Universitätsbibliothek | Zentrale Fotostelle
FOTO-PRODUKTION | Wir fotografieren für Ihren Lehrstuhl.
Die Zentrale Fotostelle gehört zum Referat 2, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, der Universitätsbibliothek und ist als interner Dienstleister für alle Fakultäten der Universität Augsburg tätig. Verfügen Sie also über eine Kostenstelle der Universität Augsburg, so können Sie bei uns folgende Dienstleistungen beauftragen:
• forschungstützende Reproduktionen und Sachaufnahmen
• Aufnahmen Innen- und Außenarchitektur
• Bildreportagen von Veranstaltungen der Universität
• Gruppenbilder zum Beispiel von Ihrem Lehrstuhl
• Studio-Portrait-Aufnahmen für die Internetseite der Universität
STAUGEFAHR | Danke für Ihre Geduld.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die Wartezeiten bei der Terminvergabe für unsere Dienstleistungen. Die Ursache hierfür ist die dynamisch steigende Nachfrage, die wir bei gleichbleibender Personalstärke zu bewältigen versuchen. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der jährlichen Auftragsmenge über einen Zeitraum von zehn Jahren und verdeutlicht die Dynamik.
AUFTRAGSANNAHME | Sie benötigen eine Kostenstelle der Universität Augburg.
Wenn Sie eine Kostenstelle der Universität Augsburg haben,
können Sie ihren Auftrag formlos und unbürokratisch unter den folgenden Telefonnummern erteilen:
Sie sprechen jeweils direkt mit den Fotografen:
Telefon: +49 821 598 - 5395
(alternativ: +49 821 598 - 5410)
oder per Email: Zentrale Fotostelle der Universität Augsburg
BILD-SUCHE | Sie sind auf der Suche nach vorhandenem Bildmaterial?
Mit konkreten Anfragen zu früher produzierten Aufnahmen wenden Sie sich bitte an:
• Archiv der Universität Augsburg
NUTZUNGSRECHTE
Für die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten ist die Antragstellerin/der Antragsteller selbst verantwortlich. Gleiches gilt für die Wahrung von Rechten Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechten). Jede gewerbliche oder entgeltliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken oder anderen Medien ist seitens der Universitätsbibliothek Augsburg genehmigungspflichtig. Die Antragstellerin/der Antragsteller ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung von Bildmaterial folgenden Nachweis zu erbringen: Universitätsbibliothek, Name der Fotografin/des Fotografen.