DPM 2025

DE PROCESSIBUS MATRIMONIALIBUS 2025 an der Ludwig-Maximilians-Universität München

 

Im Jahr 2025 fand De Processibus Matrimonialibus (DPM) am 20. und 21. November zum letzten Mal in der „Großen Aula“ der LMU statt. Für die rund 130 Teilnehmenden bestand die Möglichkeit, in Präsenz in München teilzunehmen oder sich online über Zoom zuzuschalten.

Referenten und Moderatoren: v.l.n.r. Prof. Dr. S. Mückl, Offizial Dr. G. Hörting, P. Prof. Dr. N. Schöch OFM, Prof. Dr. Dr. E. Güthoff, Dr. Dr. A.-M. Bader, Prof. Dr. S. Konrad, Vizeoffizial A. Lungu, Prof. Dr. Dr. A. Michl, PD Dr. K.-H. Selge © Universität Augsburg

Die Veranstaltung begann mit der Begrüßung des Auditoriums durch Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und einer kurzen Einführung in die langjährige Veranstaltungsreihe. Anschließend folgte das erste Referat von P. Prof. Dr. Schöch OFM (Rom) zum Thema „Die Strafverhängung durch außergerichtliches Dekret und dessen Anfechtung in der Rechtsprechung der Apostolischen Signatur“. Er begann mit einer begrifflichen Klärung und unterschied dabei das Strafgebot vom Strafdekret. Danach erläuterte er den Ablauf einer Strafverhängung durch ein außergerichtliches Dekret und schloss seinen Vortrag mit dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit (criterium proportionalitatis) sowie dessen Anwendung in der Rechtsprechung der Apostolischen Signatur.

Im Anschluss moderierte PD Dr. Karl-Heinz Selge den zweiten Vortrag des Vormittags an. Prof. Dr. Stefan Mückl (Rom) referierte über „Die Pflicht zur Anzeige von Straftaten nach kirchlichem und staatlichem Recht“. Er stellte zunächst grundlegende Überlegungen zur Rechtspflicht einer Meldung an und unterschied zwischen universalkirchlichem und partikularrechtlichem Ansatz. Sein Resümee fiel durchwachsen aus, verbunden mit dem Wunsch nach einer klareren rechtlichen Ausgestaltung. Anschließend erläuterte er das in diesem Zusammenhang deutlich eindeutiger gefasste staatliche Recht, das nur für einen konkreten Tatbestand (§ 138 StGB) eine Anzeigepflicht vorsieht. Zum Abschluss bot er einen Überblick über die weltweite Rechtslage.

Nach der Mittagspause kündigte Frau Prof.in Dr.in Sabine Konrad den ersten Vortrag des Nachmittags an. Vizeoffizial Alexander Lungu (Augsburg) sprach über „Eherechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Priesterbruderschaft St. Pius X.“ Zu Beginn stellte er einen konkreten Fall aus seiner Praxis vor und erläuterte die Entwicklung des rechtlichen Status der FSSPX. Anschließend interpretierte er die cc. 1111 §1, 1109 und 1108 §1 CIC/1983 im Hinblick auf die Folgen der Suspension für die Trauvollmacht. Den Vortrag schloss er mit drei Beispielen aus der Rechtsprechung der Römischen Rota sowie einem Fazit zu seinem Anfangsfall.

Als letztes Highlight des ersten Tages hielt Offizial Dr. Gerhard Hörting (Graz) sein Referat zum Thema „Spirituelle Gewalt als Straftatbestand“. Er stellte die Frage, ob ein neues Delikt geschaffen oder bestehende Normen entsprechend ausgelegt werden müssten, um spirituellen Missbrauch wirksam ahnden zu können. Er ging auf bisherige Entwicklungen sowie drei aktuelle Fälle ein, stellte die relevanten Strafnormen vor und diskutierte Anwendungsmöglichkeiten und Bedenken hinsichtlich c. 1399 CIC/1983. Abschließend beleuchtete er die Vor- und Nachteile von Disziplinar- und Strafrecht im Umgang mit spirituellem Missbrauch und bekräftigte die Notwendigkeit einer Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen des Missbrauchs.

Am Freitagmorgen begrüßte Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff das Auditorium und stellte die erste Referentin des Tages vor. Prof.in Dr.in Dr.in Andrea Michl (München) hielt einen Vortrag zum Thema „Die kirchlichen Gerichte in der Reform der Römischen Kurie von Paul VI. bis Franziskus“. Sie erläuterte zunächst den zwölfjährigen Reformprozess unter Papst Paul VI. und ging dabei insbesondere auf die drei römischen Tribunale ein, etwa auf die Aufteilung der Apostolischen Signatur in zwei Abteilungen. Anschließend widmete sie sich Papst Johannes Paul II. und den Neuerungen der Kurienkonstitution Pastor Bonus im Hinblick auf die drei Gerichte, insbesondere die Apostolische Pönitentiarie. Es folgte ein kurzer Überblick zu den geringen Reformen unter Papst Benedikt XVI., bevor sie ihren Vortrag mit den wesentlichen Veränderungen unter Papst Franziskus und der neuen Kurienkonstitution Praedicate Evangelium abschloss.

Als letzte Referentin der Tagung stellte Frau Dr.in Dr.in Anna-Maria Bader (Erfurt) „Überlegungen zu den Statistiken der kirchlichen Eheverfahren“ vor. In einem anschaulichen Vortrag präsentierte sie zunächst den weltweiten Rückgang der Eheverfahren in der I. Instanz. Danach stellte sie ihre eigenen Indizes (Rückstau- und Systemindex) vor, mit denen sie die Effizienz der Gerichte weltweit analysierte. Anschließend zeigte sie die Entwicklung der Ehenichtigkeitsverfahren hinsichtlich Beginn und Abschluss in der II. Instanz auf und machte die Auswirkungen von Mitis Iudex deutlich. Des Weiteren ging sie auf die Prozessergebnisse der I. und II. Instanz ein und schloss mit einem Überblick zu den aktuellen Entwicklungen der Ehenichtigkeitsverfahren in Deutschland.

Im Anschluss fand die Verleihung des Studierendenpreises DPM statt, der in diesem Jahr von Prof. Dr. Dr. Güthoff an Herrn Declan O’Keeffe (Leuven) überreicht wurde. Außerdem erhielt Marike Jall (Augsburg) das Zertifikat des Studiums DPM.

Zum Abschluss teilte Prof. Dr. Dr. Güthoff dem Auditorium bedauerlicherweise das Ausscheiden von PD Dr. Karl-Heinz Selge als Mitbegründer und Veranstalter der Zeitschrift mit. Er wurde von den Teilnehmenden mit standing ovations gebührend geehrt. Mit bewegenden Worten verabschiedete sich PD Dr. Selge nach 31 Jahren von der DPM-Bühne und versprach ein Wiedersehen als Teilnehmer im nächsten Jahr. Anschließend richtete Prof. Dr. Dr. Güthoff seine abschließenden Worte an das Auditorium.

Bericht & Foto: Sarah Hermannskirchner 

 

Die Referate werden in der Zeitschrift DPM, Band 33, veröffentlicht. Dieser erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2026. 

 

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