Verlängerung der Abgabefristen wg. Bibliotheksschließung

Die Abgabefristen bei Hausarbeiten verlängern sich prinzipiell um den Zeitraum, den die Universitätsbibliothek geschlossen hat. Die genaue Festlegung erfolgt in Absprache mit den Dozentinnen und Dozenten.

Bei BA-/MA-Abschlussarbeiten nimmt das Prüfungsamt von sich aus die Verlängerung der Bearbeitungsdauer um die Dauer der Schließung der Universitätsbibliothek vor.

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