Die Masterarbeit im MA Interdisziplinäre Europastudien

 

Im Profilierungsbereich des Studiums (im Regelfall im dritten Semester) legen Sie das Fach bzw. die Option fest, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten. Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Anmeldung beim Prüfungsamt abzugeben. Natürlich sind interdisziplinär angelegte Themen möglich und erwünscht, aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt die Zuordnung jedoch immer zu einem Fach bzw. einem Erstprüfer / einer Erstprüferin (im Folgenden auch: Betreuer/ Betreuerin). Der Zweitprüfer / die Zweitprüferin kommt aus demselben oder einem weiteren Fach des Masterstudiengangs.

 

Am Beginn der Vorbereitungen zur Masterarbeit steht das Gespräch mit einem potentiellen Betreuer / einer potentiellen Betreuerin Ihrer Masterarbeit über Ihre Themenvorstellungen. Als Prüferinnen und Prüfer für Masterarbeiten fungieren die Professor(inn)en und Privatdozent(inn)en der beteiligten Fächer. Im Ausnahmefall und nur auf Antrag beim Prüfungsausschuss des Studiengangs können nicht habilitierte (d.h. promovierte) Lehrende als (Zweit-)Prüfer(in) für die Masterarbeit fungieren. Derartige Anträge stellen stets die Lehrenden, die als Prüfer(in) fungieren sollen.

 

Gemeinsam mit dem Erstprüfer/ der Erstprüferin legen Sie das Thema der Masterarbeit anschließend fest. Dies ist Voraussetzung für die Anmeldung Ihrer Masterarbeit beim Prüfungsamt bzw. beim Prüfungsausschuss – das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter https://www.uni-augsburg.de/de/studium/organisation-beratung/pruefungen/infos-und-antrage/philologisch-historische-fakultat-pruefungen/ („Protokoll für die Themenausgabe von Masterarbeiten“). Nach Anmeldung erhalten Sie ein Schreiben des Prüfungsamtes, aus dem der späteste Abgabetermin für die Masterarbeit hervorgeht.

 

Über Anforderungen und Umfang der Masterarbeit informieren die jeweiligen Betreuer(innen). Bitte beachten Sie vor Anmeldung der Masterarbeit noch einmal alle Regelungen, die zur Masterarbeit im Detail in der jeweils gültigen Prüfungsordnung (siehe Link auf der MA IES-Homepage) getroffen wurden (z.B. auch zu Fristen zur Rückgabe des Themas usf.).

 

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