Förderdauer Erasmus+

Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Studierende der Universität Augsburg die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Ausland finanziell unterstützen zu lassen.

Sie haben dabei die Möglichkeit, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) für jeweils 12 Monate eine Förderung zu erhalten, wobei:

  • die 12 Monate nicht am Stück absolviert werden müssen
  • sich die 12 Monate sowohl aus einem Erasmus+-Studium und einem Erasmus+-Praktikum zusammensetzen können
  • das Praktikum in einem sinnvollen fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Studium steht.

Für die Diplom- und Staatsexamensstudiengänge sind 24 Monate Förderzeit möglich.

 

 

Fördersätze

Projekt 2022:

 

Praktika, die zwischen dem 01.10.22 und dem 31.09.23 beginnen, werden aus dem Projekt 2022 gefördert. Praktika, die am 01.10.23 oder danach beginnen, werden aus dem Projekt 2023 gefördert. Die Unterlagen hierfür werden ab ca. August zur Verfügung stehen.

 

Seit dem Projekt 2021 können über Erasmus+ Praktika weltweit gefördert werden. Hierbei wird unterschieden zwischen sog. „Programmländern“ (klassische Erasmus+-Teilnahmeländer) und „Partnerländern“ (Internationale Dimension). Es gelten folgende Fördersätze:

 

Programmländer: (Übersicht Programmländer)

 

750,-- € für 30 Tage Praktikum für Programmländer der Gruppe 1:                  

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

 

690,-- € für 30 Tage Praktikum für Programmländer der Gruppe 2:                    

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

640,-- € für 30 Tage Praktikum für Programmländer der Gruppe 3:                    

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

 

 

Partnerländer: (Übersicht Partnerländer)

 

600,-- € für 30 Tage Praktikum für Partnerländer der Region 13:                                 

Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt

 

750,-- € für 30 Tage Praktikum für Partnerländer der Region 14:                   

Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (nur für Praktika ohne Tier 5-Visum)

 

700,-- € für 30 Tage Praktikum für Partnerländer aller anderen Regionen:                 

Das sind alle Länder, die bisher nicht aufgeführt wurden.

 

In diesen o.g. Summen ist der Top Up (Zuschlag) für Praktika bereits enthalten, sofern zutreffend. Weitere Zuschlagsmöglichkeiten sind:

 

  • Green Travel -  Bitte beachten Sie, dass die Universität Augsburg im Projekt 2022 den Zuschlag für Green Travel für Praktika sowohl in den Programm- als auch den Partnerländern ermöglicht. Basis hierfür sind die Regelungen für Programmländer. Reisekosten werden im Projekt 2022 für SMP nicht erstattet.

Ein Social Top Up ("Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 250,-- € monatlich:

  • Social Top Up für Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. einer chronischen Krankheit oder Realkostenerstattung ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie für eine evtl. Realkostenerstattung Kontakt mit dem AAA auf!
  • Social Top Up für Studierende mit Kind(ern)
  • Social Top Up für erwerbstätige Studierende
  • Social Top Up für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Details zu den Erasmus+-Social Top Ups sind dieser Broschüre zu entnehmen.

 

 

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 60 Tagen umfassen (und wird für maximal 12 Monate gefördert).
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
  • Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
  • Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
  • Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs können nach Ihrem Studienabschluss eine Förderung über Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Förderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollständig aufgebraucht ist. Bitte melden Sie sich noch während Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der Förderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
  • Die Universität Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne Frist, wobei das Stipendium möglichst vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Praktikumsplatzzusage vorliegt.

 

 

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen erhalten Sie von Frau Alt-Rudin. Sie können angefordert werden, sobald eine Praktikumsplatzzusage vorliegt.

 

Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.

 

 

Wichtig

Die Praktikumssuche erfolgt durch die Studierenden selbstständig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation für Praktika, sondern das Programm bietet die Möglichkeit einer finanziellen und ideellen Unterstützung.

 

Eine Zusage für einen Praktikumsaufenthalt ist die Grundvoraussetzung für die Beantragung um die Aufnahme in das Programm Erasmus+-Praktikum. Der Antrag ist vor Praktikumsbeginn einzureichen. Ein bereits absolviertes Praktikum kann rückwirkend nicht gefördert werden.

 

Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz finden Sie auf den Plattformen.

 

Eine Förderung können Sie für Praktika in Unternehmen und Einrichtungen, die im öffentlichen und privaten Bereich tätig sind, erhalten. Dazu zählen beispielsweise auch Hochschulen oder Schulen. Forschungspraktika bzw. Famulaturen sind ebenfalls förderfähig. Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.

 

Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, können im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. Mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter „Finanzierung“.

 

Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilität ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zuständigen Prüfungsamt durch das AAA veranlasst.

 

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