Die Bewerbung für die Aufnahme in den Masterstudiengang "Sozialwissenschaften: Konflikte in Politik und Gesellschaft" erfolgt über die Online-Bewerbung an der Universität Augsburg (VIBS-Portal, ab ca. Ende Mai). Der Antrag muss inkl. aller Bewerbungsunterlagen bis möglichst 1. Juli im VIBS-Portal vorliegen.

 

Der Bewerbung beizufügen sind:

  • Nachweis über den Abschluss eines ersten Studiengangs (bspw. Bachelorzeugnis), aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen (vgl. § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung).
    • Falls Sie in Deutschland abgeschlossen haben, reicht eine einfache Kopie.
    • Falls Sie ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie bzw. beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer ein (insofern die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind). Falls das Zeugnis nicht vorliegt, ist die vorläufig gebildete Gesamtnote der bisherigen Prüfungsleistungen beizufügen ("Transcript of Records" o.ä.), ggf. ebenfalls in beglaubigter Übersetzung.
    • Falls Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, Sie aber bereits mindestens 150 Leistungspunkte erworben haben, legen Sie bitte eine Bescheinigung aller abgelegten Prüfungsleistungen sowie eine Bestätigung der auf Grundlage der bisher erbrachten Leistungen vorläufig gebildeten Gesamtnote bei. Die Gesamtnote muss mindestens 2,30 betragen oder die Abschlussarbeit muss mit 1,70 oder besser bewertet worden sein. Studierende der Universität Augsburg beantragen die vorläufige Bescheinigung bitte frühzeitig per E-Mail ( ssc@zv.uni-augsburg.de ) beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort über https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann. Erhalten Sie eine solche bedingte Zulassung, sind bestimmte Fristen zu beachten, um eine endgültige Zulassung zu erhalten! (Siehe § 4, Absatz 2 der Prüfungsordnung).
  • Geeignete Dokumentation zum studierten Studiengang (z.B. Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan), aus der hervorgeht, dass mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich sozialwissenschaftlicher Methoden sowie mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich sozialwissenschaftlicher Theorien erbracht wurden. Verwenden Sie dazu das
  • Nachweis von Deutschkenntnissen, falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung und Ihren Hochschulabschluss im Ausland erhalten haben (mindestens Niveau C1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens" (CEFR). Zu anerkannten Nachweisen s.
  • Nachweis von guten Englischkenntnissen (Niveau B2), insb. falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erhalten haben. Bildungsinländer können i.d.R. ihre Kenntnisse durch ihr Hochschulzugangsberechtigungszeugnis nachweisen. Zu anerkannten Nachweisen s.

Alle Unterlagen sind im VIBS-Portal hochzuladen.


 

 

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Fragen und Antworten ('Frequently Asked Questions')

Was genau ist mit sozialwissenschaftlichen Methoden und sozialwissenschaftlichen Theorien gemeint und reichen meine im Bachelor erbrachten Leistungen dafür aus?

Mit sozialwissenschaftlichen Theorien und sozialwissenschaftlichen Methoden ist ein bewusst weit gedehnter Begriff gewählt, um verschiedene Erklärungs- und Forschungsansätze zu beschreiben, die geeignet sind Sie auf diesen Studiengang vorzubereiten. Im Bereich "Theorien" sind hier vor Allem Konzepte aus den Disziplinen Politikwissenschaft und Soziologie gemeint, wobei auch konzeptuelle Veranstaltungen aus Nachbardisziplinen (z.B. Ethnologie, Wirtschaftswissenschaften) anerkannt werden. Bei "Methoden" handelt es sich vornehmlich um qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung, mitunter Veranstaltungen in Statistik, empirischer Feldforschung, etc., aber auch weitere Methoden wie z.B. Dokumentenanalyse. Ob Ihr Studiengang die geforderten 12 Punkte (jeweils) in diesen Bereichen erfüllt, entscheidet der Prüfungsausschuss. Wichtig ist bei der Bewerbung, dass Sie kenntlich machen, wo Sie entsprechendes Wissen erworben haben (Namen der Module, Veranstaltung, Vorgehensweise bei der Bachelorarbeit, etc.). Belege dazu (Modulauflistungen, Veranstaltungstabellen, „Transcript of Records“, oder andere geeignete Dokumentionen) fügen Sie einfach Ihrer Bewerbung bei. Einfache Kopien sind hier ausreichend. Um diese Nachweise zusammengefasst darzustellen, verwenden Sie bitte das Formular SKG-N.

 

Werden Praktika im Bewerbungsverfahren berücksichtigt?

Nein. Auch ein Motivationsschreiben ist nicht erforderlich und wird nicht berücksichtigt. Berücksichtigt werden nur Durchschnittsnote oder vorläufig gebildete Durchschnittsnote des Bachelorstudiengangs oder die Note der Bachelorabschlussarbeit (eine davon muss mindestens 2,3 (Durchschnitt) bzw. 1,7 (Abschlussarbeit) sein) sowie der Anteil an sozialwissenschaftlichen Theorien und Methoden im Studiengang (ungeachtet einzelner Teilnoten).

 

Ich habe vermutlich nicht die gewünschte Punktezahl aus den Bereichen sozialwissenschaftliche Methoden bzw. Theorien, kann ich mich trotzdem bewerben? / Ich bin mir nicht sicher, ob die gewünschte Punktezahl aus meiner Studiengangsdokumentation hervorgeht.

Bei Ihrer Bewerbung wird der Methoden- und Theorieanteil ihres Bachelorstudiums darauf geprüft, ob die von Ihnen studierten Veranstaltungen eine ausreichende Vorbereitung für die Anforderung im Masterstudiengang Sozialwissenschaften: Konflikte in Politik und Gesellschaft darstellen. Oft ist für den Bewerber / die Bewerberin klar ersichtlich, dass der eigene Bachelorstudiengang die geforderte Punktzahl umfasst hat und dass dies aus den standardisierten Unterlagen hervorgeht. Falls nicht, kann meistens nur die endgültige, offizielle Prüfung darüber Aufschluss geben. Sie haben keinen Nachteil zu befürchten, wenn Sie sich bewerben und unsicher sind, es kann durchaus passieren, dass der Prüfungsausschuss zu Ihren Gunsten entscheidet. Sie können Ihre Chancen dadurch verbessern, in dem Sie bei Ihrer Bewerbung klar kenntlich machen, welche Veranstaltungen mit sozialwissenschaftlichem Bezug Sie besucht haben. Eine möglichst genaue Auflistung und Erläuterung im offenen Antwortbereich im Formular SKG-N ist hier sehr hilfreich. Falls Ihre Hochschule nicht mit ECTS Punkten arbeitet, schildern Sie stattdessen den Umfang der Prüfung (z.B. Referat und Hausarbeit, X Seiten).

 

Mein Bachelorstudiengang hat definitiv nicht den geforderten Anteil an sozialwissenschaftlichen Inhalten umfasst. Kann ich diese Punkte nachholen?

Das ist bislang noch nicht vorgesehen - die erforderlichen Punkte im laufenden Studium nachholen können Sie nicht.

 

Ich habe den B.A. Sozialwissenschaften in Augsburg studiert. Muss ich den Methoden/Theorie-Teil im Studium darstellen?

Falls Sie den B.A. Sozialwissenschaften in Augsburg studiert haben, entfällt diese Anforderung. In diesem Fall wird lediglich Ihre Durschnittsnote bzw. BA-Arbeitsnote geprüft.

 

 

Müssen die Zeugnisse für die Bewerbung beglaubigt werden?
In Deutschland ausgestellte Zeugnisse müssen für die Bewerbung nicht beglaubigt werden. Es reicht, wenn Sie zur Einschreibung entweder das Original oder eine beglaubigte Kopie zur Ansicht mitbringen. Übersetzungen ausländischer Zeugnisse müssen von einer professionellen Übersetzerin bzw. einem professionellen Übersetzer stammen und schon für die Bewerbung beglaubigt werden.

 

Welches Niveau in Englisch ist für die Zulassung erforderlich?
Sie müssen in der Lage sein, englischsprachige Fachliteratur zu verstehen und zu verarbeiten. Formal ist es ausreichend, wenn Sie das Niveau B2 (europäischer Referenzrahmen) vorweisen können. Sie können dieses in der Regel durch ein Abiturzeugnis oder andere Hochschulzugangsberechtigungen nachweisen. Entsprechende Zeugnisse aus englischsprachigen Ländern werden ebenfalls anerkannt.

 

Wie weise ich meine Deutschkenntnisse nach, wenn ich die Hochschulzugangsberechtigung und den Hochschulabschluss in einem anderen Land als Deutschland erworben habe?
Sie können Ihrer Bewerbung entweder Zertifikate über bereits absolvierte und bestandene Deutschkurse oder offizielle Prüfungsergebnisse beilegen. Bei Kurszertifikaten müssen Sie mindestens C1 (Europäischer Referenzrahmen) nachweisen; bei TestDaF-Ergebnissen muss mindestens 4 in allen vier Teilbereichen, bei der DSH-Prüfung mindestens 2 erreicht worden sein.

Sie können die DSH-Prüfung auch direkt an der Universität Augsburg ablegen. Meistens findet sie ca. einen Monat vor Semesterbeginn statt.

 

Ist die Absolvierung eines Praktikums Voraussetzung für die Zulassung zum Studium?
Nein, ein Praktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung.

 

Kann ich auch im Sommersemester mit dem MA-Studium beginnen?
Eine Zulassung zum 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Der Wechsel in ein höheres Fachsemester ist zu jedem Semester möglich.

 

Kann ich mein Abschlusszeugnis nachreichen?
Ja. Alle Nachreichungen gehen an das Masterbüro der Studentenkanzlei. Falls Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, können Sie es bei Zulassung zum Masterstudium bis zum 30.9. des folgenden Jahres nachreichen. In diesem Fall legen Sie Ihrer Bewerbung bitte ein „Transcript of Records“ bei, aus dem alle Ihre bisherigen Studienleistungen mit den jeweiligen Leistungspunkten und Noten sowie nach Möglichkeit eine vorläufige Abschlussnote hervorgehen. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Eignungsverfahrens erhalten Sie, wenn Sie Ihr Zeugnis noch bis zum 1.10. des selben Jahres nachreichen, zum Wintersemester eine endgültige Zulassung. Ansonsten erhalten Sie eine vorläufige Zulassung unter der auflösenden Bedingung Ihr Zeugnis noch bis zum Ende des zweiten Semesters nachzureichen. Zusätzlich sind weitere Fristen bei einer bedingten Zulassung zu beachten (§ 4, Abs. 2 der PO): Sie müssen bei der Immatrikulation den Nachweis erbringen, ihre Bachelorarbeit abgegeben zu haben. Und bis spätestens zum 15.02. des Jahres nach der Immatrikulation müssen Sie eine Bestätigung über das Bestehen Ihres Studiengangs vorlegen.

 

Werden vorher erbrachte Studienleistungen anerkannt?
Ja, grundsätzlich können schon erbrachte Studienleistungen anerkannt werden, wenn sie gleichwertig zu den im Masterstudiengang verlangten Leistungen sind. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss nach Studienbeginn.

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