Außerordentliche Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kindern im Sommersemester 2020

Erste Erkenntnisse weisen darauf hin, dass die Corona-Pandemie insbesondere für Frauen bzw. Wissenschaftlerinnen mit besonderen Herausforderungen einhergehen. Deshalb wollen wir, die Frauenbeauftragten der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät, inbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kindern im Rahmen unserer Fördermöglichkeiten unterstützen:

Deshalb können Nachwuchswissenschaftlerinnen im Sommersemester 2020 durch den coronabedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand von Kindern studentische Hilfskraftstunden in Höhe von von bis zu 364,80€ (entspricht etwa 10 Stunden/Monat für den Zeitraum von höchstens drei Monaten) beantragen. Aus dem Antrag muss ersichtlich werden, dass das Kind bzw. die Kinder aufgrund der Corona-Pandemie zur Zeit zuhause betreut werden müssen und keine Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann. Ein formloser Antrag (mit Hinweis auf das fachspezifische Betreuungsverhältnis) ist bis zum 15. Mai bei der Frauenbeauftragten der Fakultät (Prof. Dr. Elisabeth Naurath, ) einzureichen.

 

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Semester.

Die Frauenbeauftragten der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät

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