Förderung Erasmus+ Praktika
Förderdauer Erasmus+ für Praktika bzw. Praxisphasen
Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Studierende der Universität Augsburg die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Ausland finanziell unterstützen zu lassen.
Sie haben dabei die Möglichkeit, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) für jeweils 12 Monate eine Förderung zu erhalten, wobei:
- die 12 Monate nicht am Stück absolviert werden müssen
- sich die 12 Monate sowohl aus einem Erasmus+-Studium und einem Erasmus+-Praktikum zusammensetzen können
- das Praktikum in einem sinnvollen fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Studium steht.
Für die Diplom- und Staatsexamensstudiengänge sind 24 Monate Förderzeit möglich. Für immatrikulierte Promotions-Studierende sind auch kürzere Zeiträume möglich.
Mit "Praktikum" sind im Sinne des Erasmus-Programms alle praktischen Aspekte gemeint, also z.B. auch PJ-Abschnitte, Unterrichtseinsätze an Schulen, Erstellen von Abschlussarbeiten und auch Forschung.
Fördersätze
Projekt 2026:
- Praktika, die am 01.10.26 oder danach (WS 26/27 und SoSe 27) beginnen, werden aus dem Projekt 2026 gefördert. Die Antragsunterlagen hierfür liegen vor.
- Praktika, die am 15.08.26 oder danach im SoSe 26 beginnen, werden aus dem Projekt 2026 finanziert, sofern die Förderanfrage nach dem 01.07.16, 11.00 Uhr, gestellt wurde. Die Antragsunterlagen hierfür liegen vor.
NEU im Projekt 2026 werden folgende Punkte sein:
- Das Social Top Up für erwerbstätige Studierende entfällt.
- Der Stipendienantrag muss spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig in MoBi vorliegen. Bereits laufende Praktika können nicht gefördert werden.
- Für die Antragstellung wird sechs Wochen Zeit eingeräumt. Anträge, die nicht innerhalb von sechs Wochen fertig gestellt werden, werden durch MoBi automatisch gelöscht.
Projekt 2025:
Praktika, die am bzw. ab dem 01.10.25 beginnen, werden aus dem Projekt 2025 gefördert.
Der Etat für das Projekt 2025 ist aufgebraucht.
- Anfragen nach Förderung, die bis zum 01.07.25, 11.00 Uhr, vorlagen, und deren Beantragung in MoBi bis dahin begonnen wurde, konnten berücksichtigt werden. Studierende, die sich gerade im Antragsverfahren befinden, stellen Ihren Antrag bis zum 31.07.26, 23.59 Uhr. Anträge, die bis dahin nicht vollständig im AAA vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.
- Anfragen nach Förderverlängerung im call 2025, die nach dem 01.07.25, 11.00 Uhr, eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Förderhöhe der Projekte 2025 und 2026:
Die Förderung über Erasmus+ für Auslandspraktika setzt sich aus drei Säulen zusammen:
1. Basisförderung, länderspezifisch
2. evtl. social top up (= Zuschlag für soziale Teilhabe)
3. Reisekosten
1. Basisförderung
Seit dem Projekt 2021 können über Erasmus+ Praktika weltweit gefördert werden. Hierbei wird unterschieden zwischen sog. „Programmländern“ (klassische Erasmus+-Teilnahmeländer) und „Partnerländern“ (Internationale Dimension). Es gelten folgende Fördersätze, in denen der Top Up (= Zuschlag) für Praktika bereits enthalten ist, sofern zutreffend:
Programmländer: ( Übersicht Programmländer)
750,-- € für 30 Tage Praktikum in Programmländern der Gruppe 1:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
690,-- € für 30 Tage Praktikum in Programmländern der Gruppen 2 und 3:
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
Partnerländer: ( Übersicht Partnerländer)
750,-- € für 30 Tage Praktikum in Partnerländern der Regionen 13 und 14:
Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt
700,-- € für 30 Tage Praktikum in Partnerländern aller anderen Regionen (Regionen 1 bis 12):
Das sind alle Länder, die bisher nicht aufgeführt wurden mit folgenden Ausnahmen:
Von der Förderung ausgeschlossene Länder:
- Die EU hat die Länder Belarus und Russland ab dem call 2025 von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen.
- Der DAAD schließt Länder von Föderprogrammen aus, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung
- Der DAAD schließt Regionen von Förderprogrammen aus, für die das Auswärtige Amt eine partielle Reisewarnung
2. Social Top Up ("Soziale Teilhabe")
Ein Social TopUp ("Soziale Teilhabe")
- für Studierende mit einem GdB ab 20 oder einer chronischen Krankheit - oder Realkostenantrag
- für Studierende mit Kind(ern)
- für erwerbstätige Studierende - entfällt im Projekt 2026
- für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
3. Reisekosten (Reisetage und Fahrtkostenpauschale)
- Die Reisekosten können für alle Auslandspraktika beantragt werden, allerdings sind vorhin sog. "Anschlusspraktika" ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Praxisphasen, die an einen davor absolvierten akademischen Auslandsaufenthalt im selben Ort direkt anschließen.
- Alle berechtigen Antragstellenden können für Praktika im Ausland bezuschusste Reisetage beantragen. Die Reisetage werden zusätzlich zu den Praktikumstagen bewilligt zum jeweiligen Tagessatz.
- Für nicht-grünes Reisen können 0 bis 2 Reisteage beantragt werden.
- Für grünes Reisen können 0 bis 6 Reisetage beantragt werden. Unter grünen Reisen bzw. emissionsarmen Reisen sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, z.B. Bus, Zug, Fahrrad und Fahrgemeinschaft.
- Alle berechtigten Antragstellenden erhalten zusätzlich zu den Reisetagen eine Fahrtkostenpauschale nach folgender Tabelle:
| Distanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
| 8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Voraussetzungen für eine Förderung
- Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 60 Erasmus+-Tagen umfassen (und wird für maximal 12 Monate gefördert). Hierbei ist zu beachten: Jeder volle Kalendermonat wird mit 30 Tagen berechnet; jeder unvollständige Monat wird mit 1/30 pro Praktikumstag berechnet.
- Erasmus fördert physische Aufenthalte im Ausland (inklusive orts- und branchenüblichen Homeoffice-Zeiten, falls zutreffend). Diese Zeiten können u.U. von den Vertragslaufzeiten abweichen.
- Antragstellende, die bereits über Erasmus+ gefördert wurden, müssen noch einen Restförderanspruch von mind. 60 Erasmus+-Tagen übrig haben.
- Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
- Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
- Die Antragstellenden müssen über eine Kranken-, Unfall- und Haftpflicht versicherung verfügen. Zudem müssen Sie in der Lage sein, eine Postadresse in Deutschland und eine deutsche Steuer-ID angeben zu können.
- Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs können nach Ihrem Studienabschluss eine Förderung über Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Förderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollständig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch während Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der Förderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
- Die Universität Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne feste Frist, wobei das Stipendium möglichst vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Praktikumsplatzzusage und eine Immatrikulation für das Semester, in dem das Praktikum beginnt, vorliegen.
- Ab call 26 gilt: Laufende Praktika können nicht gefördert werden.
- Im call 25 gilt: Ein bereits laufendes Praktikum kann nur für die noch nicht absolvierten Zeiträume gefördert werden, sofern diese den Anforderungen an die Mindestlaufzeit entsprechen. Wird der Antrag so verspätet eingereicht, dass die Mindestlaufzeit unterschritten wird, kann nicht gefördert werden.
-
Ein bereits absolviertes Praktikum kann rückwirkend nicht gefördert werden.
Antragsunterlagen und Antragsverfahren
Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt über Mobility Online (MoBi). Die Verwendung dieses Systems entspricht den horizontalen Prioritäten ("digitaler Wandel") des Erasmus-Programms.
Antragsfrist:
- Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig seites der Antragstellenden in MoBi vorliegen.
- Die Universität Augsburg räumt den Antragstellenden sechs Wochen Zeit für die Antragstellung ein. Anträge, die nicht innerhalb von sechs Wochen fertig gestellt werden, werden durch MoBi automatisch gelöscht.
- Planen Sie bzgl. Ihres individuellen Vorlaufs und der einzuholenden Unterschriften Abwesenheiten zu den klassischen Urlaubszeiten ein.
- Es kommt allen Seiten entgegen, wenn der Antrag so früh wie möglich gestellt wird.
Voraussetzungen für die Beantragung sind:
- eine Praktikumsplatzzusage bzw. ein Vertrag; Bei Praxisphasen an Universitäten oder Schulen wird häufig als Ersatz ein Einladungsschreiben ausgestellt. Aus der Zusage muss hervorgehen, dass der Einsatz in Vollzeit durchgeführt wird. Um das Stipendium taggenau berechnen zu können, sind Anfang und Ende exakt zu benennen (tt/mm/jjjj - tt/mm/jjjj). Bitte beachten Sie: Eine E-Mail mit Plänen bzw. Absichtserklärungen ersetzt keinen Vertrag! Die Zusage enthält zudem mindestens einen Briefkopf der Einrichtung, an dem das Praktikum bzw. die Praxisphase stattfindet, und mindestens eine rechtsverbindliche Unterschrift.
- eine Immatrikulation (Studierende) für das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte)
- ein gültiger Ausweis
- falls zutreffend: Beleg über bereits absolvierte Erasmus-Zeiten im selben Studienabschnitt
Diese Unterlagen werden zur Vorprüfung per E-Mail an Frau Alt-Rudin geschickt. Von ihr erhalten Sie den Zugangslink zu MoBi.
Alle weiteren Unterlagen werden über das System Mobility Online generiert. Das System führt durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Die Hinweise und Erklärungen durch MoBi sind von den Antragstellenden zu beachten.
- Das über Mobility Online generierte Learning Agreement muss sowohl von den Antragstellenden als auch der Praktikumseinrichtung unterschrieben werden. Sobald diese beiden Unterschriften vorliegen, wird es über MoBi eingereicht, damit es vom AAA unterschrieben werden kann. Danach erfolgt die Freischaltung zum nächsten Schritt:
- Das über Mobility Online generierte Grant Agreement stellt den Stipendienvertrag zwischen den Antragstellenden und der Universität Augsburg dar. Hier wird die maximale Förderung für die jeweilige Mobilität ausgewiesen.
Sobald alle Unterlagen im AAA vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden. Zu verwenden sind ausschließlich die Unterlagen, die über MoBi generiert werden.
Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen. Das AAA stellt hierfür ein Formular über MoBi zur Verfügung. Verspätete Anreisen oder verfrühte Rückreisen werden hier berücksichtigt, ebenso alle anderen Abweichungen der im Grant Agreement vereinbarten physischen Aufenthaltslänge. Die Geförderten erstellen diese Bescheinigung gemeinsam mit der Praktikumsstelle und reichen sie zur Prüfung im AAA ein. Evtl. Unstimmigkeiten zwischen a) den Geförderten und b) ihrer Praktikumsstelle bzgl. der Aufenthaltslänge müssen zwischen a) und b) vor dem Einreichen der Bestätigung geklärt werden.
Die Bescheinigung hat Kontrollcharakter. Weichen die Daten in dieser Bescheinigung von den beantragten Daten ab, wird die Stipendienhöhe angeglichen i.S. einer Förderminderung; Teilrückforderungen können vorkommen. Fällt die bestätigte Dauer unter die Mindestaufenthaltsdauer, wird das Stipendium aberkannt und rückgefordert.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs (OLS) teilzunehmen. Dieser wird von der EU Academy angeboten.
Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.
Wichtig
- Die Praktikumssuche erfolgt durch die Studierenden selbstständig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation für Praktika, sondern das Programm bietet die Möglichkeit einer finanziellen und ideellen Unterstützung.
- Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz finden Sie auf den Plattformen.
- Eine Förderung können Sie für Praktika in Unternehmen und Einrichtungen, die im öffentlichen und privaten Bereich tätig sind, erhalten. Dazu zählen beispielsweise auch Hochschulen oder Schulen. Forschungspraktika sind ebenfalls förderfähig.
- Für Famulaturen gilt auch die Mindestdauer von 60 Erasmus+-Tagen. Dies kann z.B. umgesetzt werden, indem ein Einsatz in einer Klinik in zwei Abteilungen zu je 30 Tagen absolviert wird. PJ-Tertiale sind förderbar; "halbe" PJ-Tertiale belaufen sich i.d.R. auf 54 Tage und sind deshalb nicht förderbar.
- Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.
- Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, können im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. Mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter „Finanzierung“.
- Praktika in bestimmten Ländern bzw. Regionen sind von der Förderung ausgeschlossen, siehen oben.
- Praktika an Einrichtungen, die die Antragsunterlagen nicht ausfüllen und/oder unterschreiben, sind nicht förderfähig.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann vor oder im Anschluss an ein Auslandsstudium stattfinden. Die zur Verfügung stehenden Erasmus+-Fördermonate können zwischen Eramus+-Studium und Erasmus+-Praktikum aufgeteilt werden.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann online vor- und/oder nachbereitet werden. Förderfähig sind allerdings ausschließlich physische Aufenthalte im Ausland. Online-Phasen, die im Inland stattfinden, sind nicht förderfähig.
- Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilität ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zuständigen Prüfungsamt durch das AAA veranlasst.