Die Zielvereinbarung

  • Spätestens vier Monate nach Annahme der Habilitandin/des Habilitanden legt die/der Vorsitzende des Fachmentorats der Dekanin/ dem Dekan einen Vorschlag zur schriftlichen Zielvereinbarung vor, welche Art und Umfang der für eine Habilitation notwendigen Leistungen in Forschung und Lehre entsprechend der Anforderungen der Habilitationsordnung festlegt. Die Feststellung bereits erbrachter Lehrleistungen bzw. die Planung für zukünftige Lehrleistungen soll mit der Studiendekanin/dem Studiendekan abgestimmt werden.
  • Die Zielvereinbarung wird auf der Basis folgender Entscheidungsgrundlagen formuliert
    • die Leistungen in der Lehre
    • die Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungsmaßnahmen
    • die bisherigen Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommene Arbeiten
    • sonstige Leistungen/ Weiterbildungsmaßnahmen

 

  • Die Zielvereinbarung wird schriftlich abgefasst und von der Habilitandin/dem Habilitanden sowie der oder dem Vorsitzenden des Fachmentorats unterzeichnet. Sie wird mit Gegenzeichnung durch die Dekanin/den Dekan wirksam.
  • Die Habilitandin/der Habilitand erhält eine Bestätigung über die Unterzeichnung der Zielvereinbarung durch die Dekanin/den Dekan inklusive der unterschriebenen Zielvereinbarung in Kopie.

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