Habilitationsschrift

  • Die wissenschaftliche Habilitationsleistung kann in Form einer Monographie oder als kumulative Habilitationsschrift eingereicht werden. Die schriftliche Habilitationsleistung muss grundsätzlich eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache beinhalten. Die formalen Vorgaben gemäß Anlage 1 sind zu beachten
  • Monographie: Sie soll die Forschungsergebnisse des Habilitationsprojekts darstellen und im Kontext des aktuellen Stands der Wissenschaft diskutieren.
  • Kumulative Habilitationsschrift: Voraussetzung für eine kumulative Habilitation ist neben den qualitativen Anforderungen an die Forschungsleistungen in den zu beurteilenden Arbeiten, dass sich die Mehrzahl der Arbeiten auf einen Forschungsschwerpunkt bezieht. (Detailanforderungen siehe unter Punkt 3 „Wissenschaftliche Leistungen“)
  • Die kumulative Habilitation muss eine Einleitung und eine Diskussion in deutscher oder englischer Sprache beinhalten, welche übergeordnet die den Publikationen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Fragestellungen beschreibt und darlegt, wie die Veröffentlichungen zusammenhängen und auf welchen Forschungsschwerpunkt sie sich beziehen. Es muss außerdem klar hervorgehen, welchen Beitrag die Habilitandin/ der Habilitand zu den Veröffentlichungen geleistet hat.

Wissenschaftliches Begutachtungsverfahren

  • Die Habilitandin/der Habilitand reicht 5 Exemplare der Habilitationsschrift inklusive der weiteren erforderlichen Unterlagen (s.u.) im Büro für Akademische Angelegenheiten ein, die im Auftrag der jeweiligen Vorsitzenden/des jeweiligen Vorsitzenden des Fachmentorats an die Mitglieder des Fachmentorats und die externe Gutachterin/ den externen Gutachter weitergeleitet werden.
  • Das Fachmentorat bestellt eine externe Gutachterin/einen externen Gutachter. Die Habilitandin/der Habilitand kann einen Vorschlag machen. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende informiert das Büro für Akademische Angelegenheiten über die Bestellung der externen Gutachterin/des externen Gutachters. Das Fachmentorat selbst erstellt ein gemeinsames Gutachten.
  • Die Gutachten sollen innerhalb von 2 Monaten nach Bestellung vorliegen. Das wissenschaftliche Begutachtungsverfahren gilt damit als eröffnet.
  • Im Büro für Akademische Angelegenheiten sind folgende Unterlagen durch die Habilitandin/den Habilitanden einzureichen:
    • ein aktualisierter Lebenslauf
    • ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen (siehe Vorlage Publikationsleistungen)
    • fünf Exemplare der Habilitationsschrift
    • die Habilitationsschrift in digitaler Form
    • der Nachweis einer Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungsmaßnahmen nach § 5 HabO Medizin
    • der Nachweis der Facharztanerkennung bei klinischen und klinisch-theoretischen Fachgebieten gemäß der Weiterbildungsordnungen für Fachärztinnen und Fachärzte. Ausnahmen sind Fächer, in denen keine Facharztqualifikationen vorgesehen sind
    • eine Versicherung an Eides Statt, dass die schriftliche Habilitationsleistung selbstständig verfasst und die Herkunft des verwendeten oder zitierten Materials ordnungsgemäß kenntlich gemacht wurde

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