Zwischenevaluierung

  • Die Zwischenevaluierung erfolgt in der Regel spätestens 2 Jahre nach der Annahme als Habilitandin/Habilitand (§ 9 AHabO).
  • Forschungs- und Lehrleistungen werden überprüft. Es soll beurteilt werden, ob das Habilitationsverfahren innerhalb des vereinbarten Zeitplans (in der Regel vier Jahre ab Annahme als Habilitandin/ Habilitand) abgeschlossen werden kann. Die/der Vorsitzende des Fachmentorats lädt dazu die beiden weiteren Mitglieder sowie die Habilitandin/den Habilitanden zu einem Fachgespräch ein.
  • Die erbrachten Lehrleistungen werden zunächst der Studiendekanin/dem Studiendekan zur Prüfung vorgelegt ( demeda@med.uni-augsburg.de) und von ihr/ihm unterzeichnet. Die Habilitandin/der Habilitand legt den Lehrnachweis anschließend dem Fachmentorat vor.
  • Fällt die Zwischenevaluation positiv aus, wird das Habilitationsverfahren ohne besonderen Beschluss des Fakultätsrats fortgesetzt. Das Fachmentorat legt der Dekanin/dem Dekan einen Bericht über das Ergebnis der Zwischenevaluation vor (max. 1 Seite).
  • Stellt das Fachmentorat fest, dass die vereinbarten Leistungen voraussichtlich nicht erbracht werden können, berät der Fakultätsrat über die Stellungnahme des Fachmentorats und beendet bei gleicher Einschätzung das Habilitationsverfahren.
  • Die Zwischenevaluation kann nur in Ausnahmefällen entfallen. In diesen Fällen muss der Dekanin/dem Dekan eine ausführliche schriftliche Begründung des Fachmentorats vorgelegt werden.
  • Über das Ergebnis der Zwischenevaluation erteilt die Dekanin/der Dekan der Habilitandin/dem Habilitanden einen Bescheid.

Suche