Versicherungen

Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Versicherungen für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Insbesondere werden

  • die Krankenversicherung,
  • die Rentenversicherung sowie
  • die Haftpflichtversicherung

näher erklärt.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht.

 

Nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, sondern auch begleitende Familienmitglieder müssen deshalb einen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen können. Die Krankenversicherung muss die medizinische Behandlung sowohl bei akuten Krankheitsfällen als auch bei Unfällen abdecken, jedoch nicht die Behandlung von Vorerkrankungen. Bei Vorerkrankungen muss der Patient die Kosten i.d.R. selbst tragen. Daher sollten beispielsweise Medikamente zur Behandlung von Vorerkrankungen bereits im Heimatland gekauft werden. 

 

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausländerbehörde einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen müssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.  

 

  • Deckt meine bisherige Versicherung die Arzt- und Krankenhauskosten in Deutschland ab?

    Kontaktieren Sie die Versicherung in Ihrem Heimatland, um zu klären, ob diese auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Auslandsaufenthaltes in Deutschland abdeckt. Dies ist häufig bei kürzeren Aufenthalten von unter drei Monaten der Fall. Die Versicherungsgesellschaft muss Ihnen dann schriftlich bestätigen, dass sie den Versicherungsschutz in Deutschland für Sie übernimmt. Falls der Versicherungsschutz jedoch Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht abdeckt, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.

    Bei längeren Aufenthalten, bei denen Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz anmelden, gilt folgendes:
    Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet, eine Krankenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen, soweit sie nicht gesetzlich krankenversichert oder nach Beamtenrecht beihilfeberechtigt ist.
    In diesem Fall, sollten Sie in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen.

    Es wird empfohlen, sich schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland mit einer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
     
  • Wie finde ich die richtige Krankenversicherung?

    Gesetzliche und private Krankenversicherungen

    Es gibt in Deutschland zwei Arten von Versicherungen: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die Auswahl an Versicherungsgesellschaften ist dabei sehr groß. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Pflicht. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt derzeit bei 66.600 EUR Brutto ( Stand ab 2023).
    Liegt Ihr Einkommen über dieser Grenze, so können Sie, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen.
    Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gilt seit dem 01.01.2019 der Beitragssatz von 14,6%. Unter Umständen dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Die Krankenversicherungsbeiträge (inklusive möglicher Zusatzbeiträge) werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen (Stand Januar 2022).
    Im Gegensatz dazu unterscheiden sich die privaten Krankenversicherungen oft sowohl in Bezug auf die Beiträge als auch auf die Leistungen erheblich voneinander. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich im Vorfeld genau zu informieren und mehrere Angebote miteinander zu vergleichen.
  • Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

    Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Krankenversicherungspflicht.
     
  • Aufenthalt mit Stipendium

    Bei einem Stipendium können Sie sich nur privat versichern. Sie sollten Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen fragen.
     
  • Regelung für EU-Bürger*innen

    Für längerfristige Auslandsaufenthalte (beispielsweise ein Forschungsaufenthalt für die Dauer eines Semesters oder Jahres) innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt statt der Europäischen Krankenversicherungskarte folgendes:

    Ist man im Heimatland gesetzlich krankenversichert, so stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 (früher: E 106) aus. Mit diesem Vordruck kann man sich und seine Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Über die deutsche Krankenkasse erhält man dann alle Leistungen, wie sie einem deutschen Krankenkassenmitglied zustehen. Die deutsche Krankenkasse stellt ihre Kosten anschließend der heimischen Krankenkasse in Rechnung.

    In Deutschland gesetzlich Krankenversicherten mit Familienangehörigen im Herkunftsland stellt die deutsche Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 (früher: E 106) aus. Mithilfe diesen Vordrucks können die im Herkunftsland gebliebenen Familienangehörigen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei in Anspruch nehmen. Die heimische Krankenkasse stellt ihre Kosten anschließend der deutschen Krankenkasse in Rechnung.

    Der Welcome Service des Akademischen Auslandsamtes darf aus Wettbewerbsgründen keine Empfehlung für bestimmte Krankenkassen bzw. Versicherungsgesellschaften geben.

    Wir haben für Sie jedoch einige hilfreiche Links zusammengestellt:
    Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier. 
    Eine Liste aller privaten Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.

(Quelle: Euraxess Deutschland)

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

Falls Sie an der Universität Augsburg oder bei einem anderen Arbeitgeber in Deutschland als Arbeitnehmer angestellt sind und eine Voll- oder Teilzeitstelle haben, führt Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt automatisch Rentenversicherungsbeiträge ab.
 

Anrechnung von Rentenzeiten


EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), die Schweiz und Abkommenspartner müssen bei der Prüfung ihrer Anspruchsvoraussetzungen Rentenzeiten, die in Deutschland geleistet wurden, berücksichtigen.

Versicherungszeiten aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können nicht mit deutschen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zusammengerechnet werden.

Wenn Sie im Laufe Ihres Berufslebens in verschiedenen Staaten gearbeitet und Beiträge in die jeweilige Sozialversicherung geleistet haben, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Versicherungsträgern der einzelnen Staaten nach Ihren Ansprüchen erkundigen. Beachten Sie, dass die Mindestzeiten (d.h. die Anzahl der Beitragsjahre) für einen Rentenanspruch von Land zu Land variieren können.
 

Grundsätzlich gilt, dass die Zahlung einer Gesamtrente durch einen Staat unter Berücksichtigung der Versicherungszeiten in den anderen Staaten nicht vorgesehen ist. Ausnahmen bestehen nur zur Vermeidung von Kleinstrenten. In jedem Land, in dem Sie versichert waren und Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, bleiben die Rentenversicherungsbeiträge daher solange bestehen, bis das nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates vorgesehene Rentenalter erreicht ist. Der Versicherungsträger jedes Staates gewährt Renten nach seinen nationalen Vorschriften. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls verschiedene Renten beziehen werden.

 

Erstattung von Rentenbeiträgen


Wenn Sie in ein Land zurückkehren, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, können Sie sich Ihre in Deutschland gezahlten Rentenbeiträge zurückerstatten lassen.
Nach einer Wartefrist von 2 Jahren können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge stellen.

 

Private Haftpflichtversicherung

Der Welcome Service empfiehlt den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, auch wenn sie vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist.

 

Obwohl eine Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, entscheiden sich die meisten hier lebenden Menschen für den Abschluss einer solchen Versicherung, da nach deutschem Recht jeder für Schäden haftet, die er absichtlich oder unabsichtlich verursacht.  Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, da ein Schaden jederzeit eintreten kann und daher eine private Haftpflichtversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen schützt, sehr wichtig ist. Einige Wohnungsanbieter verlangen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ohnehin.

Informationen zu verschiedenen Versicherungsarten, darunter auch Haftpflichtversicherungen, finden Sie in dieser Broschüre (Haftpflichtversicherung Seite 11 bis 13).

Diese Versicherung deckt Kosten, die durch Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden entstehen.

Obwohl das deutsche Recht keine Obergrenze für die Deckung von Schäden an der anderen Person, der Sie versehentlich einen Schaden zugefügt haben, vorschreibt, ist es keine gute Idee, sich für ein billiges Versicherungspaket zu entscheiden. Wir empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung zu wählen, die Schäden bis zu einer möglichst hohen Summe abdeckt, mindestens 10 Millionen Euro (laut Check24-Ratgeber).

Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel:

  • die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie z.B. Nutzungsausfall
  • (im Falle von verletzten Personen)
    • Bergungskosten
    • Behandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • Umbaukosten von Wohnung oder Haus
    • oft auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente
  • wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab


Beispiele dafür, was die private Haftpflichtversicherung abdeckt:

  • Sie lassen versehentlich das Handy Ihres Freundes fallen und müssen es ersetzen (Sachschaden)
  • Sie überfahren mit Ihrem Fahrrad einen Fußgänger (Sachschaden, Personenschaden)
  • Sie beschädigen den Holzboden Ihrer Wohnung beim Einzug (Sachschaden)

Der Deckungsumfang einer privaten Haftpflichtversicherung ist unterschiedlich und kann im Versicherungsvertrag nachgelesen werden, daher sollten Sie diesen vor der Unterzeichnung überprüfen.

Im Allgemeinen deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab:

  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • rein vertragliche Verpflichtungen, z.B. das Recht auf Rückzahlung eines Darlehens
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug verursacht werden (dafür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig)
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeugs verursacht werden ⇒ spezielle Haftpflichtversicherungen
  • Schäden, die durch Hunde oder große Tiere, wie z.B. Pferde, verursacht werden ⇒ spezielle Haftpflichtversicherungen
  • Schäden, die durch Extremsportarten/Gefahrensportarten verursacht werden ⇒ spezielle Haftpflichtversicherungen

In einer privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner sowie seine Kinder versichert. Kleine Haustiere wie Katzen oder Vögel sind ebenfalls mitversichert, Hunde und größere Tiere wie Pferde müssen jedoch gesondert versichert werden. Informieren Sie sich genau, wer und was versichert ist, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Die Kosten für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Deutschland hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.:

  • der Art der Haftpflichtversicherung
  • dem Umfang der Deckung
  • dem Anbieter der Versicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist vergleichsweise günstig, obwohl sie nach der Krankenversicherung die zweitwichtigste Versicherung in Deutschland ist. Insgesamt liegt der regelmäßige monatliche Preis für diese Art von Versicherung im Durchschnitt zwischen 3 € und 6 €, also unter 100 € jährlich.

Leider nein. Überlegen Sie sich vor Vertragsabschluss, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten wollen, denn ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag ist nur sehr schwer möglich.

Aufgrund der sehr dynamischen Situation empfehlen wir nicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, bevor Sie in Deutschland angekommen sind.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Empfehlungen für irgendwelche Haftpflichtversicherungen geben können.

Check24 ist eine nützliche Plattform zum Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass der Verweis auf Check24 keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und der Welcome Service empfiehlt dringend, vor einer Entscheidung verschiedene Versicherungsanbieter sorgfältig zu vergleichen.

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