De Processibus Matrimonialibus (DPM)

„De Processibus Matrimonialibus“ - kurz „DPM“ - wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter*innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen.

Inzwischen dient die jährliche Veranstaltung DPM auch der wissenschaftlichen Fortbildung von Kirchenrechtler*innen, Theolog*innen und Jurist*innen, der Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen sowie dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

 

Die Internationalität der Referent*innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z.B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis, Forschung und Lehre, wovon insbesondere auch die anwesenden Nachwuchswissenschaftler*innen durch die Vorträge und Gespräche profitieren können, mit sich.

 

Alle Referate werden in der Zeitschrift DPM, der einzigen Fachzeitschrift zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozessrechts im deutschsprachigen Raum, publiziert. Somit haben die Referent*innen die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Veröffentlichung.

 

Im Jahr 2020 wurde das Studium DPM für die Studierenden der Universität Augsburg eingerichtet. Es soll die Studierenden für die Beratung im Hinblick auf die Einleitung eines Ehenichtigkeitsverfahrens sensibilisieren und befähigen.

 

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