Prüfungsanmeldungen für Winter 2021/2022

Anmeldung in STUDIS

 

  • Die Reguläre Frist zur Anmeldung für Prüfungen im Wintersemester 2020/2021: 20.12.2021 bis zum 12. 01.2022 (jeweils 12:00 Uhr).
     
  • Bitte melden Sie sich unbedingt für alle Prüfungen an, in denen Sie eine Leistung erbringen möchten, die dann in STUDIS erscheint.
  • Studierende OHNE Prüfungsanmeldung im Prüfungsverwaltungssystem STUDIS sind grundsaetzlich nur dann zu Prüfungen zugelassen,  wenn diese  sich beim Prüfungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail beim zuständigen Prüfungsamt gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gründen keine Anmeldung möglich war.
  • Die Beantragung einer Nachmeldung ist NUR in AUSNAHMEFAELLEN und bei nicht selbstverschuldeten Versäumnisfällen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Grund des Versäumnisses) innerhalb von 2 Wochen nach der Prüfungsanmeldephase beim jeweiligen Prüfungsausschuss (per Brief des Antrages an das Prüfungsamt) möglich.
  • Der/die Studierende muss eine solche „Meldung beim Prüfungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenüber der Prüfungsaufsicht  (bei einer Klausur, mündliche Prüfung etc. ) oder der Prüferin oder dem Prüfer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erfolgt dann unter „Vorbehalt“. Der Studierende muss sich nach der Prüfung für die nachträgliche Anmeldung im System und die Eintragung der Prüfungsleistung mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen.
  • Für Lehramtskandidaten: Bitte beachten Sie besonderen Regelungen für

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