Grundkurs Bürgerliches Recht

– Anfängerhausarbeit –

 

V ist 16 Jahre alt und würde gerne eine eSport-Karriere machen, aber seine Eltern „nötigen“ ihn dazu, dass er Geige spielt. Hierfür hatte er seit seinem 12. Geburtstag eine einfache Übungsgeige, die aber Gott sei Dank im Dezember 2020 bei einer Reinigungsaktion seiner Mutter zerstört wurde, worüber V froh war. An seinem 16. Geburtstag (Anfang Januar 2021) hat ihm aber seine Tante T, die begeisterter Fan von V’s Geigenkünsten ist und vor ihrem Autounfall selbst Geige spielte, ihre alte Geige der Marke Scala geliehen (Wert knapp 10.000 Euro).

 

Durch das ewige Geigenspielen sieht V seine eSport-Karriere gefährdet, da ein echter Profi mehrere Stunden am Tag vor dem PC sitzen muss, um erfolgreich zu sein. Weiter ist er davon genervt, dass sein PC vielleicht für Office und Homeschooling ausreicht, sein eSport-Titel „Call of Duty“ aber nicht flüssig läuft. Aufgrund dessen beschließt er, die Geige zu Geld zu machen und sich neues Gaming-Equipment zuzulegen.

 

Die Eltern des V (nicht verheiratet und getrennt lebend) befinden sich aufgrund eines gemeinsamen Urlaubs in Quarantäne und halten sich deshalb in der Wohnung von V’s Mutter (M) auf. V wohnt in dieser Zeit allein in der Wohnung seines Vaters. Die Quarantäne macht sich V zu Nutze, um die Geige bei eBay-Kleinanzeigen einzustellen. Einen Tag nach der Anzeige, in der der V keinen Preis angegeben hatte, sondern nur schrieb: „Preis auf Verhandlungsbasis“, meldet sich der K (22 Jahre alt) bei V. V lädt den K in die Wohnung des Vaters ein, damit sich dieser die Geige ansehen kann. K spielt schon länger und ist von der Geige begeistert. K erkennt, dass es sich bei der Geige um eine gute und teure Geige handelt. Aber er möchte sichergehen, dass die Geige auch keine Risse hat und will diese gerne bei einem Fachmann prüfen lassen. Aufgrund dessen fragt K zunächst, ob die Geige auch dem V gehört und ob er sie für eine Untersuchung in einem Musikfachgeschäft mitnehmen könne.

 

Hierauf antwortet V, dass die Geige ein Vermächtnis seiner geliebten Oma sei und daher in seinem Eigentum stehe. Von der Mitnahme ist V nicht begeistert, sieht sich aber aufgrund des kurzen Zeitfensters, indem seine Eltern außer Haus sind, in einer alternativlosen Lage.

 

Nach drei Tagen schickt K dem V eine WhatsApp-Nachricht, in der er dem V 8.000 Euro für die Geige bietet. V, der den Wert der Geige nicht kennt, ist begeistert und antwortet mit einem „Thumbs up“-Emoji.

 

Am Folgetag holt V von K die 8.000 Euro ab. Als V wieder zu Hause zur Tür hereinkommt, überraschen ihn seine Eltern, die illegalerweise aus der Quarantäne zurückgekommen sind.

Sie begrüßen ihn mit großem Corona-Abstand und mit den Worten, dass ihnen „ihr Junge“ gefehlt hat und er doch mal was auf der Geige spielen soll. Sie hätten sich so darauf gefreut. V bekommt einen hochroten Kopf und beichtet das Ganze. Daraufhin sind die Eltern sehr enttäuscht. Als die Mutter des V´s mit ihrer Schwester T spricht, ist diese stinksauer über diese Undankbarkeit und die Verkennung der Kunst der Musik und will ihre Geige zurück.

 

Die T fordert den K auf, ihr die Geige zurückzugeben. Dieser meint, das müsse er nicht, er habe die Geige gekauft und auch 8.000 Euro dafür bezahlt. Nur wenn er diese zurückbekommt, will er die Geige zurückgeben.

 

 

Bearbeitervermerk:

In einem umfassenden Gutachten, das auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsprobleme eingeht, sind folgende Fragen zu beantworten:

 

Frage 1: Welche Ansprüche hat T gegen K

 

Frage 2: Welche Ansprüche hat K gegen V?

 

Hinweis: Etwaige Ansprüche aus einem evtl. vorliegenden Leihvertrag sind nicht zu prüfen.

 

 

 

Teil II:

Die Mutter (M) des V´s ist so schockiert, dass sie den armen Jungen 4 Jahre lang zum Geige üben genötigt hat, dass sie nunmehr beschließt, dem V sein Computerequipment zukommen zu lassen. Da sie sich aber mit Technik nicht so gut auskennt, schreibt sie ihrem arbeits- und mittellosen Bruder B (der technikaffin ist) eine WhatsApp, dass dieser in ihrem Namen einen Computer beim Saturn (S) kaufen soll, der für einen eSport-Profi geeignet wäre. Aber er solle nicht mehr als „10.000 Euro“ ausgeben. Vorher hatte die Mutter sich mit dem Vater beraten und gesagt, dass sie „1.000 Euro locker machen“ wollten. B, der sich über etwas Abwechslung in seinem Alltag freut, macht sich daraufhin sofort zum nächstgelegenen Saturn auf und kommt nach einem ausführlichen Beratungsgespräch zu dem Ergebnis, dass der „MSI Creator PC“ zu einem Kaufpreis von 2.000 Euro die beste Wahl unter den angebotenen Geräten ist. Er teilt dem Verkäufer Franz (F) mit, dass er das Gerät im Auftrag seiner Schwester kaufe und dieses daher am besten gleich an ihre Adresse geliefert werden solle. Als ein Mitarbeiter des Saturns eine Lieferung des PCs verbunden mit einer Rechnung über 2.000 Euro vorbeibringt, fällt auf, dass die Mutter sich in der Hektik des Schreibens bei WhatsApp vertippt und eine Null zu viel geschrieben hat. Sie nimmt den PC nicht an und klärt das Ganze auf. Sie ruft, nur um sicher zu gehen, auch nochmal beim Filialleiter (F) des Saturns an und sagt, sie wollte ihrem Bruder B nur eine Vollmacht in Höhe von 1.000 EUR ausstellen und habe sich lediglich vertippt. Daher werde sie den PC nicht bezahlen. Der Filialleiter besteht trotzdem auf Zahlung des Kaufpreises, hilfsweise will er aber zumindest die entstandenen Verpackungs- und Lieferkosten i.H.v. 50 Euro haben.

 

Der Filialleiter hat den Vorfall mittlerweile der Rechtsabteilung des Saturn gemeldet. Diese fragt sie nun, ob der Saturn die Zahlung des Kaufpreises oder alternativ wenigstens die Verpackungs- und Lieferkosten von M verlangen kann.

 

Bearbeitervermerk:

Erstellen Sie ein umfassendes Gutachten, das auf alle von der Rechtsabteilung aufgeworfenen Rechtsprobleme eingeht. Erstellen Sie gegebenenfalls ein Hilfsgutachten.

 

 

 

Hinweise für die Bearbeitung und Abgabe:

  • Es sind rechts 1 cm, links 6 cm, oben 2 cm und unten 1 cm Rand zu lassen.
  • Als Schriftart ist „Times New Roman“ zu wählen.
  • Schriftgrad 12 mit 1,5-zeiligem Abstand, normale Laufweite.
  • Der maximale Umfang der Arbeit beträgt 35.000 Zeichenausschließlich Deckblatt, Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis.
  • Das Deckblatt sollte zumindest Vor-und Nachname, Anschrift und Matrikel-Nummer enthalten.
  • Der Arbeit ist eine unterzeichnete Erklärung über die eigenständige Erstellung beizufügen.
  • Eine digitale Version auf CD oder USB-Stick ist nichteinzureichen, sondern nur auf Nachfrage.
  • Die Abgabe hat bis spätestens 20. April 2021, 11:00 Uhr (letzte Leerung –großer Briefkasten für Seminararbeiten rechts neben dem Dekanatsbriefkasten!) zu erfolgen.
  • Bei Übersendung der Arbeit durch die Post gilt als fristwahrend der Poststempel spätestens des 20. April 2021.
  • Die Anmeldephase für die Hausarbeit beginnt am 22.Februar 2021, 12:00 Uhrund endet am 31. März 2021, 12:00 Uhr

 

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Liebe Studierende,

aufgrund einiger Nachfragen:
 

  • "Die 35.000 Zeichen sind inkl. der Fußnoten und Leerzeichen zu verstehen. Der größere Seitenrand ist nur beim Gutachten notwendig. Die Schriftgröße bezieht sich natürlich nur auf das Gutachten, die Fußnoten sollten in Schriftgröße 10 und mit einem Zeilenabstand von 1,0 formatiert werden."
     
  • Bei den im Sachverhalt genannten Personen „Verkäufer Franz (F)“ und „Filialleiter (F)“ handelt es sich um verschiedene Personen. Wählen Sie bitte für Ihr Gutachten eine eindeutige Bezeichnung und nicht nur die Abkürzung F, da es andernfalls zu Missverständnissen kommen könnte.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie im Übrigen immer die Formatierungsvorschläge im Werk von Holm Putzke "Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben" Ihrer Arbeit zugrunde legen.

Viel Erfolg!
Ihr
Martin Maties

 

 

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