Ein Auslandssemester kann in der Regel gut in den Studienverlauf integriert werden. Prüfungen, die Sie in einem Auslandssemester absolvieren, können, falls einschlägig, als Studienleistungen angerechnet werden. Nehmen Sie unbedingt schon bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes Kontakt mit den Modulbeauftragten des Studiengangs auf, um anhand des Angebots der ausländischen Hochschule Möglichkeiten einer möglichst umfänglichen Leistungsverbuchung zu prüfen. Prüfen Sie genau, ob es sich bei den ins Auge gefassten Modulen um Mastermodule handelt! Informieren Sie sich bitte vorab über die Erfahrungen des Auslandsamts/ früherer Austauschstudierender mit der von Ihnen ins Auge gefassten Austauschuniversität. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall auch die zuständigen Berater(innen) der jeweiligen Universität.

 

Der Auslandsaufenthalt (insbes. über das „Erasmus+“-Programm) muss frühzeitig geplant werden (die reguläre Bewerbungsphase für Erasmus+-Plätze ist jedes Jahr zu Beginn des Wintersemesters für ein Auslandsstudium im darauffolgenden akademischen Jahr; die Bewerbung für ein Auslandssemester im WiSe erfolgt also zwei Semester im Voraus, für ein Auslandssemester im SoSe drei Semester im Voraus). Informationen erteilt das Akademische Auslandsamt, http://www.aaa.uni-augsburg.de/ . Restplätze werden häufig auch in kürzerer Frist vergeben, die Auswahl ist zu diesem Zeitpunkt jedoch schon deutlich geringer.

 

Im Erasmus-Programm ist in mehreren Etappen das Learning Agreement („before – during – after the mobility“) auszufüllen. In diesem Dokument werden die Kurse verzeichnet, die an der Gastuniversität besucht werden, sowie die Module, für die die im Ausland erbrachten Leistungen in Augsburg angerechnet werden. Dafür müssen möglichst umfängliche Informationen über das Semesterprogramm der jeweiligen Gastuniversität vorliegen. Die Kurswahl muss im Vorfeld von den Modulbeauftragten Ihres Studiengangs im Hinblick auf die gewünschte Anrechnung genehmigt werden. Anschließend wird in Absprache mit dem/r jeweiligen Erasmus-Fachbetreuer/in das Learning Agreement ausgefüllt (über die Erasmus-Betreuer informiert das Auslandsamt).

 

Die endgültige Anrechnung der an der ausländischen Universität verbuchten Leistungspunkte (und ggf. die Umrechnung der erreichten Noten) erfolgt nach Ihrer Rückkehr durch die Vorlage des jeweiligen Transcript of Records sowie das Anrechnungsformular des Prüfungsamtes. Den Anrechnungsantrag zeichnen im Regelfall die Modulbeauftragten des Studiengangs ab.

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