Präambel

Für die Nutzung der PC-Arbeitsräume für Studierende der Universität Augsburg (CIP-Pools) gelten die Benutzungsrichtlinien des Rechenzentrums der Universität Augsburg. Darüber hinaus gelten bei der Nutzung der CIP-Pools die nachfolgenden Regelungen. Die Regelungen sind Bestandteil der nach §7 der Betriebsordnung des Rechenzentrums erlassenen Betriebsregelungen.

 

§1 Nutzungsberechtigung, Vorrang von Lehrveranstaltungen

 

Die CIP-Pools der Universität stehen allen Studierenden innerhalb der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Anmeldung an den Geräten erfolgt über die RZ-Benutzerkennung.

Lehrveranstaltungen, Übungen und Tutorien unter Anleitung von Donzenten/‑innen und Tutoren/‑innen besitzen Vorrang vor freiem Üben. Es besteht daher kein Anspruch auf bestimmte freie Übungszeiten. Nachdem sich die Zeiten für freies Üben im Laufe des Semesters auch kurzfristig ändern können, wird darum gebeten, die aktuellen Belegungspläne der einzelnen CIP-Pools vor Ort zu beachten.

 

§2 Urheberrecht, Lizenzbedingungen

 

Die auf den Geräten installierten Betriebssysteme, Programme und Dokumentationen dürfen von den Nutzern nicht auf andere Datenträger übertragen werden. Die Nutzung der Geräte ist ausschließlich zu Ausbildungszwecken gestattet, eine gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Es ist nicht gestattet, andere als die von der Universität Augsburg zur Verfügung gestellte Software zu betreiben.

 

§3 Behandlung der Geräte und Einrichtungsgegenstände

 

Die Geräte und Einrichtungsgegenstände in den CIP-Pools sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Die vorgegebene Hard- und Softwarekonfiguration darf nicht verändert werden. Eventuelle Zusatzausstattung wie Drucker, Scanner, Kopierer oder Beamer sind gemäß der Anleitungen zu benutzen.

Diebstähle werden zur Strafverfolgung angezeigt.

 

§4 Eigene Dateien, Verbot schädlicher Software

 

Eigene Dateien sind ausschließlich in den persönlichen, auf zentralen Servern bereitgestellten Bereichen (z.B. H:-Laufwerk bzw. Homeverzeichnis) zu speichern. Lokal auf den PC-Arbeitsplätzen gespeicherte Dateien werden in der Regel regelmäßig gelöscht. Software, die für andere Systeme schädlich werden kann (Viren, Würmer, Trojaner, …) darf weder vorsätzlich noch fahrlässig gespeichert oder geöffnet werden.

 

§5 Rauchen, Essen und Trinken

 

Zum Schutz der elektronischen Geräte, insbesondere von Tastatur und Maus, sind das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) sowie der Verzehr jeglicher Speisen und Getränke in den CIP-Pools untersagt.

 

§6 Kontrollen und Verstöße

 

Das Personal des Rechenzentrums bzw. der zuständigen IT-Referate in den Fakultäten ist zu Kontrollen berechtigt, kann verlangen, dass Nutzer der CIP-Pools sich ausweisen, und ist berechtigt, die jeweils notwendigen Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

 

Ein Verstoß gegen die Nutzungsregelungen für CIP-Pools kann den Widerruf der Nutzungsberechtigung (Sperre der RZ-Benutzerkennung) zur Folge haben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Nutzer für Schäden und sonstige Nachteile, die der Universität durch sie entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen haften.

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