Auf einen Blick: Welche Vorteile bietet Erasmus?

 

  • Studiengebührenbefreiung an der Gasthochschule

  • integrierter finanzieller Mobilitätszuschuss aus EU-Mitteln

  • Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

  • Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

  • kostenlose Online-Sprachkurse

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Wie funktioniert der Erasmus-Studierendenaustausch?

Das Erasmus-Programm beruht auf fachspezifischen Kooperationsvereinbarungen, sogenannten Inter-Institutional Agreements zwischen einzelnen Fachbereichen ausländischer Hochschulen und der Universität Augsburg. 

 

Studierende können zwischen 2 - 12 Monaten d.h. 1 oder 2 Semester an einer Kooperationshochschule studieren, wenn sie im internen Bewerbungsprozess an der Universität Augsburg den entsprechenden Platz erhalten haben.

 

Tipp: Eine Mehrfachteilnahme am Austauschprogramm ist dabei prinzipiell möglich, da Studierende in jedem Studienabschnitt bis zu 12 Monaten gefördert werden können.

 

Wenn Sie an Erasmus teilnehmen, absolvieren Sie an der Kooperationshochschule Kurse, die zu Ihrem Augsburger Studiengang passen (empfohlen wird ein reguläres Semesterpensum von 30 ECTS) und vereinbaren eine Leistungsanerkennung dieser Kurse für Ihr Augsburger Studium mit Ihrem Fachbereich, so dass sich Ihr Studienfortschritt nicht oder nur minimal verzögert.

 

Neben dem Kennenlernen eines anderen akademischen Systems und der Erweiterung Ihrer Fachkenntnisse, bietet Erasmus Ihnen die Möglichkeit, Ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und Ihre Fremdsprachenkenntnisse praktisch anzuwenden und zu vertiefen.

 

 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit Sie an Erasmus teilnehmen können, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

 

  1. Sie sind an der Universität Augsburg regulär immatrikuliert mit dem Ziel eines Studienabschlusses.
  2. Sie haben bereits mind. 2 Semester vor Antritt des Auslandssemesters abgeschlossen (gilt nicht für Masterstudierende, da diese ja bereits einen Bachelor-Abschluss haben).
  3. Sie verfügen über gute bis sehr gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtsprache an der Gasthochschule.
  4. Ihr Studienfortschritt ist angemessen bzw. Sie haben mindestens durchschnittliche Studienleistungen.

 

 

Welche Förderung kann ich erhalten?

Studierende, die im Rahmen von Erasmus ein Auslandssemester absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen monatlichen Mobilitätszuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten, nicht um ein Vollstipendium. Die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ländergruppen und dem akademischen Jahr, in dem die Mobilität stattfindet.

 

Es handelt sich um eine integrierte Förderung, für das Sie kein gesondertes Bewerbungsverfahren durchlaufen müssen, sondern Sie haben automatisch Anspruch auf den Erasmus-Mobilitätszuschuss, wenn Sie einen Austauschplatz im Programm erhalten und Ihren Förderanspruch von 12 Monaten pro Studienabschnitt noch nicht ausgeschöpft haben.

 

Bitte beachten Sie, dass mindestens 15 ECTS im Rahmen des Auslandssemesters an der Gasthochschule erworben werden müssen, damit der Förderanspruch aufrecht erhalten bleibt.

 

Studierende mit geringeren Chancen können zusätzlich zur oben beschriebenen "regulären" Förderung Sondermittel (Social Top-up) erhalten, da die Inklusion und Chancengleichheit potentieller Geförderter ein zentrales Anliegen im Erasmus-Programm ist. Auch Studierende, die die An- und Abreise ins Gastland umweltfreundlich und nachhaltig gestalten, können eine Zusatzförderung (Green Travel Top-up) erhalten.

 

Einen Überblick zu den konkreten Fördersätzen, Kriterien für die Zusatzförderungen und Auszahlungsmodalitäten finden Sie auf unserer Seite zur Erasmus-Förderung.

 

Hinweis: Die Schweiz ist seit 2014/15 nicht mehr am Erasmus-Programm beteiligt. Studienaufenthalte in der Schweiz sind dennoch möglich, da weiterhin Abkommen mit den ehemaligen Erasmus-Kooperationshochschulen in der Schweiz bestehen (SEMP). Eine Bezuschussung des Studienaufenthalt erfolgt in diesem Fall nicht aus EU-Mitteln, sondern aus Mitteln der Schweizerischen Regierung.

 

 

In aller Kürze

Im Ausland studieren mit Erasmus+ #kurzerklärt

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