Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2022/2023

Informationen zur Anmeldefrist im Wintersemester 2022/2023 finden Sie auf den Seiten des .

 

  • Bitte melden Sie sich unbedingt für alle Prüfungen an, in denen Sie eine Leistung erbringen möchten, die dann in STUDIS erscheint.
  • Studierende OHNE Pruefungsanmeldung im Pruefungsverwaltungssystem STUDIS sind grundsaetzlich nur dann zu Pruefungen zugelassen,  wenn diese  sich beim Pruefungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail beim zustaendigen Pruefungsamt gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gründen keine Anmeldung möglich war.
  • Die Beantragung einer Nachmeldung ist NUR in AUSNAHMEFAELLEN und bei nicht selbstverschuldeten Versäumnisfaellen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Grund des Versäumnisses) innerhalb von 2 Wochen nach der Prüfungsanmeldephase beim jeweiligen Prüfungsausschuss (per Brief des Antrages an das Prüfungsamt) moeglich.
  • Der/die Studierende muss eine solche „Meldung beim Prüfungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenueber der Prüfungsaufsicht  (bei einer Klausur, mündliche Prüfung etc. ) oder der Prüferin oder dem Prüfer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erfolgt dann unter „Vorbehalt“. Der Studierende muss sich nach der Prüfung für die nachträgliche Anmeldung im System und die Eintragung der Prüfungsleistung mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen.

 

 

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