Erasmus+: Praktika / praktische Forschungsaufenthalte für Promovierende
Möglichkeiten für Promotionsstudierende
Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Promotionsstudierende der Universität Augsburg die Möglichkeit, für einen praktischen Forschungsaufenthalt im Ausland einen Zuschuss zu beantragen.
Es stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- reguläre Langzeit-Forschungspraktika im Ausland (2 bis 12 Monate)
- Kurzzeitaufenthalte im Ausland (5 bis 30 Tage) (= short term)
Fördersätze "short term"
Projekt 2023:
(Forschungs-)Praktika, die am 01.10.23 oder danach beginnen, werden aus dem Projekt 2023 gefördert.
Für den Auslandsaufenthalt setzt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:
Mobilitätsdauer | Mobilitätszuschuss |
Mögliche zusätzliche Zuschüsse |
Mögliche zusätzliche Zuschüsse für nachhaltiges Reisen |
Tag 5-14 der physischen Mobilität | 79 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro | ggf. einmalig 50 Euro |
Tag 15-30 der physischen Mobilität | 56 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro | ggf. einmalig 50 Euro |
* fewer opportunities = social top up, siehe unten.
Diese Fördersätze gelten weltweit.
Darüberhinaus können folgende Zuschläge beantragt werden:
- Green Travel - Bitte beachten Sie, dass die Universität Augsburg im Projekt 2023 den Zuschlag für Green Travel für Praktika sowohl in den Programm- als auch den Partnerländern ermöglicht. Basis hierfür sind die Regelungen für Programmländer. Reisekosten werden im Projekt 2023 für SMP pauschal nur für Auslandspraktika der Internationalen Dimension außerhalb der Regionen 13 und 14 erstattet, die ein Social Top Up (siehe unten) erhalten.
Ein Social Top Up ( "Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 100 € bzw. 150 €
- für Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. einer chronischen Krankheit oder Realkostenerstattung ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie für eine evtl. Realkostenerstattung Kontakt mit dem AAA auf!
- für Studierende mit Kind(ern)
- für erwerbstätige Studierende
- für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Details zu den Erasmus+-Social Top Ups sind dieser Broschüre zu entnehmen.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Das (Forschungs-)Praktikum der Kategorie "short term" muss eine Dauer zwischen 5 und 30 Tagen haben. Praktische Aufenthalte mit einer Dauer zwischen zwei und 12 Monaten können als Langzeitmobilität gefördert werden. Aufenthalte mit einer Dauer zwischen einem und zwei Monaten können nicht über Erasmus+ gefördert werden.
- Antragstellende, die bereits über Erasmus+ gefördert wurden, müssen noch einen Restförderanspruch von mind. 5 Erasmus+-Tagen übrig haben.
- Es muss sich um eine Vollzeitmaßnahme handeln.
- Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
- Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
- Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs können nach Ihrem Studienabschluss eine Förderung über Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Förderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollständig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch während Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der Förderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
- Die Universität Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne Frist, wobei das Stipendium vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Platzzusage vorliegt.
-
Ein bereits absolviertes Praktikum kann rückwirkend nicht gefördert werden. Ein bereits laufendes Praktikum kann nur für die noch nicht absolvierten Zeiträume gefördert werden, sofern diese den Anforderungen an die Mindestlaufzeit entsprechen.
Antragsunterlagen
Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt über Mobility Online. Voraussetzungen für die Beantra´gung sind:
- eine Platzzusage
- eine Immatrikulation (Studierende) für das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte).
Den Zugangslink erhalten Sie von Frau Alt-Rudin. Um den Bewerbungsprozess zu beginnen, halten Sie bitte Ihre Praktikumsplatzzusage, Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, in dem Ihr Praktikum beginnt, und ein gültiges Ausweisdokument bereit. Alle weiteren Unterlagen werden über das System Mobility Online generiert.
Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.
Wichtig
Die Platzsuche erfolgt durch die Studierenden selbstständig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation, sondern das Programm bietet die Möglichkeit einer finanziellen und ideellen Unterstützung.
Eine Förderung können Sie für Forschungsaufenthalte in Unternehmen und Einrichtungen, die im öffentlichen und privaten Bereich tätig sind, erhalten.
Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.
Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, können im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. Mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Graduiertenzentrums.
Ein absolviertes (Forschungs-)Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilität ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zuständigen Prüfungsamt durch das AAA veranlasst.