Gültig ab 1. November 1997

 

Diese Betriebsregelungen wurden nach § 7 der Betriebsordnung des Rechenzentrums von der Leitung des Rechenzentrums zur Durchführung eines ordnungsgemäßen und effektiven Rechner- und Netzbetriebs erlassen. Alle Betriebsregelungen des Rechenzentrums in älteren Fassungen sind damit ungültig.

Bestandteil dieser Betriebsregelungen sind die "Benutzungsrichtlinien für die Informationsverarbeitungssysteme des Rechenzentrums der Universität Augsburg". Zu beachten sind außerdem die gesondert herausgegebenen Hinweise und Merkblätter für die Nutzung der Dienste oder Rechner des Rechenzentrums.

Ferner sind auch die entsprechenden Benutzungsrichtlinien und Hinweise der jeweiligen Systembetreiber zu beachten. Es wird angestrebt, diese Richtlinien durch Benutzungsrichtlinien zu ersetzen, die für alle Informationsverarbeitungssysteme der Universität Augsburg gelten.

 

§1

Leistungsangebot des Rechenzentrums

 

Das Leistungsangebot des Rechenzentrums orientiert sich an den in der Betriebsordnung des Rechenzentrums genannten Aufgaben und den Empfehlungen des Senatsausschusses für Informationsverarbeitung nach Maßgabe der personellen und betrieblichen Möglichkeiten.

Das Rechenzentrum betreibt eine Informationsverarbeitungs-Infrastruktur (IV-Infrastruktur), bestehend aus Datenverarbeitungsanlagen (Rechnern), Kommunikationssystemen (Netzen) und weiteren Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung. Die IV-Infrastruktur ist in das deutsche Wissenschaftsnetz und damit in das weltweite Internet integriert.

Für die Nutzung des Leistungsangebots des Rechenzentrums sind diese Betriebsregelungen, insbesondere der Teil "Benutzungsrichtlinien für die Informationsverarbeitungssysteme des Rechenzentrums der Universität Augsburg" maßgebend.

 

§2

Bekanntmachungen des Rechenzentrums

 

Die aktuellen Ordnungen und Regelungen sowie weitere Informationen zur Nutzung des Dienstleistungsangebots des Rechenzentrums werden in der Regel (mindestens) an folgenden Stellen bekanntgemacht:

  •     am Anschlagbrett des Rechenzentrums im Eingangsbereich des Gebäudes des Rechenzentrums,
  •     im WWW-Server des Rechenzentrums unter "Allgemeine Informationen",
  •     im Mitteilungsblatt des Rechenzentrums "connect".

 

In Zweifelsfällen kann auch das Benutzersekretariat des Rechenzentrums angesprochen werden.

 

§3

Benutzersekretariat

 

Das Benutzersekretariat ist die Kontaktstelle zwischen den Benutzern und den Mitarbeitern des Rechenzentrums. Es befindet sich im Raum 2055, Gebäude NW1/RZ und ist in der Regel zu den in einem gesonderten Aushang bekanntgemachten Zeiten besetzt. Das Benutzersekretariat

  • nimmt Anträge zur Nutzung der IV-Infrastruktur des Rechenzentrums entgegen,
  • ist Beratungsstelle für elementare Benutzungsprobleme,
  • nimmt Hinweise auf Betriebsstörungen (Software, Hardware, Netz) entgegen,
  • gibt Auskunft zu den organisatorischen Einzelheiten im Rechenzentrum,
  • vermittelt den Kontakt zur Benutzerberatung und den Mitarbeitern des Rechenzentrums,
  • ist Anlaufstelle für den Verkauf von Informationsmaterialien,
  • verwaltet die Zugangskarten zu den Räumen des Rechenzentrums,
  • nimmt die Anmeldungen zu Kursen des Rechenzentrums entgegen,
  • gibt die Teilnahmebestätigungen zu den Kursen aus,
  • ist erste Ansprechstelle für alle hier nicht geregelten Fälle.

Der Verkauf von Informationsmaterialien etc. wird in Abstimmung mit der Haushaltsabteilung der Universität gesondert geregelt.
 

 

§4

Nutzung des Leistungsangebots

 

Für die Nutzung des Leistungsangebots des Rechenzentrums ist in der Regel ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dies gilt insbesondere für die

  • Nutzung der Internetdienste durch Studenten,
  • Nutzung der Modemzugänge,
  • Nutzung des Registrierungspools des Rechenzentrums (ausgenommen die erstmalige Benutzung mit dem Ziel der Registrierung),
  • Nutzung der CIP-Pools der Fakultäten, soweit sie sich dem Benutzerverwaltungssystem des Rechenzentrums angeschlossen haben.

 

Die Einzelheiten sind in den "Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Rechenzentrums der Universität Augsburg" geregelt . Die Bestimmungen dieser Richtlinien sind verbindlich anzuerkennen.

 

Der Anschluß von DV-Geräten an das Datennetz der Universität Augsburg wird im § 9 geregelt.

 

§5

Beratung für Studenten der Universität Augsburg

 

Das Rechenzentrum organisiert eine Beratung für Probleme, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Studentenarbeitsplätze im Gebäude NW1/RZ entstehen. Die Beratung erfolgt durch Studentische Hilfskräfte; Ort und Zeit werden durch Aushang bekanntgegeben. Die Studentenberatung ist zuständig für

  • den Macintosh-Pool, Raum 1012/1013 (Sport/Mathematik),
  • den Microsoft-Pool, Raum 2040 (Mathematik),
  • den Registrierungspool/Internetpool , Raum 2034 (Rechenzentrum).

 

Die Benutzerberatung für den Datenbankpool im Raum 2035 (Informatik) wird gesondert durch den Lehrstuhl für Praktische Informatik II (Datenbanken und Informationssysteme) organisiert. Die Benutzerberatung für den Unix-Pool im Raum 1015 wird durch die Institute für Mathematik und Informatik gemeinsam organisiert.

 

Die Benutzerberatung für die anderen Pools wird durch die jeweils zuständige Fakultät organisiert.

 

§6

Beratung für die Mitarbeiter der Universität Augsburg

 

Das Rechenzentrum berät im Rahmen seiner Möglichkeiten die DV-Betreuer der Fakultäten und sonstigen Bereiche.

Die Beratung der Mitarbeiter der Universität Augsburg erfolgt generell durch die jeweiligen DV-Betreuer der Fakultäten und sonstigen Bereiche. Eine Beratung von "Endbenutzern" kann vom Rechenzentrum nur in besonderen Ausnahmefällen und nur im Einverständnis mit dem zuständigen DV-Betreuer erfolgen. Ausgenommen hiervon ist das in dieser Betriebsregelung beschriebene Beratungsangebot des Rechenzentrums für spezielle Applikationen.

Das Rechenzentrum organisiert eine Beratung für Benutzung spezieller Software (beispielsweise TeX), spezieller Hardware (z.B. Schriftenleser und CD-Brenner) und Kommunikationstechniken (z.B. Modemzugang, Videokonferenz). Näheres wird durch Aushang bekanntgemacht und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.

In Ergänzung zum Beratungsangebot gibt das Rechenzentrum halbjährlich das Mitteilungsblatt "connect" heraus, das über aktuelle Entwicklungen im Rechenzentrum berichtet und Hinweise zur effektiven Nutzung der IV-Infrastruktur enthält.
 

 

§7

Datensicherung

 

Die Benutzer sind in jedem Falle selbst für die Sicherung ihrer Daten verantwortlich. Ungeachtet dessen werden vom Rechenzentrum in regelmäßigen Abständen auf ausgewählten Systemen Datensicherungen durchgeführt. Bei Verlust von Daten kann gegebenenfalls auf die Sicherung des Rechenzentrums (nach Absprache) zurückgegriffen werden, jedoch wird vom Rechenzentrum keine Garantie für die Wirksamkeit und Vollständigkeit der Sicherung oder die Korrektheit und Aktualität der Daten übernommen.
 

 

§8

Spezialgeräte

 

Das Rechenzentrum stellt einige Rechner, Programme und Geräte für spezielle Anwendungen zur Verfügung. Zur Zeit werden angeboten

  • ein CD-Brenner zum einmaligen Beschreiben von CD-Rohlingen,
  • ein Schriftenleser zur Texterkennung,
  • ein Farbdrucker (Postscript, thermotransfer),
  • ein Videokonferenzsystem,
  • ein tragbarer Video-Projektor zum Anschluß an PCs und Workstations bis zu einer Auflösung von 1024x768 Pixeln.

 

Die Nutzung dieser Geräte erfolgt in Absprache mit dem Benutzersekretariat (Schriftenleser, Videokonferenzsystem, Video-Projektor) oder der Studentenberatung (CD-Brenner, Farbdrucker). Für die Abdeckung der Verbrauchskosten wird ein Kostenbeitrag erhoben (CD-Rohlinge, Farb-Output). Die Höhe des Kostenbeitrags ist abhängig von den aktuellen Beschaffungskosten und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.
 

 

§9

Betrieb des Datennetzes der Universität Augsburg und Anschluß von Geräten der Informationsverarbeitung

 

Das Rechenzentrum betreibt das Datennetz der Universität Augsburg. Erweiterungen, Ergänzungen oder Korrekturen an der Netzstruktur dürfen nur vom Rechenzentrum vorgenommen oder in Abstimmung mit dem Rechenzentrum in Auftrag gegeben werden. Wer ein Gerät der Informationsverarbeitung (z.B. PC, Workstation, Server) an das Datennetz anschließen will, wendet sich an den für ihn zuständigen DV-Betreuer. Jeder Neuanschluß und Umzug, jede Stillegung von Geräten ist dem Rechenzentrum mitzuteilen (Formblatt "Antrag auf Zuteilung einer Netzadresse").

Netzwerkkarten für Personalcomputer und zugehörige Anschlußkabel können gegen Verrechnung der Beschaffungskosten vom Rechenzentrum bezogen werden. Die Abwicklung erfolgt durch das Sekretariat des Rechenzentrums.

Das Rechenzentrum ist für die Adreß- und Namensvergabe für die Domäne Uni-Augsburg.DE verantwortlich. Es betreibt im Verbund des weltweiten "Domain Name Service (DNS)" jeweils einen "Primary Name Server" und einen "Secondary Name Server" für die Universität Augsburg. Die Verantwortung für die Vergabe der IP-Adressen und IP-Namen liegt beim Rechenzentrum, ist aber für einige Bereiche an die dortigen DV-Betreuer delegiert. Sofern einzelne Bereiche in Absprache mit dem Rechenzentrum selbst einen "Primary Name Server" betreiben, sind sie auch für die Korrektheit und Vollständigkeit der Einträge im Nameserver für ihren Bereich verantwortlich; in anderen Fällen ist eine Meldung der Kenndaten an das Rechenzentrum verbindlich vorgeschrieben.

Die modernen Techniken der Datenkommunikation arbeiten auf Basis verschiedener Protokolle (TCP/IP, IPX, NetBEUI, NetBIOS, Appletalk, u.a.), die unterschiedliche Auswirkungen auf die Netztopologie und die Konfiguration von "aktiven Netzkomponenten" (z.B. Routern) haben können. Deshalb ist der Einsatz eines jeden Protokolls vorher mit dem Rechenzentrum abzustimmen.
 

 

§10

Externer Zugang zum Datennetz

 

Das Rechenzentrum betreibt einen Modemserver, über den der externe Zugang zum Datennetz der Universität Augsburg ermöglicht wird. Der Zugang wird in der Regel gewährt für:

  • Studenten der Universität Augsburg,
  • Mitarbeiter der Universität Augsburg,
  • Gäste der Universität Augsburg,
  • Studenten und Mitglieder anderer Hochschulen, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern bereits eine Zugangsberechtigung zur dortigen IV-Infrastruktur gewährt wurde. Ausgenommen hiervon sind Studenten und Mitarbeiter der Fachhochschule Augsburg.

 

In allen genannten Fällen kann die Einrichtung einer Zugangskennung von der Zustimmung der Leitung des Rechenzentrums abhängig gemacht werden.

Anderen Personen und Einrichtungen kann der Zugang mit Zustimmung der Leitung des Rechenzentrums gewährt werden. Die Zustimmung kann aber ohne Angabe von Gründen versagt werden.

Für Mitarbeiter der Universitätsbibliothek kann das Rechenzentrum den Modemzugang nur mit schriftlicher Zustimmung des Leiters der Universitätsbibliothek einrichten.

Zur Antragstellung und Einrichtung der Zugangskennung wenden sich (a) Studenten der Universität Augsburg und (d) Studenten und Mitglieder anderer Hochschulen, etc. direkt an das Benutzersekretariat des Rechenzentrums, (b) Mitarbeiter und (c) Gäste der Universität an den für sie zuständigen DV-Betreuer.
 

 

 

§11

Netzunterbrechungen

 

Das Rechenzentrum versucht alle Wartungs- und Pflegearbeiten an den Komponenten des Datennetzes und Arbeiten, die eine Unterbrechung im lokalen Netz wahrscheinlich machen, nach Möglichkeit auf die Zeit

Montag 8:00 bis 11:30 Uhr

zu legen. Das Wartungsfenster für die Komponenten des Anschlusses an das Wissenschaftsnetz (B-WIN) wurde vom Betreiber (DFN-Verien/ DeTeSystem) auf die Zeit

Dienstag 6:30 bis 7:30 Uhr

festgelegt. Netzunterbrechungen, die auf solche Wartungsarbeiten zurückzuführen sind, werden nicht gesondert angekündigt.

Vorhersehbare Störungen im Zuge von Netzarbeiten werden in der Newsgruppe uni-augsburg.netz bekanntgegeben. Unvorhersehbare Störungen und Unterbrechungen werden sobald nähere Informationen bekannt sind über EMail an die DV-Betreuer gemeldet (sofern möglich). Nach Möglichkeit werden solche Störungsmeldungen auch über den Anrufbeantworter (Nebenstelle 2010) verbreitet.

 

 

§12

Electronic Mail

 

Das Rechenzentrum betreibt einen zentralen Mailserver für die Domäne Uni-Augsburg.DE und organisiert ein verteiltes Mailsystem auf Basis des Protokolls SMTP für die Universität Augsburg. Die Mailadressen haben generell die Form

Vorname.Nachname@Bereich.Uni-Augsburg.DE.

Die Einrichtung der Mailadresse beantragen Studenten beim Rechenzentrum, die Mitarbeiter der Universität bei ihrem DV-Betreuer. Die aktuelle Liste der Bereiche und die zugeordneten DV-Betreuer wird gesondert bekanntgemacht und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.

Basis für die Vergabe von Mailadressen ist die vom "Senatsausschuß für Informationsverarbeitung (IV-Ausschuß)" verabschiedete Schrift "Konzept einer Namensstruktur im Datennetz für die Universität Augsburg (Stand 20.5.1994)".

Besonderheiten für die EMail-Benutzung, beispielsweise die Beschränkung der Größe von EMails oder die Verwendung des POP-Protokolls, werden in den Hinweisen zur Benutzung der einzelnen Mailserver geregelt.

 

§ 13
Informationsserver

 

Das Rechenzentrum betreibt die folgenden zentralen Informationsserver der Universität Augsburg:

 

ftp.Uni-Augsburg.DE     anonymer FTP-Server,
news.Uni-Augsburg.DE     News-Server, eingebunden in das bayerische Hochschulnetz,
www.Uni-Augsburg.DE     zentraler WWW-Server der Universität Augsburg,
wwwProxy.Uni-Augsburg.DE     WWW-Proxyserver der Universität Augsburg.

 

Die Nutzung dieser Informationsdienste kann in der Regel ohne eine formale Zugangsberechtigung erfolgen. Gleichwohl sind die Bestimmungen der Benutzungsrichtlinien sinngemäß verbindlich einzuhalten. Das Rechenzentrum kann zusätzliche organisatorische Regelungen treffen, die gesondert bekannt gemacht werden.
 

 
§ 14
Zentrale Server des Rechenzentrums

 

Das Rechenzentrum betreibt einen Computeserver, einen Applikationsserver und einen Fileserver auf Basis von Unix.

Das Rechenzentrum betreibt derzeit zusätzlich Server für EMail und/ oder WWW für folgende Bereiche:

Archiv, Asta, Gast, Geo, HDZ, IEK, KTHF, Personalrat, RZ, Sport, SZ, WiSo, ZSK.

Das Rechenzentrum betreibt einen Windows-NT Server mit den Auskunftssystemen

    Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
    Telefonbuch für Deutschland

Der Zugriff kann ohne formale Zugangsberechtigung prinzipiell von verschiedenen Betriebssystemplattformen aus geschehen, darf aber erst erfolgen, wenn eine Microsoft Lizenz für den Zugriff auf einen Windows-NT Server erworben wurde (Client Lizenz).

Nutzungshinweise werden gesondert bekanntgemacht und sind beim Benutzersekretariat zu erfragen.
 

 
§ 15
Softwarelizenzen

 

Das Rechenzentrum erwirbt spezielle Softwarelizenzen, die an Endbenutzer weitergegeben werden können (in der Regel gegen Kostenerstattung). Die Liste der Lizenzprogramme wird gesondert bekanntgegeben und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.

 
§ 16
Verwaltungsrechner

 

Der Verwaltungsrechner MX500 wird als "zentraler Server" eingestuft und vom Rechenzentrum betrieben. Abgedeckt sind damit die üblichen Aufgaben eines Systemverwalters zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rechners (Systemaktualisierung, Datensicherung, Überwachung des laufenden Betriebs, Benutzerverwaltung, Spoolverwaltung). Ausdrücklich nicht abgedeckt sind damit alle "Anwendertätigkeiten" soweit sie ohne "root"-Berechtigung durchgeführt werden können.

Das Rechenzentrum übernimmt die Aufgaben des Informix-Datenbankadministrators (Einrichten der Onlinesysteme für die Projekte, Sicherung, Tuning). Ausdrücklich nicht übernommen wird die Funktion des Datenbankverwalters für die einzelnen Anwendungsdatenbanken (z.B. DIAPERS, SOS, MBS, etc.).
 

 
§ 17
Entsorgung

 

Das Rechenzentrum unterstützt die Anwender bei der Entsorgung von Verbrauchsmaterialien (Tonerkassetten, Disketten, Bänder, etc.). Die Abwicklung erfolgt durch das Sekretariat des Rechenzentrums.
 

 
§ 18
Schlußbestimmungen

 

Für hier nicht geregelte Fälle kann die Leitung des Rechenzentrums von Fall zu Fall zusätzliche Regelungen erlassen.

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