seminar interessiert, wird gebeten, sich bei Herrn Struzina
bis spätestens 13.01.2023 per E-Mail zu bewerben. Der Bewerbung sind ein Studis-Ausdruck und ein aussagekräftiges Motivationsschreiben beizufügen, das inhaltlich be-gründet, warum eine Teilnahme an dem Seminar und welches Seminarthema gewünscht ist. Die Teilnahme am Seminar erfordert besonderes Interesse für medizin-, gesundheits-, verwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragestellungen sowie die Bereitschaft, sich in die einschlägige Literatur einzulesen und im Rahmen der Seminararbeit auch eigenständige Gedankengänge und Thesen zu entwickeln. Fundierte Kenntnisse in der Grundrechtsdogmatik werden vorausgesetzt.
Weiterer Ablauf
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um eine umfangreiche Diskussion der Einzelthemen zu ermöglichen. Die Vergabe der Seminarplätze erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: Zu-nächst werden die eingegangenen Bewerbungen unter Berücksichtigung des Motivati-onsschreibens gesichtet. Die danach ausgewählten Bewerber erhalten bis 20.01.2023 ei-ne E-Mail, die die Option zur Teilnahme am Seminar bestätigt. Die Themenvergabe richtet sich nach dem Eingang der Bewerbung.
Themenstellungen
Im Rahmen des Seminars sollen u.a. nachfolgende Themenstellungen bearbeitet werden. Es ist auch die Bearbeitung selbst vorgeschlagener Themen möglich, soweit sie zum Oberthema des Seminars passen:
- Geschichte eines Rechts auf Nichtwissen
- Recht auf Nichtwissen als Grundrecht
- Recht auf Nichtwissen und Gendiagnostikgesetz
- Recht auf Nichtwissen im Rahmen von Humanforschungsprojekten
- Recht auf Nichtwissen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
- Recht auf Nichtwissen im Sozialversicherungswesen
- Recht auf Nichtwissen im privaten Versicherungswesen
- Recht auf Nichtwissen als Konfrontationsschutz
- Recht auf Nichtwissen im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses
- Recht auf Nichtwissen im Familienrecht
Detail Informationen
Zeitplan
Mo., 23.01.2023 |
Vorbesprechung mit Themenvergabe |
14:00 Uhr |
Di. 24.01.2022 bis Mo. 06.02.2023
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2 Wochen Anmeldefrist in Studis |
Anmeldung ist nur mit zugeteiltemThema möglich |
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4 Wochen Bearbeitungszeit | |
Mo. 06.03.2023, 11:00 Uhr
im Briefkasten Prüfungsamt Jura |
Einmal in ausgedruckter Form und einmal in digitaler Form auf einem USB-Stick (Datei im doc/docx Format)
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Seminartermine voraussichtlich Mitte März 2023, verblockt |
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Vorbesprechung mit Themenvergabe
Das Seminar findet voraussichtlich Mitte März 2023 als Blocktermin statt. Alle Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.