Grundsätzliche Infos

Augsburger Studierende mit einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft müssen vor dem Auslandssemester sowohl ihren Aufenthalts-Status in Deutschland als auch den Status im Gastland sehr präzise abklären. Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kümmern Sie sich bitte unbedingt frühzeitig darum!

 

Bei den Planungen sollten Sie beachten, dass jeder Aufenthaltstitel bei einem Aufenthalt außerhalb Deutschlands von mehr als 6 Monaten erlischt. Dabei werden mehrere Auslandsaufenthalte zusammengezählt! 

 

Zum Beispiel: Anfang Januar bis Anfang Mai Auslandssemester in Schweden, Mitte Mai bis Mitte Juli Aufenthalt im Heimatland. Damit sind die 6 Monate überschritten. Ihr Aufenthaltstitel ist erloschen. Sie können nicht mehr ohne Visum nach Deutschland einreisen. 

Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland

Melden Sie den geplanten Auslandsaufenthalt umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland:

 

  • Studierende, die ihren Wohnsitz in der Stadt Augsburg haben, kontaktieren die Hochschulbetreuungsstelle. Studierende, die ihren Wohnsitz im Landkreis Augsburg haben, kontaktieren bitte das Landratsamt. Studierende, deren Wohnsitz, die weder in der Stadt noch im Landkreis Augsburg wohnen, kontaktieren bitte auch die Hochschulbetreuungsstelle, um eine individuelle Auskunft zu erhalten, an welche Stelle sie sich wenden müssen.
  • Klären Sie ab, welche Auswirkungen der Auslandsaufenthalt auf Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat: Erlischt z.B. Ihre Aufenthaltserlaubnis dadurch? Benötigen Sie ein erneutes Visum für die Rückkehr nach Augsburg? Benötigen Sie eine Verlängerung der aktuellen Aufenthaltserlaubnis um den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes abzudecken?

Visum für das Gastland

Kümmern Sie sich schnellstmöglich um das Visum für Ihr Gastland:
 

  • Informieren Sie sich beim zuständigen Konsulat über die Visumsregelungen des Ziellandes (Voraussetzungen, Beschränkungen)
  • Wenn Sie das Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms machen, kommt eventuell für Sie eine Aufenthaltsbescheinigung im Rahmen der so genannten „REST-Richtlinie“ in Betracht. Informieren Sie sich darüber bei Ihrer Gasthochschule im Ausland (s.u.)
  • Tragen Sie alle notwendigen Dokumente zusammen und planen Sie genug Vorlaufzeit für die Beantragung und Ausstellung des Visums bzw. Aufenthaltsbescheinigung ein.
  • Die Webseiten und Kontaktdaten aller Vertretungen (Botschaft und Konsulate) anderer Staaten in Deutschland finden Sie unter  http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/VertretungenFremderStaatenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

Halten Sie mit Ihrer Gasthochschule Rücksprache: 

  • Mit Ihrer Nominierung wird die Gasthochschule zwar bereits über Ihre Staatsbürgerschaft informiert. Trotzdem sollten Sie noch selbst darauf hinweisen und um Informationen bitten.
  • Viele Hochschulen haben einen Leitfaden oder andere Angebote zur Unterstützung. Möglicherweise kann Ihr ‚Letter of Acceptance‘ auch früher ausgestellt werden, da Sie diesen für das Visum oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen

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