Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde persönlich anzumelden, wenn Sie eine neue Wohnung in Augsburg beziehen.

 

Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage ist die Anmeldung nur noch per E-Mail möglich. Dazu schicken Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Hochschulbetreuungsstelle, welche Ihre Unterlagen, nach erfolgter Prüfung, an die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg weiterleitet: service@aaa.uni-augsburg.de

 

  • Reisepass (inklusive Visum, falls zutreffend)
  • Wenn Sie ohne Visum eingereist sind, fügen Sie bitte einen Nachweis über den Grund Ihres Aufenthalts bei (z.B. Zulassung zum Studium oder Sprachkurs, Praktikumsvertrag, etc.)
  • Falls vorhanden: Aufenthaltstitel (inklusive dem grünen Zusatzblatt)
  • Anmeldeformular
  • Wohnungsgeberbestätigung (diese wird vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben)

 

Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.

 

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