Wie lange dauert das Praktikum? Und kann das Pflichtpraktikum auch aufsplitten? 

Insgesamt dauert das Pflichtpraktikum zwei Monate. Dabei ist eine Aufteilung auf zwei Praktikumsstellen möglich, die jeweils einen Monat dauern. Kürzere Zeiträume werden nicht akzeptiert. Wir empfehlen jedoch, dass Sie eher zwei Monate am Stück absolvieren und weitere Praktika dann eben freiwillig und nicht als Pflichtpraktikum absolvieren. 

 

Ich arbeite in meinem Praktikum nur Teilzeit oder wenige Stunden in der Woche, dafür bin ich aber mehrere Monate im Praktikum. Wie berechne ich da die zwei Monate Pflichtpraktikum? 

Sie rechnen ganz einfach mit einer Vollzeitstelle, d.h. 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche. Mit 40 Stunden in der Woche kommen Sie bei 8 Wochen (bzw. 2 Monaten) auf 320 Stunden - dies ist ein Richtwert, kleinere Abweichungen werden jedoch toleriert.

 

Zu welchem Zeitpunkt im Studienverlauf ist das Praktikum vorgesehen?

Das Berufsfeldpraktikum sollte zwischen dem 3. und dem 6. Semester absolviert werden.

 

Was tun, wenn ein Praktikum in das kommende Semester hineinreichen würde? 

Dauert ein Praktikum länger als die Semesterferien und reicht folglich in die Vorlesungszeit des neuen Semesters hinein, genügt es bei einer Zusatzdauer von zwei Wochen oder darunter, die Dozenten der betroffenen Lehrveranstaltungen zu informieren und die Vorgehensweise bezüglich eventuell nachzuholender Lehrinhalte mit ihnen zu besprechen. Reicht das Praktikumlänger als zwei Wochen in die Vorlesungszeit des neuen Semesters hinein, muss dies vor Antritt des Praktikums mit einem der Praktikumsbetreuer abgeklärt werden und Sie müssen die jeweiligen Lehrenden vorab informieren.

 

Gibt es vorgedruckte Praktikumsverträge seitens der Universität? 

Nein. Vertragsangelegenheiten sind mit der Praktikumsstelle zu klären.

 

Wo erhalte ich eine Bestätigung, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt? 

Manche Arbeitgeber wollen einen Nachweis, dass das angestrebte Praktikum ein Pflichtpraktikum ist. Eine entsprechende Bestätigung erhalten Sie bei einem der PraktikumsbetreuerInnen.

 

Kann man an der Vorbereitungssitzung auch teilnehmen, wenn man noch nicht genau weiß, bei welcher Stelle man das Praktikum ableisten wird? 

Ja. Sollte das Praktikum schließlich bei einer anderen als der geplanten bzw. gewünschten Praktikumsstelle absolviert werden, ist das vor Antritt des Praktikums mit einem der Praktikumsbetreuer zu besprechen.

 

Wann erfolgt die Anmeldung bei STUDIS? 

Die Anmeldung für STUDIS kann in einem beliebigen Semester erfolgen. Der Praktikumsbericht kann auch in späterer Semester abgegeben werden und muss nicht zwingend in dem Semester eingereicht werden, in dem die Eintragung in STUDIS stattgefunden hat. Sie können sich bspw. im WiSe 2018/2019 in STUDIS anmelden, den Praktikumsbericht samt Zeugnis aber erst im darauffolgenden SoSe 2020 einreichen. Wichtig ist dabei, dass Sie immer das Semester der Anmeldung in STUDIS (in dem Fall WiSe 2018/19) auf dem Deckblatt des Praktikumsberichts angeben, da wir sonst Ihre Prüfungsleistung nicht eintragen können.

 

Muss ich auch in die Vorbereitungssitzung, wenn ich das Praktikum bereits beendet habe bzw. bereits vor dem Studieneintritt abgeleistet habe? 

Ja, denn die Vorbereitungssitzung dient dazu, die Entscheidungsprozesse zu reflektieren und die Suchprozesse darzulegen.

 

Kann ich die Nachbereitungssitzung mitmachen, auch wenn das Praktikum noch nicht beendet ist? 

Das ist nur möglich, wenn Sie zwei Drittel der Zeit bereits abgeleistet haben.

 

Muss ich den Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis mit in die Nachbereitungssitzung bringen? 

Wichtig ist zunächst einmal, dass Sie den Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis ausschließlich zusammen abgeben können – wir akzeptieren also nur Unterlagen, die Beides enthalten. Sie können die vollständigen Unterlagen zur Nachbereitungssitzung mitbringen, jedoch ist es auch möglich, den Bericht und das Zeugnis jederzeit zusammen nachzureichen. Den Eintrag über das Bestehen des Moduls gibt es jedoch erst, wenn sowohl Vor- und Nachbereitungssitzung absolviert wurden und der Praktikumsbericht + Praktikumszeugnis vorliegen.

 

Muss ich für die Sitzungen eine Powerpoint-Präsentation oder ein Handout anfertigen? 

Nein. In der Nachbereitungssitzung müssen Sie lediglich einen mündlichen Vortrag vorbereiten. Die Vorbereitungssitzung besteht nur aus gemeinsamer Diskussion und Reflexion.

 

Muss ich zwei Praktikumsberichte anfertigen, wenn ich mein Praktikum aufgeteilt habe? 

Wenn Sie zwei Praktika absolviert haben, sollten Sie sich im Praktikumsbericht für die (interessantere) Stelle entscheiden. Zeugnisse müssen jedoch beide vorliegen.

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