Informationen für Studieninteressierte und Erstsemester

Zulassung

 

 

Die Studienplatzvergabe des M.A. ANIS erfolgt über ein Zulassungsverfahren.

 

Zulassungsvoraussetzungen

 

 

Fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn eine der beiden im Masterstudiengang Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft gewählten Sprachkomponenten in einem Hauptfach, einem Teilfach oder im Rahmen einer Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten studiert wurde, wobei mindestens 30 LP auf sprachwissenschaftliche Inhalte entfallen.

(Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge der Phil.-Hist. Fakultät vom 09.01.2013, gültig ab Wintersemester 2012/13)

D.h. je nach Sprachenkombination:

x

x

x

Deutsch als Fremdsprache:


Kenntnisse auf Niveau C1/C2 GER, Nachweis:

  • für Muttersprachler: gilt als nachgewiesen
  • für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland: durch DSH 2, TestDaF 4 (in allen Teilbereichen) bzw. durch alle gleichwertigen Zertifikate. Eine detaillierte Auflistung finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur DSH Prüfung an der Universität Augsburg

Achtung: Studienbewerber aus dem Ausland müssen auch bei der Sprachenkombination Englisch + romanische Sprache einen zertifizierten Deutschnachweis Niveau C1/C2 GER erbringen.

Englisch:


Kenntnisse auf Niveau C1/C2 GER, Nachweis möglich durch:

  • Universitätsabschluss mit Englisch als Hauptfach, Teilfach oder Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (Bei ausländischen Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt werden.)
  • Muttersprache Englisch
  • einen internationalen, standardisierten Sprachtest, z.B. IELTS 7,0 oder TOEFL 100

Französisch, Italienisch bzw. Spanisch:


Kenntnisse auf Niveau C1/C2 GER, Nachweis möglich durch:

  • Universitätsabschluss mit Französisch, Italienisch bzw. Spanisch als Hauptfach, Teilfach oder Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (Bei ausländischen Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt werden.)
  • Muttersprache Französisch, Italienisch bzw. Spanisch
  • ein offizielles Sprachzertifikat einer Schule, Hochschule oder Sprachenschule

Nachweis möglich durch:

  • Schulzeugnis
  • ein offizielles Sprachzertifikat einer Schule, Hochschule oder Sprachenschule
  • Sprachkurse an Volkshochschulen
  • bisheriges Studium (Studiengang oder studienbegleitend absolvierte Sprachkurse)
  • Muttersprache, wenn die Muttersprache nicht Deutsch und nicht eine der beiden gewählten Sprachen ist

Bewerbung

Online-Bewerbung für das Sommersemester 2024

 

Die Bewerbungsfrist für den MA ANIS im Sommersemester 2024 ist abgelaufen. Das Portal VIBS wird voraussichtlich im Laufe des Monats Mai für die Online-Bewerbung für das Wintersemester 2024/25 freigeschaltet. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen sowie die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen.

Die Bewerbung erfolgt in digitaler Form. Eine Einreichung der Unterlagen in Papierform ist für die Bewerbung nicht notwendig.

  1. Bachelorzeugnis (oder vergleichbares Studienabschlusszeugnis)
  2. Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records)
  3. Nachweis von Kenntnissen in beiden gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 der Zulassungsvoraussetzungen)
  4. Nachweis von Kenntnissen in einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 (s. Punkt 3 der Zulassungsvoraussetzungen)

Das Einreichen von Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht verpflichtend vorgesehen.

 

Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden: Wenn Sie im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss in vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind (Ausnahme: China, Vietnam und Mongolei nur mit Original der APS-Bescheinigung)
  2. Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) in vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch verfasst wurden
  3. Nachweis über Deutschkenntnisse (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universität Augsburg)
  4. Nachweis von Kenntnissen in beiden gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 der Zulassungsvoraussetzungen)
  5. Nachweis von Kenntnissen in einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch Muttersprache nachgewiesen sind, s. Punkt 3 der Zulassungsvoraussetzungen).

Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 3) muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.

 

Das Einreichen von Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht verpflichtend vorgesehen.

 

Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden: Wenn Sie im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.

Zur Onlinebewerbung

 

 

 

Bewerbungsfrist

für das jeweils folgende Sommersemester:  
ca. Mitte/Ende November des Vorjahres bis spätestens 01. März (Empfehlung: bis Mitte Januar, insbesondere bei Bewerbungen aus dem Ausland)

 

für das jeweils folgende Wintersemester:     
ca. Mitte/Ende Mai bis spätestens 01. September (Empfehlung: bis Mitte Juli, insbesondere bei Bewerbungen aus dem Ausland)

 

 

Eine frühzeitige Bewerbung wird dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten, da in diesem Fall mit längeren Bearbeitungszeiten (z.B. für Visum oder andere bürokratische Formalitäten) zu rechnen ist. Bei einer fristgerechten, aber späten Bewerbung könnten diese Bearbeitungszeiten die Einschreibung und den ordnungsgemäßen Studienbeginn gefährden.

 

 

 

 

 

Einschreibung

Nach erfolgreicher Online-Bewerbung folgt die Immatrikulation in der Studierendenkanzlei.

 

Die Frist zur Einschreibung für den Masterstudiengang ANIS wird Ihnen mit Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

 

Informationen und weitere Hinweise zur Einschreibung für den Masterstudiengang ANIS finden Sie auf folgender Seite.

 


Wir raten dringend zu einer möglichst frühzeitigen Immatrikulation, damit Sie alle nötigen Informationen und Zugangsdaten für die Kurseinschreibung und für die Kursteilnahme rechtzeitig erhalten und Ihr erstes Semester organisieren können.

Informationen zum Studienbeginn

Herzlich willkommen an der Universität Augsburg und im M.A. ANIS!

 

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres 1. Semesters unbedingt die Vorgaben und Fristen der jeweiligen Lehrstühle. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Lehrveranstaltungsverzeichnis, welchem die Modulstuktur zu Grunde liegt.

 

Die Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgt über das Kursverwaltungssystem Digicampus. Bitte achten Sie auf die dort angegebenen Anmeldezeiträume.

 

Für eine Individuelle Beratung steht Ihnen die ANIS-Studienkoordination gerne jederzeit zur Verfügung. Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die am Studiengang beteiligten Lehrstühle.

 

 

 

 

Einführungsveranstaltung zum Masterstudiengang ANIS im Sommersemester 2024


Termin: Donnerstag, 11. April 2024

Uhrzeit: 14:00 – 15:00 Uhr
Raum: 1005, Gebäude D

 

Die Teilnahme wird dringend empfohlen. Neben der offiziellen Begrüßung und der Vorstellung des Studiengangs wird es die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen geben. Mit offenen Fragen können Sie sich im Anschluss an die Studienberatung wenden.

 

 

 

 

 

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